Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verfahrenshinweise zu Fortführungsgutachten

Historische Fassung

Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)

Bei einer Verlängerung der Behandlung oder Folgebehandlung (Hinweis 5.3 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV) und einem Wechsel des Gutachters wird zur Erleichterung und Beschleunigung des Gutachterverfahrens empfohlen, bisher erstellte Gutachten von nicht mehr tätigen Gutachtern dem Gutachtenauftrag beizufügen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. November 2002
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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