Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 29/02 (RS 29/02)

Historische Fassung

Beratungs- und Unterstützungssystem für die staatlichen Schulämter und Schulen (BUSS)

1. Allgemeines

1.1 Dieses Rundschreiben regelt in näherer Bestimmung der Nummer 7 der Rahmengeschäftsordnung Staatliches Schulamt die Aufgaben, das Beauftragungsverfahren und die Arbeit des Beratungs- und Unterstützungssystems für die staatlichen Schulämter und die Schulen (BUSS).

1.2 Die Beratung und Unterstützung für die Förderschulen sowie den gemeinsamen Unterricht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I erfolgt durch die Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen.

2. Aufgaben des Beratungs- und Unterstützungssystems

2.1 Das Beratungs- und Unterstützungssystem umfasst Fach-, Beratungs-, Fortbildungs-, Koordinierungs-, Betreuungs- und Organisationsaufgaben. Die Aufgaben des Beratungs- und Unterstützungssystems werden in folgenden Formen umgesetzt

  1. Fachberatung
    aa) Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität: Unterrichtsberatung, Implementation der Rahmenlehrpläne, Beratung der beauftragten Lehrkräfte für die Übergreifenden Themenkomplexe an den Schulen, Lehrerfortbildung und interne Evaluation,
    bb) Unterstützung des staatlichen Schulamtes: unter anderem Mitarbeit bei der Entwicklung und Prüfung von Aufgabenbeispielen für schulische Prüfungen und Vergleichsarbeiten, Übernahme gutachterlicher Tätigkeiten, Förderung der Zusammenarbeit der Schulen mit den Eltern und Schulträgern sowie mit außerschulischen Kooperationspartnern, sonstige, insbesondere pädagogische Mitarbeit zur Unterstützung in Schulaufsichtsbereichen,

  2. Schulberatung
    aa) insbesondere Förderung der Weiterentwicklung der Schulen, Unterstützung bei der Schulprogrammentwicklung und bei modellhaften Schulentwicklungsvorhaben und
    bb) Beratung bei der Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisauswertung von Evaluationsvorhaben insbesondere gemäß § 7 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes.

Die im Beratungs- und Unterstützungssystem eingesetzten Beraterinnen und Berater werden je nach Aufgabenstellung und Einsatz als Fachberaterinnen oder Fachberater oder als Schulberaterinnen oder Schulberater bezeichnet.

2.2 Es wird empfohlen, das Beratungs- und Unterstützungssystem entsprechend den Anlagen auszugestalten.

2.3 Dabei hat jedes staatliche Schulamt für die

  1. Fachberatung für die Übergreifenden Themenkomplexe „Friedenssicherung, Globalisierung, Interkulturelles“ und „Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus“ gemäß Anlage 2 (Beratungssystem Schule im Rahmen des Handlungskonzepts Tolerantes Brandenburg),
  2. Implementation der Rahmenlehrpläne,
  3. Schulentwicklungsberatung und Evaluationsberatung gemäß Anlagen 3 und 4 und
  4. Fachberatung für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Bundeswettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia“ gemäß Anlage 5

eine angemessene regionale Beratung und Unterstützung zu gewährleisten.

2.4 Das für Schule zuständige Ministerium kann einen Bedarf an Beratung und Unterstützung für einzelne oder alle staatlichen Schulämter zusätzlich festlegen.

2.5 Einzelne staatliche Schulämter können untereinander abstimmen, für welche Aufgaben sie das regionale Beratungs- und Unterstützungssystem gemeinsam ausgestalten wollen.

2.6 Soweit einzelnen staatlichen Schulämtern landesweite oder überregionale Zuständigkeiten durch die Aufgabenübertragungs-Verordnung übertragen wurden, tragen sie schulamtsübergreifend die Verantwortung für die entsprechende Unterstützung und Beratung.

3. Beauftragung und Stellung

3.1 Der Einsatz im Beratungs- und Unterstützungssystem kann durch Honorarvereinbarung oder als Hinzuziehung unter Gewährung von Anrechnungsstunden erfolgen. Dabei soll für Lehrkräfte im Beratungs- und Unterstützungssystem grundsätzlich

  1. bei einmaligem oder sporadischem Einsatz die Beauftragung durch Honorarvereinbarung gemäß VV-Honorare,
  2. bei kontinuierlichem Einsatz die Beauftragung durch Hinzuziehung unter Gewährung von Anrechnungsstunden

erfolgen. Die Beauftragung kann sich auf mehrere Aufgaben erstrecken.

3.2 Über Einsatzmöglichkeiten im Beratungs- und Unterstützungssystem sollen die Lehrkräfte grundsätzlich

  1. für das regionale Beratungs- und Unterstützungssystem von dem betreffenden staatlichen Schulamt in seinem Aufsichtsbereich,
  2. für das überregionale Beratungs- und Unterstützungssystem von einem der staatlichen Schulämter überregional und
  3. für das landesweite Beratungs- und Unterstützungssystem landesweit

informiert werden. Diese Information kann insbesondere dann entfallen, wenn für die Beratung und Unterstützung Personen, die nicht im Schul- oder Schulaufsichtsdienst beschäftigt sind, gewonnen werden sollen oder wegen der Spezifik der Aufgabe nur diese in Betracht kommen.

Die Lehrkräfte sind mindestens über die Aufgaben, die fachlichen und persönlichen Anforderungen, die Art der Beauftragung gemäß Nummer 3.1, die Dauer der Beauftragung sowie die Meldefrist zu informieren.

3.3 Der zuständige Personalrat ist gemäß § 67 in Verbindung mit § 68 Absatz 1 Nummer 4 des Landespersonalvertretungsgesetzes zu beteiligen, wenn Hinzuziehungen für eine Dauer von mehr als sechs Monaten und mit mindestens der Hälfte der Arbeitszeit im Schulamtsbezirk vorgesehen sind. Bei einer schulamtsübergreifenden Verwendung von mehr als drei Monaten hat die Personalratsbeteiligung gemäß § 61 in Verbindung mit § 63 Abs. 1 Nr. 13 des Landespersonalvertretungsgesetzes zu erfolgen.

3.4 Hinzugezogene erhalten eine Beauftragung, in der Aufgaben, der räumliche Einsatzbereich, die Dauer der Bestellung und die Nachweisführung näher bestimmt sind. Die Hinzuziehung ist zu befristen, Verlängerungen sind möglich.

3.5 Mit der Stellenzuweisung wird den staatlichen Schulämtern im Umfang der Personalmittel zu Zwecken des Beratungs- und Unterstützungssystems die Entscheidung über Umfang und Dauer der Hinzuziehungen mit der Maßgabe übertragen, dass

  1. die Mindestunterrichtsverpflichtung gemäß VV-Arbeitszeit-Lehrkräfte in der jeweils geltenden Fassung eingehalten wird,
  2. sofern die Aufgabe dies erfordert, der Umfang und die Zeiten der Hinzuziehung so festgelegt werden, dass ein Tag in der Woche frei von Unterrichtsverpflichtungen gehalten werden kann und
  3. für jede gewährte Anrechnungsstunde Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Umfang von 90 Minuten zu erbringen sind.

3.6 Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben kommen den im Beratungs- und Unterstützungssystem tätigen Personen keine Weisungsrechte gegenüber Lehrkräften zu. Sie haben über vertrauliche und personenbezogene Erkenntnisse aus ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Nicht-Landesbedienstete sind hierüber zu belehren.

