Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Aufwendungen für Mach mit bei Felix fit - Bewegte Kinder"

Historische Fassung

Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)

Felix Fit ist ein von der Weserberglandschaft Höxter und Partner entwickeltes Schulungs- und Aktionsprogramm für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter. Hier sollen Kinder lernen, sich gerne, gesund und rückengerecht zu bewegen.

Schwerpunkte dieses „ganzheitlich“ orientierten Bewegungsprogramms sind Spiele und Sport zur Koordination und Körperwahrnehmung. Die Kinder werden bei allen Aktivitäten von „Felix Fit“ begleitet, der ihnen Vorbild für „gesundes“ Verhalten ist. Dieses Kinderprogramm wurde in einer Examensarbeit der Universität Paderborn wissenschaftlich untersucht und die Verbesserung der Koordination nachgewiesen. Einige Schulen verteilen Merkblätter mit dem Hinweis, dass nach neueren gesetzlichen Bestimmungen die Aufwendungen für dieses Programm durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig seien.

Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass es sich bei diesem - offenbar nur von AOK unterstützten - Programm um reine Vorbeugemaßnahmen handelt, die nicht beihilfefähig sind. Vorsorgemaßnahmen sind nur dann beihilfefähig, wenn sie von den Vorsorgerichtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst werden.

Im Übrigen müssen diese Maßnahmen als Teil des Schulsports bzw. als allgemeine Lebensgestaltung angesehen werden, deren Kosten nicht aus Beihilfemitteln übernommen werden können.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. Februar 2003
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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