Historische Fassung Umsatzsteuerpflicht für Gutachten gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV
Historische Fassung
Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Rundschreiben des MdF - 45.4 - 3194 - 6.1.1 - 4 - 016 - vom 06.01.2003
Zu der Frage, seit wann eine Umsatzsteuerpflicht für Gutachten bestehe, teilte das Bundesministerium der Finanzen Folgendes mit:
Ärztliche Gutachten, bei denen nicht die medizinische Betreuung von Personen im Vordergrund steht - wie z. B. die Gutachten gem. Nummer 2.1 der Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV - sind grundsätzlich seit dem 9. März 2001 (Tag nach Veröffentlichung des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Februar 2001 im Bundessteuerblatt) umsatzsteuerpflichtig.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 6. März 2003 | ||
| Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 | ABl./09, [Nr. 41], S. 2047 | |
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