4. Qualifizierung, fachliche Unterstützung

4.1 Soweit Landesbedienstete im Beratungs- und Unterstützungssystem eingesetzt werden, obliegt der beauftragenden Stelle die Verantwortung für die laufende fachliche Unterstützung und die tätigkeitsvorbereitende und -begleitende Qualifizierung. Die staatlichen Schulämter werden dabei insbesondere vom Pädagogischen Landesinstitut Brandenburg (PLIB) und dem Medienpädagogischen Zentrum Land Brandenburg (MPZ) sowie in Bezug auf das Sorbische/Wendische von der Arbeitsstelle Bildungsentwicklung Cottbus (ABC) fachlich und organisatorisch unterstützt.

4.2. Die fachliche Unterstützung und die Qualifizierungsmaßnahmen sollen grundsätzlich in den unterrichtsfreien Zeiten durchgeführt werden.

5. Dokumentation und Kontrolle

5.1 Die im Beratungs- und Unterstützungssystem tätigen Personen dokumentieren ihre Tätigkeiten und Ergebnisse in Berichten für die beauftragende Stelle. Die Berichte sollen Schlussfolgerungen für die nächste Arbeitsperiode enthalten.

5.2 Mit der beauftragenden Stelle werden auf der Grundlage der Berichtsauswertung Verabredungen für die Beratungs- und Unterstützungstätigkeit in der nächsten Arbeitsperiode getroffen. Die Verabredungen sind zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Auswertung sind bei der Planung tätigkeitsbegleitender Fortbildungsmaßnahmen und bei Entscheidungen über die Verlängerung der Beauftragung zu berücksichtigen.

6. Kosten des Unterstützungssystems

6.1 Den staatlichen Schulämtern werden zu Zwecken des Beratungs- und Unterstützungssystems schuljahresweise Personalmittel (HGr. 4) im Rahmen der Stellenzuweisung und haushaltsjährlich sächliche Verwaltungsausgaben (Kapitel 05 020 TGr. 90) zur Bewirtschaftung übertragen. Nicht für das Beratungs- und Unterstützungssystem benötigte Personalmittel sind für unterrichtliche Zwecke zu nutzen.

6.2 Zu Lasten der Personalmittel für das Beratungs- und Unterstützungssystem

  1. erfolgt der Ausgleich für Hinzuziehungen zum staatlichen Schulamt für die Schulen und
  2. kann das staatliche Schulamt nach näherer Bestimmung des entsprechenden Bewirtschaftungsschreibens des MBJS die zu Zwecken des Beratungs- und Unterstützungssystems zur Bewirtschaftung übertragenen Ausgabemittel aus HGr. 5 in dem Maße überschreiten, wie es für den gleichen Zweck zur Verfügung stehende Personalmittel wertmäßig nicht in Anspruch nimmt.

6.3 Zu Lasten der zu Zwecken des Beratungs- und Unterstützungssystems zur Bewirtschaftung übertragenen Mittel aus Kapitel 05 020 TGr. 90 sind nach näherer Bestimmung des entsprechenden Bewirtschaftungsschreibens des MBJS folgende Ausgaben zu leisten und zu buchen:

  1. Reisekosten,
  2. Honorare entsprechend VV-Honorare,
  3. die Kosten für Qualifizierung und tätigkeitsbegleitende Fortbildung der im Beratungs- und Unterstützungssystem Tätigen, soweit Landesbedienstete und sofern entsprechende Maßnahmen nicht von den nachgeordneten Einrichtungen organisiert und durchgeführt werden, und
  4. sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen entstehen.

6.4 Verpflichtungen dürfen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel eingegangen werden.

6.5 Die nachgeordneten Einrichtungen sichern nach vorheriger Absprache die kostenfreie Nutzung ihrer sächlichen Ausstattung, Räume und Unterbringungskapazitäten für die fachliche Betreuung und Qualifizierung des Beratungs- und Unterstützungssystems und der von ihm organisierten Veranstaltungen.

6.6 Die staatlichen Schulämter genehmigen die notwendigen Reisen und leisten die Kostenerstattung nach den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes für Dienstreisen.

7. In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Dieses Rundschreiben tritt mit Wirkung vom 1. November 2002 in Kraft und am 31. Juli 2006 außer Kraft.

Anlage 1 zu Rundschreiben 29/02 (BUSS)

Inhaltsverzeichnis

Anl. 1.1
Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen und Berater für die Fächer und Lernbereiche der Grundschule

Anl. 1.2
Aufgabenbeschreibung für die Beraterinnen und Berater für den Differenzierungsunterricht der Jahrgangsstufen 5 und 6 in der Grundschule

Anl. 1.3
Aufgabenbeschreibung für die Beraterinnen und Berater für FLEX/Anfangsunterricht in der Grundschule

Anl. 1.4
Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen und Berater für das Netzwerk Kleine Grundschule

Anl. 1.5
Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen und Berater für den Themenkomplex „Teilleistungsstörungen“

Anl. 1.6
Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen und Berater für Fächer und Lernbereiche der weiterführenden allgemein bildenden Schulen

Anl. 1.7
Aufgabenbeschreibung für die Beraterinnen und Berater für die übergreifenden Themenkomplexe „Ökologische Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit“ und „Umweltbildung, Verkehrs- bzw. Mobilitätserziehung“

Anl. 1.8
Aufgabenbeschreibung für die Beraterinnen und Berater für die übergreifenden Themenkomplexe „Gesundheit und jugendliche Lebenswelten“ und „Geschlechterbeziehungen und Lebensformen“

Anl. 1.9
Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen und Berater für den übergreifenden Themenkomplex „Medien und Informationsgesellschaft“

Anl. 1.10
Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen und Berater für die Fächer im zweiten Bildungsweg

Anl. 1.11
Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen und Berater für den übergreifenden Themenkomplex „Recht im Alltag“

Anl. 1.12
Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen und Berater für den übergreifenden Themenkomplex „Wirtschaft“

Anl. 1.13
Aufgabenbeschreibung für eine Beraterin/einen Berater für Schulzirkus

Anl. 1.14
Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen und Berater für Integrationssport

Anl. 1.15
Aufgabenbeschreibung für eine Beraterin/einen Berater für Tanzen

Anlage 1.1 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen und Berater für die Fächer und Lernbereiche der Grundschule

Deutsch
Sachunterricht
Fremdsprachen der Jahrgangsstufen 3 bis 6 einschl. Begegnungssprache
Mathematik
Lernbereich Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Arbeitslehre)
Lernbereich Gesellschaftswissenschaften (Geographie, Geschichte, Politische Bildung)
Lernbereich Ästhetik (Musik, Kunst)
Sport

1. Arbeitsfelder

1.1. Fachliche Beratung und Unterstützung der Schulen durch

  • Organisation, Leitung, Beratung und Mitwirkung bei Maßnahmen zur Lehrkräftefortbildung im Fach/Lernbereich
  • Beratung der Lehrkräfte bei der Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität im Fach
  • Beratung regionaler Fachkonferenzen
  • Förderung der fachlichen Zusammenarbeit von Schulen einschließlich der Bildung und/oder Koordinierung von Netzwerken

1.2. Unterstützung der staatlichen Schulämter

  • durch Mitarbeit bei der Entwicklung und Prüfung von Aufgaben für Vergleichsarbeiten für das Fach
  • bei der Implementation neuer Rahmenlehrpläne und innovativer Unterrichtsmethoden im Fach
  • bei der Organisation von Fachtagungen
  • bei der Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden (z. B. Deutsch: Bibliotheken/Sport: Vereinen
  • Organisation/Koordination von Wettbewerben

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Lehrbefähigung im Fach
  • mehrjährige Unterrichtserfahrung im Fach
  • Fähigkeiten zu analytischer und konzeptioneller Arbeit
  • moderative, kommunikative und planerische Kompetenzen
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit
  • Erfahrung mit Fortbildungen und schulischen Beratungsprojekten erwünscht
  • Bereitschaft zur eigenen kontinuierlichen Fortbildung
  • Bereitschaft zur internen und externen Evaluation der eigenen Arbeit

