Historische Fassung
Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes
Organisations- und Flugkostenpauschalen im Rahmen von Organtransplantationen
Historische Fassung
In dem mit Schreiben des Ministeriums der Finanzen - 45.5-3194-6.1.11 - vom 12. April 2002 übersandten Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern - D I 5 - 213 106 - 11/0 - vom 9. April 2002 werden die unter Abschnitt III Nr. 2 aufgeführten Pauschalen für die Jahre 2004 bis 2006 wie folgt festgesetzt:
- eine Organisationspauschale je transplantiertes Organ in Höhe
von 8.701,00 Euro und - bei extrarenatalen Organen (zz. Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Darm) zusätzlich eine Pauschale für Flugkosten
von 7.151,00 Euro je transplantiertes Organ, für das ein eigenständiger Flug durchgeführt wurde.
Um Beachtung wird gebeten.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 8. Juli 2004 | ||
| Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 10. Mai 2012 | ABl./12, [Nr. 22], S. 827 | |
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