Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verordnung logopädischer Leistungen durch Zahnärzte

Historische Fassung

Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)

Zu der Frage, ob verordnete logopädische Leistungen durch Zahnärzte in der Beihilfe berücksichtigt werden können, teile ich mit, dass aus rechtlicher Sicht (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 BhV) keine Bedenken bestehen, von Zahnärzten verordnete Heilbehandlungen - z. B. logopädische Maßnahmen oder auch physiotherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Kiefergelenkserkrankungen - als beihilfefähig anzuerkennen, wenn sie im Rahmen der Heilbehandlung (zahn-)ärztlicherseits als notwendig angesehen werden.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 21. Januar 2003
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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