Als Beraterin/Berater kämen u. a. in Betracht:

  • qualifizierte ehemalige Moderatorinnen und Moderatoren
  • Lehrkräfte aus Modellversuchsschulen
  • Leiterinnen und Leiter regionaler Arbeitskreise/Arbeitsgruppen

Anlage 1.2 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen und Berater für den Differenzierungsunterricht der Jahrgangsstufen 5 und 6 in der Grundschule

1. Arbeitsfelder

1.3. fachliche Beratung und Unterstützung der Schulen

  • Hilfe bei der Erarbeitung und Umsetzung von Konzeptionen zur Differenzierung in den Jahrgangsstufe 5 und 6
  • Organisation, Leitung, Beratung und Mitwirkung bei Maßnahmen zur Lehrkräftefortbildung im Differenzierungsunterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6
  • Beratung der Lehrkräfte bei der Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität im Differenzierungsunterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6
  • Beratung regionaler Fachkonferenzen
  • Förderung der fachlichen Zusammenarbeit von Schulen einschließlich der Bildung und/oder Koordinierung von Netzwerken

1.4. Unterstützung der staatlichen Schulämter

  • bei der Implementation innovativer Unterrichtsmethoden
  • durch Mitarbeit bei der Entwicklung und Prüfung von Aufgaben für Vergleichsarbeiten
  • Organisation von Fachtagungen

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Erfahrung im Differenzierungsunterricht der Jahrgangsstufen 5 und 6
  • Fähigkeiten zu analytischer und konzeptioneller Arbeit
  • kommunikative und planerische Kompetenzen
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit
  • Erfahrung mit Fortbildungen und schulischen Beratungsprojekten erwünscht
  • Bereitschaft zur eigenen kontinuierlichen Fortbildung
  • Bereitschaft zur internen und externen Evaluation der eigenen Arbeit

Als Beraterin/Berater kommen u. a. in Betracht:

  • qualifizierte ehemalige Moderatorinnen und Moderatoren
  • Leiterinnen und Leiter regionaler Arbeitsgruppen

Anlage 1.3 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen und Berater für FLEX/Anfangsunterricht in der Grundschule

1. Arbeitsfelder

1.5. fachliche Beratung und Unterstützung der Schulen

  • Hilfe bei der Erarbeitung und Umsetzung von Konzeptionen zur Einrichtung von FLEX-Klassen
  • Organisation, Leitung, Beratung und Mitwirkung bei Maßnahmen zur Lehrkräftefortbildung im Anfangsunterricht
  • Beratung der Lehrkräfte bei der Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität im Anfangsunterricht
  • Beratung regionaler Fachkonferenzen
  • Förderung der fachlichen Zusammenarbeit von Schulen einschließlich der Bildung und/oder Koordinierung von Netzwerken

1.6. Unterstützung der staatlichen Schulämter

  • bei der Ausweitung des FLEX-Modells
  • bei der Implementation innovativer Methoden zur inneren Differenzierung im Anfangsunterricht
  • bei der Organisation von Fachtagungen

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • mehrjährige Erfahrung im Anfangsunterricht
  • Fähigkeiten zu analytischer und konzeptioneller Arbeit
  • moderative, kommunikative und planerische Kompetenzen
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit
  • Erfahrung mit Fortbildungen und schulischen Beratungsprojekten erwünscht
  • Bereitschaft zur eigenen kontinuierlichen Fortbildung
  • Bereitschaft zur internen und externen Evaluation der eigenen Arbeit

Als Beraterin/Berater kommen u. a. in Betracht:

  • Lehrkräfte aus Schulen, die am Modellversuch FLEX teilnehmen
  • qualifizierte ehemalige Moderatorinnen und Moderatoren
  • Leiterinnen und Leiter regionaler Arbeitsgruppen

Anlage 1.4 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung für Beraterin /Berater für das Netzwerk Kleine Grundschule

1. Arbeitsfelder

1.1 Fachliche Beratung und Unterstützung der Schulen und Netzwerke

  • Beratung (einzelner Lehrkräfte, Kollegien von Schulen, überregionale Fachkonferenzen, Netzwerkkonferenzen und regionale Arbeitskreise), Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität und der Schulentwicklungsprozesse (insbesondere der Fortschreibung schuleigener Programme)
  • Organisation, Leitung, Beratung und Mitwirkung bei Maßnahmen
  • zur Lehrkräftefortbildung im Netzwerk. Eine Schwerpunktsetzung ist bei der Organisation und Förderung der Zusammenarbeit mit den Lernwerkstätten und den Multiplikationsschulen (u. a. Mittenwalde, Falkenberg, Töpchin, Lanz, Groß-Wudicke und Missen) vorzunehmen
  • Erweiterung der fachlichen Zusammenarbeit mit anderen Schulen (z. B. mit Flex-Schulen)
  • Pflege der Netzwerke, auch in Bezug auf mediale Betreuung der Homepage
  • im Brandenburger Bildungsserver und der Homepage von Einzelschulen

1.2 Unterstützung der staatlichen Schulämter

Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Schulrätinnen und Schulräten auf der Grundlage eines Arbeitsplanes und regelmäßiger Arbeitsberatungen

  • bei der Weiterentwicklung des regionalen Netzwerkes Kleine Grundschule
  • bei der Schulprogrammfortschreibung und Evaluation
  • bei der Weiterentwicklung einer innovativen Schul- und Lernkultur
  • bei der Organisation und inhaltlichen Ausgestaltung von Netzwerkkonferenzen unter Einbeziehung der Schulrätin/des Schulrats für Lehrkräftefort- und -weiterbildung
  • bei der Einbeziehung benachbarter Kindertagesstätten, Horte und Grundschulen
  • bei der medialen Vernetzung der Schulaufsicht mit den Netzwerkschulen

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Fähigkeit zu analytischer und konzeptioneller Arbeit
  • moderative, kommunikative und planerische Kompetenz
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit (Teamarbeit)
  • mehrjährige Berufspraxis als Lehrkraft sowie Erfahrungen mit Fortbildungen und mit schulischer Beratungspraxis
  • Bereitschaft zur eigenen kontinuierlichen Fortbildung
  • Bereitschaft zur internen und externen Evaluation der eigenen Arbeit

Darüber hinaus sollen die Beraterinnen und Berater über spezielle Kenntnisse im Bereich Kleine Grundschule verfügen und Kenntnisse auf dem Gebiet der Medienarbeit besitzen.

Als Beraterin/Berater kommen u. a. in Betracht:

  • Lehrkräfte/Schulleitungsmitglieder, die im Netzwerk Kleine Grundschule oder in BLK Modellversuchsschulen arbeiten
  • ehemalige Moderatorinnen/Moderatoren aus den Produktlinien
  • Leiterinnen und Leiter der Lernwerkstätten

Anlage 1.5 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen/Berater für den Themenkomplex Teilleistungsstörungen

1. Arbeitsfelder

1.1 Fachliche Beratung und Unterstützung von Schulen, Lehrkräften und Eltern

  • Beratungs- und Fortbildungsarbeit mit Schulen, Lehrkräften und Eltern
  • Unterstützung der Lehrkräfte in der Förderarbeit mit Schülerinnen und Schülern mit einer Teilleistungsstörung
  • Durchführung von schulinternen Fortbildungsveranstaltungen
  • Beschaffung und Bereitstellung von Unterrichts- und Informationsmaterialien zum Thema

1.2 Unterstützung der staatlichen Schulämter

  • bei Beratungsaufgaben zum Themenkomplex Teilleistungsstörungen
  • durch Koordinierung der Förderarbeit in einer Region.

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Fähigkeit zu analytischer und konzeptioneller Arbeit
  • moderative, kommunikative und planerische Kompetenz
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit, ggf. Teamarbeit
  • mehrjährige Berufspraxis als Lehrkraft sowie Erfahrungen mit Fortbildungen
  • Bereitschaft zur eigenen kontinuierlichen Fortbildung
  • Bereitschaft zur internen und externen Evaluation der eigenen Arbeit

Darüber hinaus sollen die Beraterinnen und Berater über spezielle Kenntnisse im Bereich der LRS- Forschung und Dyskalkulie verfügen, die ggf. auch im Rahmen einer tätigkeitsbegleiten-den Fortbildung erworben bzw. erweitert werden können.

Als Beraterin/Berater kommen unter anderem in Betracht:

  • Lehrkräfte, die bereits im Bereich der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Teilleistungsstörung arbeiten.

Anlage 1.6 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen und Berater für Fächer und Lernbereiche der weiterführenden allgemein bildenden Schulen

1. Arbeitsfelder

1.1 Fachliche Beratung und Unterstützung der Schulen insbesondere

  • der schulischen Fachkonferenzen bei der Entwicklung der schuleigenen Lehrpläne, der kollegialen Abstimmungsprozesse und der Unterrichtsevaluation
  • der schulischen Fachkonferenzen in Fragen des Beitrages des Faches oder des Lernbereichs zum Schulleben und zum Schulprogramm
  • der schulischen Fachkonferenzen in Fragen der Kooperation mit anderen Fächern und Lernbereichen sowie mit außerschulischen Kooperationspartnern
  • der überschulischen Fachkonferenzen in Fragen der Sicherung und Weiterentwicklung von Standards und regionaler Kooperation
  • bei der Bedarfsanalyse und organisatorischen Vorbereitung von Maßnahmen der Lehrkräftefortbildung
  • bei der Fachraumausstattung und der Lehr- und Lernmittelplanung

1.2 Beratung und Unterstützung der staatlichen Schulämter insbesondere

  • durch Mitwirkung
  • bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung schulischer Prüfungen
  • bei der Einführung, Erprobung und Evaluation neuer Unterrichtsinhalte und -methoden
  • bei Konzeptentwicklung, Durchführung und Auswertung von Modellversuchen
  • bei Fordermaßnahmen und bei der Begabtenförderung
  • bei der Unterrichtsberatung
  • bei Vorbereitung, Durchführung und Auswertung regionaler oder landesweiter Veranstaltungen und Projekte zusammen mit außerschulischen Trägern
  • bei der Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Maßnahmen zur Lehrkräftefortbildung
  • durch Stellungnahmen und Gutachten in fachdidaktischen und methodischen Fragen
  • bei Anfragen und Anträgen
  • zu Lehrkräftefort- und -weiterbildungsangeboten
  • durch Pflege der Zusammenarbeit mit Lehrkräfteaus-, -fort- und -weiterbildungsinstitutionen
  • mit fachdidaktischen Kommissionen, Organisationen und Gremien
  • mit Kooperationspartnern in Bereichen wie z. B. der Jugendhilfe, der Wirtschaft, der Kirchen und Religionsgemeinschaften,der Rechtsinstitutionen, der kulturellen Bildung usw.

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • entsprechende Lehrbefähigung und mehrjährige Unterrichtserfahrungen im betr. Fach oder Lernbereich
  • Erfahrung in der Arbeit mit Lehrkräften und ggf. in außerschulischen Aktionsfeldern
  • Fähigkeit und Bereitschaft zu analytischer, konzeptioneller und planerischer Arbeit
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur Koordinierung und Moderation von Gruppen und zur Beratung von Einzelpersonen

Von ihnen wird erwartet,

  • dass sie über den Stand der pädagogischen und fachdidaktischen Diskussion informiert sind,
  • dass sie sich selbstständig kontinuierlich fortbilden und
  • zur Evaluation ihrer Arbeit bereit sind.

Regionale Fachberaterinnen und Fachberater:

  • Deutsch**
  • Fremdsprachen
    • Englisch**
    • Französisch**
    • Russisch**
  • Mathematik**
  • Naturwissenschaftliche Fächer
    • Biologie**
    • Chemie**
    • Physik **
  • Gesellschaftswissenschaftliche Fächer
    • Geographie**
    • Geschichte**
    • Politische Bildung**
  • Wirtschaft-Arbeit-Technik
  • Informatik**
    • Künstlerisch-ästhetische Fächer
    • Kunst**
    • Musik**
    • Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde
  • Sport**

überregionale Fachberaterinnen und Fachberater

jeweils Schulämter

Brandenburg/H. und Perleberg, Eberswalde und Frankfurt/O., Cottbus und Wünsdorf

  • Polnisch**
  • Latein**
  • Fremdsprachen (bilingual)**
  • Lernbereich Naturwissenschaften

landesweite Fachberaterinnen und Fachberater

  • Deutsch als Zweitsprache
  • Italienisch*
  • Spanisch**
  • Sorbisch/Wendisch**
  • Astronomie
  • Pädagogik (a/b)**
  • Philosophie**
  • Psychologie (a/b)**
  • Recht**
  • Wirtschaftswissenschaften (a/b)**
  • Wirtschaftsinformatik**
  • Darstellen und Gestalten
  • Darstellendes Spiel*
  • Berufsorientierende Fächer der GOST
  • Bautechnik (b)**
  • Chemietechnik (b)**
  • Elektrotechnik (b)**
  • Kommunikation und Technik (b)**
  • Maschinentechnik (b)**
  • Technik (b)**

Für die mit * gekennzeichneten Fächer sollten Fachberaterinnen oder Fachberater über Erfahrungen in der gymnasialen Oberstufe verfügen, für die mit ** gekennzeichneten darüber hinaus über Erfahrungen bei der Durchführung von Abiturprüfungen.

Anlage 1.7 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen / Berater für die übergreifenden Themenkomplexe „Ökologische Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit“ „Umweltbildung, Verkehrs- bzw. Mobilitätserziehung“

1. Arbeitsfelder

1.1 Fachliche Beratung und Unterstützung der Schulen, Eltern und öffentlichen Institutionen

  • Beratung einzelner Lehrkräf-te insbesondere Kontaktlehrkräfte, Kolle-gien von Schulen (Fachkonferenzen) oder ande-rer Schulangehöri-ger
  • Organisation, Leitung, Beratung und Mitwirkung bei Maßnahmen zur Lehrkräftefortbildung
  • Durchführung von Beratungen zur Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung entsprechender Schulprogramme, Projekte und Wettbewerbe
  • Förderung der fachlichen Zusammenarbeit von Schulen einschließlich der Bildung und/oder Koordinierung von Netzwerken
  • Vermittlung von Expertinnen und Experten
  • Koordinierung der Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Arbeits-gruppen und Initiativen, Mitwirkung bei der Gremien- und Verbandsarbeit in den Städten und Kommunen sowie mit Eltern

1.2 Unterstützung der staatlichen Schulämter

  • Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Schulrätinnen und Schulräten auf der Grundlage eines Arbeitsplanes und regelmäßiger Arbeitsberatungen
  • bei der Implementation innovativer Projekte und Vorhaben
  • bei der Organisation und inhaltlichen Ausgestaltung von Fachtagungen unter Einbeziehung der Schulrätin, des Schulrats für Lehrkräftefort- und -weiterbildung

Dabei fördern sie die Zusammenarbeit der Schulen mit den Eltern und Schulträgern sowie mit Vereinen, Verbänden, Behörden, Einrichtungen der Jugendhilfe, Firmen und anderen mit Bildungs- und Erziehungsaufgaben befassten Institutionen und Initiativen.

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Fähigkeit zu analytischer und konzeptioneller Arbeit
  • moderative, kommunikative und planerische Kompetenz
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit, ggf. Teamarbeit
  • mehrjährige Berufspraxis als Lehrkraft sowie Erfahrungen mit Fortbildungen und schulischen Beratungsprojekten
  • Bereitschaft zur eigenen kontinuierlichen Fortbildung
  • Bereitschaft zur internen und externen Evaluation der eigenen Arbeit

Darüber hinaus sollen die Beraterinnen und Berater über spezielle Kenntnisse im Bereich Umweltbildung und Verkehrs-/Mobilitätserziehung verfügen, die ggf. auch im Rahmen einer tätigkeitsbegleitenden Fortbildung erworben bzw. erweitert werden können.

Als Beraterin/Berater kommen u. a. in Betracht:

  • ehemalige Koordinatorinnen und Koordinatoren
  • Lehrkräfte aus Modellversuchsschulen
  • Leiterinnen und Leiter regionaler Arbeitskreise/Arbeitsgruppen

Anlage 1.8 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen/Berater für die übergreifenden Themenkomplexe Gesundheit und jugendliche Lebenswelten, Geschlechterbeziehung und Lebensformen

1. Arbeitsfelder

1.3 Fachliche Beratung und Unterstützung der Schulen, Eltern und öffentlichen Institutionen

  • Beratung einzelner Lehrkräf-te insbesondere Kontaktlehrkräfte und Kolle-gien von Schu-len (Fachkonferenzen)
  • Organisation, Leitung, Beratung und Mitwirkung bei Maßnahmen der Lehrkräftefortbildung
  • Durchführung systemischer Beratungen zur Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung entspre-chender Schulprogramme und von Projekten
  • Förderung der fachlichen Zusammenarbeit von Schulen einschließlich der Bildung und/oder Koordinierung von Netzwerken
  • Vermittlung von Expertinnen und Experten
  • Koordinierung der Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Arbeits-gruppen und Initiativen sowie Mitwirkung bei der Gremien- und Verbandsarbeit in den Städten und Kommunen sowie mit Eltern

1.4 Unterstützung der staatlichen Schulämter

  • bei der Implementation innovativer Projekte und Vorhaben
  • bei der Organisation und inhaltlichen Ausgestaltung von Fachtagungen unter Einbeziehung der Schulrätin, des Schulrats für Lehrkräftefort- und -weiterbildung

Dabei fördern sie die Zusammenarbeit der Schulen mit den Eltern und Schulträgern sowie mit Vereinen, Verbänden, Behörden, Einrichtungen der Jugendhilfe, Firmen und anderen mit Bildungs- und Erziehungsaufgaben befassten Institutionen und Initiativen.

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Fähigkeit zu analytischer und konzeptioneller Arbeit
  • moderative, kommunikative und planerische Kompetenz
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit, ggf. Teamarbeit
  • mehrjährige Berufspraxis als Lehrkraft sowie Erfahrungen mit Fortbildungen und schulischen Beratungsprojekten
  • Bereitschaft zur eigenen kontinuierlichen Fortbildung
  • Bereitschaft zur internen und externen Evaluation der eigenen Arbeit

Darüber hinaus sollen die Beraterinnen und Berater über spezielle Kenntnisse im Bereich Gesundheitserziehung und Suchtprävention einschließlich Gesundheit und jugendliche Lebenswelten sowie Geschlechterbeziehung und Lebensformen verfügen, die ggf. auch im Rahmen einer tätigkeitsbegleitenden Fortbildung erworben bzw. erweitert werden können.

Als Beraterin/Berater kommen unter anderem in Betracht:

  • ehemalige Koordinatorinnen und Koordinatoren
  • Lehrkräfte aus Modellversuchsschulen
  • Leiterinnen und Leiter regionaler Arbeitskreise/Arbeitsgruppen

Anlage 1.9 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen und Berater für den über-greifenden Themenkomplex „Medien und Informationsgesellschaft“

1. Arbeitsfelder

1.1 Fachliche Beratung und Unterstützung der Schulen, Eltern und öffentlichen Institutionen

  • Mitarbeit in der kreislichen Arbeitsgruppe (Prüfgruppe) beim Landrat bzw. Oberbürgermeister im Rahmen der Medienoffensive m.a.u.s. zur Umsetzung der Richtlinie in Form pädagogischer Beratung der Schulen
  • Organisation und Durchführung bzw. Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte mit medienpädagogischen Bezügen
  • Beratung einzelner Lehrkräfte, Kollegien und Schulleitungen
  • Kooperation mit regionalen und überregionalen Partnern insbesondere mit dem MPZ und kommunalen Medienzentren/Bildstellen, Mitarbeit bei der Sichtung, Bewertung, Erschließung und Beschaffung bildungsrelevanter Medien sowie Beratung der Lehrkräfte in Bezug auf Auswahl und Einsatzmöglichkeiten von Medien einschließlich urheberrechtlicher Aspekte
  • Beratung und Unterstützung bei Projekten der produktiven Medienarbeit in Zusammenarbeit mit kommunalen Medienzentren/Bildstellen, regionalen und überregionalen Partnern
  • Mitarbeit an Aufbau und Pflege des Bildungsservers durch inhaltliche Betreuung bestimmter Bereiche des Bildungsservers entsprechend der fachlichen Ausbildung und persönlicher Erfahrungen
  • Beratung und Unterstützung der Schulen bei rechtlichen Aspekten der Medienarbeit (Jugendschutz, Urheberrecht, Datenschutz)

1.2 Unterstützung der staatlichen Schulämter

  • Mitarbeit in der kreislichen Arbeitsgruppe (Prüfgruppe) beim Landrat bzw. Oberbürgermeister im Rahmen der Medienoffensive m.a.u.s. zur Umsetzung der Richtlinie in Form technischer und pädagogischer Unterstützung der Schulräte
  • Mitarbeit und Beratung bei der Medienarbeit der staatlichen Schulämter (regionale Webangebote) und Zusammenarbeit mit dem Brandenburgischen Bildungsserver

2. Anforderungsprofil

  • praktische Erfahrungen im Bereich schulischer Medienarbeit, insbesondere auch mit neuen Medien
  • Erfahrungen in der Erstellung und Bewertung von Medienkonzepten von Schulen
  • Kenntnisse zum aktuellen Diskussionsstand in der Medienpädagogik
  • Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit neuen Medien im Unterricht
  • Fähigkeit zur Koordination, Moderation und konzeptionellen Arbeit,
  • Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Veranstaltungen zur Lehrerfortbildung
  • sicherer Umgang mit Anwendersoftware und Internet einschließlich der Erstellung von Webseiten
  • Kenntnisse in den medienbezogenen Bereichen Jugendschutz, Urheberrecht, Datenschutz

Als Beraterin/Berater kommen unter anderem in Betracht:

  • ehemalige Moderatorinnen und Moderatoren für Medienpädagogik (Mediendidaktik/Medienerziehung oder neue Medien)
  • Fortbildnerinnen und Fortbildner der m.a.u.s.-Anteile Fachdidaktik, IKG, „Intel Lehren für die Zukunft“
  • Lehrkräfte, die in herausgehobener Weise in der medienpädagogischen Profilierung ihrer Schulen beteiligt sind

Anlage 1.10 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen und Berater für die Fächer im zweiten Bildungsweg

Deutsch (einschließlich Telekolleg)
Englisch (einschließlich Telekolleg)
Französisch
Russisch
Kunst
Musik
Erdkunde
Geschichte (einschließlich Telekolleg
Politische Bildung (einschließlich Sozialkunde im Telekolleg)
Wirtschaftslehre im Telekolleg
Psychologie (einschließlich Telekolleg)
Mathematik (einschließlich Telekolleg)
Biologie (einschließlich Telekolleg)
Chemie (einschließlich Telekolleg)
Physik (einschließlich Telekolleg)
Technologie/Informatik im Telekolleg
Informatik

1. Arbeitsfelder

1.1 Fachliche Beratung und Unterstützung der Schulen durch

  • Vorbereitung und Leitung regionaler Fach- und Fachbereichskonferenzen für die Schulaufsichtsbereiche der Staatlichen Schulämter
    • Perleberg und Eberswalde,
    • Brandenburg an der Havel und Wünsdorf
    • Frankfurt (Oder) und Cottbus sowie
  • Förderung der fachlichen Zusammenarbeit von Schulen einschließlich der Bildung und Koordinierung von Netzwerken.

1.2 Unterstützung der staatlichen Schulämter

  • bei der Sichtung, Begutachtung, Auswahl und Genehmigung von Aufgabenvorschlägen für die schriftlichen Abiturprüfungen
  • bei der Erarbeitung von Aufgabenvorschlägen für die zentralen schriftlichen Prüfungen im Telekolleg

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Lehrbefähigung im jeweiligen Fach,
  • mehrjährige Unterrichtserfahrung im jeweiligen Fach im zweiten Bildungsweg,
  • Fähigkeiten zu analytischer und konzeptioneller Arbeit,
  • moderative, kommunikative und planerische Kompetenzen,
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit,
  • möglichst Erfahrung mit Fortbildungen und schulischen Beratungsprojekten,
  • Bereitschaft zur eigenen kontinuierlichen Fortbildung und
  • Bereitschaft zur internen und externen Evaluation der eigenen Arbeit.

Als Beraterin und Berater kommen unter anderem in Betracht:

  • qualifizierte ehemalige Moderatorinnen und Moderatoren
  • erfahrene Aufgabenberaterinnen und Aufgabenberater

Anlage 1.11 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen /Berater für den übergreifenden Themenkomplex „Recht im Alltag“

1. Arbeitsfelder

1.1 Fachliche Beratung und Unterstützung der Schulen durch

  • Beratung einzelner Lehrkräfte, Kollegien von Schulen oder anderer Koordination der einheitlichen Umsetzung der Bestimmungen gemäß den jeweils geltenden Regelungen (z. Zt. insbesondere RS 29/2001)
  • Vermittlung von Expertinnen und Experten sowie Beratung der Schulen bei der Durchführung von Informationsveranstaltungen zur Strafbarkeit rechtsextremistischer Verhaltensweisen
  • Kooperation mit den Vertreterinnen und Vertreter der Justiz, insbesondere durch die Vermittlung aktueller schulspezifischer Themen für die Durchführung rechtskundlicher Arbeitsgemeinschaften
  • Beratung und Unterstützung von schulischen Aktivitäten bei der Kooperation mit Gerichten und Jugendrechtshäusern
  • Mitwirkung und Beratung bei der Implementation der RLP, insbesondere des ÜTK

1.2 Unterstützung der staatlichen Schulämter durch

  • Implementation innovativer Projekte und Vorhaben
  • Organisation und inhaltliche Ausgestaltung von Fachtagungen unter Einbeziehung der Schulrätin, des Schulrates sowie Vertreter der Justiz
  • Bedarfserfassung durchzuführender rechtskundlicher Arbeitsgemeinschaften und Informationsveranstaltungen auf Grundlage der Meldungen der Schulleitungen
  • statistische Erfassung und Auswertung der durchgeführten rechtskundlichen Arbeitsgemeinschaften und Informationsveranstaltungen

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Fähigkeit zu analytischer und konzeptioneller Arbeit
  • moderative, kommunikative und planerische Kompetenz
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit, ggf. Teamarbeit
  • mehrjährige Berufspraxis als Lehrkraft sowie Erfahrungen mit Fortbildungen und schulischen Beratungsprojekten
  • Bereitschaft zur eigenen kontinuierlichen Fortbildung
  • Bereitschaft zur internen und externen Evaluation der eigenen Arbeit

Darüber hinaus sollen die Beraterinnen und Berater über spezielle Kenntnisse im Bereich der Rechtspädagogik verfügen.

Anlage 1.12 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen/Berater für den übergrei-fenden Themenkomplex „Wirtschaft“

1. Arbeitsfelder

1.1 Fachliche Beratung und Unterstützung der Schulen insbesondere

  • bei der Kooperationen mit der Wirtschaft, den Hochschuleinrichtungen, den Arbeitsämtern und Gewerkschaften, insbesondere im Rahmen des „Netzwerks Zukunft. Schule + Wirtschaft für Brandenburg“
  • bei der Implementation der Rahmenlehrpläne mit wirtschaftsbezogenen Inhalten - insbesondere des Rahmenlehrplans für das Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik - und der Kooperation der verschiedenen Fächer untereinander
  • zur Sicherung und Koordination der einheitlichen Umsetzung von Bestimmungen und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung
  • bei der Lehrkräftefortbildung, insbesondere bei der Vermittlung von Expertinnen und Experten und der Organisation von betrieblichen Praktika
  • bei der überschulischen Zusammenarbeit, der Unterrichtsevaluation und der Sicherung und Weiterentwicklung von Standards
  • bei der Einbindung der Schule in den lokalen und regionalen Arbeits- und Wirtschaftsraum

1.2 Unterstützung der staatlichen Schulämter durch

  • die Mitwirkung bei der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, insbesondere im Rahmen des "Netzwerks Zukunft. Schule + Wirtschaft für Brandenburg"
  • die Mitwirkung bei der Unterrichtsberatung, der Einführung, Erprobung und Evaluation neuer Unterrichtsinhalte und -methoden
  • Konzeptentwicklung, Durchführung und Evaluation von Projekten und Modellvorhaben
  • die Mitwirkung bei der Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Maßnahmen zur Lehrkräftefortbildung,
  • die Erarbeitung von fachbezogenen Stellungnahmen und Gutachten

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen

  • Lehrbefähigung und Unterrichtserfahrungen in einem Fach mit arbeitswelt- und/oder wirtschaftsbezogenen Inhalten
  • Fähigkeit und Bereitschaft zu analytischer, konzeptioneller und planerischer Arbeit
  • Erfahrung in der Arbeit mit Lehrkräften und mit außerschulischen Partnern, auch in außerschulischen Aktionsfeldern
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur Koordinierung und Moderation von Gruppen und zur Beratung von Einzelpersonen

Darüber hinaus wird von ihnen wird erwartet,

  • dass sie über den Stand der pädagogischen und fachdidaktischen Diskussion informiert sind,
  • dass sie sich selbstständig kontinuierlich fortbilden und
  • zur Evaluation ihrer Arbeit bereit sind.

Anlage 1.13 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung einer Beraterin/eines Beraters für Schulzirkus

1. Arbeitsfelder

1.1 Fachliche Beratung und Unterstützung der Zirkusschulen bei der

  • Durchführung von Beratungen und Unterstützung von Schulen, die bereits bestehende Zirkusprojekte haben,
  • Durchführung von Beratungen mit Schulen im Rahmen angestrebter Profilierungen zum Thema „Schulzirkus“,
  • Durchführung einer jährlichen Beratung mit den Vertretern der Schulen, Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und schulinterner Fortbildung,
  • Unterstützung der Lehrkräfte im themenbezogenen Fachunterricht bzw. in der Projektarbeit,
  • Organisation eines landesweiten Zirkusfestivals,
  • Beschaffung und Bereitstellung von Unterrichts- und Informationsmaterialien.

1.2 Unterstützung der unteren Schulaufsicht

  • bei Beratungsaufgaben zum themenbezogenen Unterricht bzw. Projektarbeit,
  • beim Aufbau des Netzwerkes Zirkusschulen.

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen erfüllen:

Fähigkeit zu analytischer und konzeptioneller Tätigkeit

  • moderative, kommunikative und planerische Kompetenz
  • mehrjährige Berufserfahrung als Lehrkraft in der Sekundarstufe sowie Erfahrungen mit Fortbildungen
  • Bereitschaft zur eigenen Fortbildung
  • Bereitschaft zur internen und externen Evaluation der eigenen Arbeit
  • Die Lehrkraft soll über spezielle Kenntnisse in der Zirkusarbeit verfügen.

Als Beraterin/Berater kommen unter anderem in Betracht:

  • bereits in Schulprojekten tätige Lehrkräfte.

Anlage 1.14 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung der Beraterinnen und Berater für Integrationssport

1. Arbeitsfelder

1.1 Fachliche Beratung und Unterstützung der Förderschulen bei der

  • Durchführung von Beratungen und Unterstützung von Schulen bei der Förderung der Integration durch Sport,
  • Durchführung von Beratungen mit Schulen oder einzelnen Lehrkräften im Rahmen angestrebter Profilierungen bzw. der Integrationsarbeit im Sport,
  • Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und schulinterner Fortbildung Ausbildung sowie Qualifizierung von Lehrkräften und Übungsleitern (unter den Aspekten der Planung und Organisation von sportlichen Integrationsveranstaltungen),
  • Unterstützung der Lehrkräfte in der Projektarbeit,
  • Organisation eines landesweiter Schulsportwettbewerbe für Förderschulen,
  • Beschaffung und Bereitstellung von Unterrichts- und Informationsmaterialien,
  • Kooperation mit dem Behinderten-Sportverband Brandenburg.

1.1. Unterstützung der staatlichen Schulämter

  • bei Beratungsaufgaben zur Integration durch Sport bzw. Projektarbeit,
  • beim Aufbau des Netzwerkes „Integration durch Sport“.

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Fähigkeit zu analytischer und konzeptioneller Tätigkeit
  • moderative, kommunikative und planerische Kompetenz
  • mehrjährige Berufserfahrung als Lehrkraft in an einer Förderschule sowie Erfahrungen mit Fortbildungen
  • Bereitschaft zur eigenen Fortbildung
  • Bereitschaft zur internen und externen Evaluation der eigenen Arbeit.

Die Lehrkraft soll über spezielle Kenntnisse in der sportbezogenen Integrationsarbeit und der Projektarbeit in Kooperation mit freien Trägern (Sportverband/Sportverein) verfügen. Als Beraterinnen/Berater kommen unter anderem in Betracht:

  • Sportlehrkräfte von Förderschulen
  • Integrationsberaterinnen und Integrationsberater
  • Lehrkräfte, die bereits in integrationsorientierten Schulprojekten tätig waren

Anlage 1.15 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung einer Beraterin/ eines Berater für Tanzen

1. Arbeitsfelder

1.1 Fachliche Beratung und Unterstützung der Schulen

  • Durchführung von Beratungen und Unterstützung von Schulen im Themenfeld Tanzen
  • Durchführung von Beratungen mit Schulen oder einzelnen Lehrkräften im Rahmen angestrebter Profilierungen im Sport (hier: Tanzen)
  • Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und schulinterner Fortbildung sowie Qualifizierung von Lehrkräften auf der Grundlage der Rahmenlehrpläne
  • Unterstützung der Lehrkräfte in der Projektarbeit
  • Organisation eines landesweiten Schulsportwettbewerbs „Tanzen“
  • Beschaffung und Bereitstellung von Unterrichts- und Informationsmaterialien

1.2 Unterstützung der staatlichen Schulämter

  • bei Beratungsaufgaben zum Themenfeld Tanzen bzw. Projektarbeit
  • beim Aufbau des Netzwerkes für interessierte Schulen zum Tanzen

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Fähigkeit zu analytischer und konzeptioneller Tätigkeit
  • moderative, kommunikative und planerische Kompetenz
  • mehrjährige Berufserfahrung als Lehrkraft im Fach Sport sowie Erfahrungen mit Fortbildungen
  • Bereitschaft zur eigenen Fortbildung
  • Bereitschaft zur internen und externen Evaluation der eigenen Arbeit

Die Lehrkraft soll über spezielle Kenntnisse im Tanzen, der Projektarbeit in Kooperation mit freien Trägern (Sportverband/Sportverein) und der Fortbildung verfügen. Als Beraterin/Berater kommen u. a. in Betracht:

  • Sportlehrkräfte

Anlage 2 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen/Berater für die übergreifenden Themenkomplexe „Friedenssicherung, Globalisierung, Interkulturelles“„Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus“

1. Arbeitsfelder

1.1 Fachliche Beratung und Unterstützung der Schulen

  • Durchführung systemischer Beratungen zur Unterstützung von Schulen, die prophy-l-aktisch gegen Gewalt, Rechts-extremismus und Frem-den-feind-lichkeit wirksam wer-den und entsprechende Schulkonzepte ent-wickeln wollen
  • Durchführung von schulinternen Fortbildungsveranstaltungen
  • Beratung einzelner Lehrkräf-te, Kolle-gien von Schu-len oder ande-rer Schulangehöri-ger
  • Koordinierung der Arbeit im Beratungssystem Schule
  • Beratungsarbeit mit Schulen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern
  • Unterstützung der Lehrkräfte im themenbezogenen Fachun-terricht bzw. in der Pro-jekt-arbeit
  • Beschaffung und Bereitstellung von Unterrichts- und Informationsmaterialien zum Thema.

1.2 Unterstützung der staatlichen Schulämter

bei Beratungsaufgaben zu den übergreifenden Themenkomplexen

  • „Friedenssicherung, Globalisierung, Interkulturelles“
  • „Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus“
  • bei der Koordinierung der Zusammenarbeit des staatlichen Schulamtes und der Schulen mit regionalen und überregionalen Arbeits-gruppen und In-itiativen gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Frem-den-feind-lichkeit

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Fähigkeit zu analytischer und konzeptioneller Arbeit
  • moderative, kommunikative und planerische Kompetenz
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit, ggf. Teamarbeit
  • mehrjährige Berufspraxis als Lehrkraft sowie Erfahrungen mit Fortbildungen
  • Bereitschaft zur eigenen kontinuierlichen Fortbildung
  • Bereitschaft zur internen und externen Evaluation der eigenen Arbeit

Darüber hinaus sollen die Beraterinnen und Berater über spezielle Kenntnisse im Bereich Gewaltprophylaxe, Extremismusforschung und interkulturellem Lernen verfügen, die ggf. auch im Rahmen einer tätigkeitsbegleitenden Fortbildung erworben bzw. erweitert werden können.

Als Beraterinnen/Berater kommen u. a. in Betracht:

  • ehemalige Koordinatorinnen und Koordinatoren für ein Tolerantes Brandenburg

Anlage 3 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung für Schulentwicklungsberaterinnen/Schulentwicklungsberater

Die SchulentwicklungsberaterInnen sollen die Schulen bei systematisch geplanten pädagogischen Schulentwicklungsprozessen durch geeignete Verfahren, Methoden und Instrumente unterstützen. Sie arbeiten dabei mit Lehrkräften, Schulleitungen und Steuergruppen zusammen.

1. Arbeitsfelder

1.1 Beratung, Unterstützung und Moderation von Schulentwicklungsprozessen u. a. durch

  • die Entwicklung von datengestützten Bestandsaufnahmen
  • die Entwicklung und Verabredung pädagogischer Ziele
  • die Entwicklung des Schulprofils
  • Hilfe bei der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluation des Schulprogramms
  • den Aufbau und die Unterstützung von Netzwerken sowie bei einzelnen schulspezifischen Entwicklungsprojekten (z. B. Teammodell, Lehrerkooperation, Projektmanagement, Konfliktmanagement u. a.)
  • Vermittlung von Supervisions- und Trainingsangeboten
  • Vermittlung von Experten

1.2 Unterstützung der staatlichen Schulämter bei Beratungsaufgaben zur

  • Verabredung pädagogischer Ziele
  • Entwicklung und Fortschreibung von Schulprogrammen (Reflexion über vorliegende Schulprogramme)

Schulentwicklungsberatung hat die Weiterentwicklung von Einzelschulen durch die an Schule Beteiligten zum Ziel. Die in der Schule tätigen Lehrkräfte sollen diesen Entwicklungsprozess selbständig initiieren und steuern. Die Schulentwicklungsberate-rinnen/Schulentwicklungsberater unterstützen, begleiten und beraten die Schule(n) in der Regel auf Wunsch der Einzelschule.

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Fähigkeit zu analytischer und konzeptioneller Arbeit
  • moderative, kommunikative u. planerische Kompetenz
  • Kenntnisse in den Bereichen Schul- u. Organisationsentwicklung
  • Fähigkeit u. Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit, ggf. Teamarbeit
  • Mehrjährige Berufspraxis als Lehrkraft sowie Erfahrungen mit Fortbildungen u. schulischen Beratungsprojekten
  • Bereitschaft zur eigenen kontinuierlichen Fortbildung
  • Bereitschaft zur internen u. externen Evaluation der eigenen Arbeit

Darüber hinaus sollen Schulentwicklungsberaterinnen/Schulentwicklungsberater über spezielle Inhalts- und Prozesskompetenzen verfügen, die ggf. auch im Rahmen einer tätigkeitsbegleitenden Fortbildung erworben werden können.

Als Beraterin/Berater kommen unter anderem in Betracht:

  • bereits in schulentwicklungsrelevanten Bereichen qualifizierte ehemalige Moderatoren
  • Lehrkräfte/Schulleitungsmitglieder aus einzelnen Modellversuchsschulen
  • ehemalige Integrationsberaterinnen/Integrationsberater
  • Moderatoren für Schulleitungsfortbildung
  • Regionale Arbeitsgruppenleitungen AG Ganztag
  • Lehrkräfte aus Schulsets SeSUS aller Schulformen

Anlage 4 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung für Evaluationsberaterinnen/Evaluationsberater

1. Arbeitsfelder

1.1 Beratung und Unterstützung bei der Auswahl oder Konstruktion geeigneter Instrumente und Verfahren sowie Moderation von Prozessen hinsichtlich

  • der Entwicklung von Evaluationsstrategien und datengestützten Bestandsaufnahmen
  • der Evaluation pädagogischer und fachlicher Ziele von Schule und Unterricht
  • der Evaluation des Schulprogramms

1.2 Unterstützung der staatlichen Schulämter bei Beratungsaufgaben zur

  • Internen Evaluation und der Auswertung und Vermittlung von Ergebnissen externer Evaluation (§ 129 Abs. 3 BbgSchulG)

Die für alle Schulen in Brandenburg angestrebte qualitätsorientierte Selbststeuerung an Schulen muss auf einer qualitätssichernden Selbstevaluation aufbauen. Um geeignete Evaluationsverfahren entwickeln, anwenden und auswerten zu können, brauchen Schulen und Lehrkräfte externe Unterstützung. Die Beraterinnen und Berater führen die erforderlichen Evaluationsprozesse nicht selbst durch. Vielmehr unterstützen sie Lehrkräfte, Schulleitungen und Steuerungsgruppen in der Regel auf Wunsch der Einzelschule bei deren Evaluationsvorhaben.

2. Anforderungsprofil

An einer Tätigkeit Interessierte sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Fähigkeit zu analytischer und konzeptioneller Arbeit
  • moderative, kommunikative und planerische Kompetenz
  • Kenntnisse in den Bereichen Schul- und Organisationsentwicklung
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit, ggf. Teamarbeit
  • mehrjährige Berufspraxis als Lehrkraft sowie Erfahrungen mit Fortbildungen und schulischen Beratungsprojekten
  • Bereitschaft zur eigenen kontinuierlichen Fortbildung
  • Bereitschaft zur internen und externen Evaluation der eigenen Arbeit

Darüber hinaus sollen Evaluationsberaterinnen/Evaluationsberater über spezielle Inhalts- und Prozesskompetenzen verfügen, die ggf. auch im Rahmen einer tätigkeitsbegleitenden Fortbildung erworben werden können.

Als Beraterin/Berater kommen unter anderem in Betracht:

  • bereits mit Evaluationsverfahren und ihrem Einsatz qualifizierte ehemalige Moderatoren (z. B. aus Produktlinien),
  • Lehrkräfte/Schulleitungsmitglieder aus einzelnen Modellversuchsschulen mit Evaluationsvorhaben,
  • Multiplikatoren für Schulleistungsstudien (QuaSUM, PISA)
  • Schulleitungsfortbildungsmoderatoren,
  • Regionale ArbeitsgruppenleiterInnen/Ganztag
  • Lehrkräfte aus Schulsets SeSUS aller Schulformen

Anlage 5 zu RS 29/02 (BUSS)

Aufgabenbeschreibung für Beraterinnen und Berater für Schulsport im Land Brandenburg

1. Arbeitsfelder

1.1. Organisation kreislicher, regionaler und landesweiter Maßnahmen im Schulsport

  • Wettkampfveranstaltungen des Kreises bzw. der Region planen, organisieren und durchführen
  • Wettkampfveranstaltungen als Kreis- und Regionalausscheiden sowie Landesfinals im Rahmen des Bundeswettbewerbes „JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA“ organisieren und durchführen
  • Mitwirkung bei zentralen Schulsportveranstaltungen des Landes Brandenburg
  • Mitwirkung bei Kooperationen von Schulen mit Sportvereinen und Sportverbänden

1.2.Koordinationsaufgaben im Bereich des Schulsports, Unterstützung der staatlichen Schulämter

  • Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte im Schulsport (Rettungsschwimmen)
  • Mitwirkung bei der Organisation des Schwimmunterrichts
  • Organisation von Beratungen der Fachkonferenzleiter der Schulen
  • Teilnahme an den Beratungen beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

2. Anforderungsprofil

Die Beraterinnen und Berater für Schulsport sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • analytische, planerische und organisatorische Kompetenz
  • Fähigkeiten zur Organisation von sportlichen Veranstaltungen, Bereitschaft zur Teamarbeit
  • Berufspraxis als Lehrkraft Sport sowie Erfahrungen mit Fortbildungen
  • Bereitschaft zur eigenen Fortbildung
  • Kenntnisse in den Feldern Schulorganisation und Sportorganisation

Darüber hinaus werden von den Beraterinnen und Beratern Inhalts- und Prozesskompetenz erwartet, die ggf. auch im Rahmen einer tätigkeitsbegleitenden Fortbildung erworben werden können.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 22. Oktober 2002 Abl. MBJS/02, [Nr. 13], S. 636
Außer Kraft getreten am 1. August 2008 durch Verwaltungsvorschrift vom 9. Oktober 2008 Abl. MBJS/08, [Nr. 9], S. 404

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