Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Umsatzsteuerpflicht für Gutachten gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV

Historische Fassung

Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)

Rundschreiben des MdF - 45.4 - 3194 - 6.1.1 - 4 - 016 - vom 06.01.2003

Zu der Frage, seit wann eine Umsatzsteuerpflicht für Gutachten bestehe, teilte das Bundesministerium der Finanzen Folgendes mit:

Ärztliche Gutachten, bei denen nicht die medizinische Betreuung von Personen im Vordergrund steht - wie z. B. die Gutachten gem. Nummer 2.1 der Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV - sind grundsätzlich seit dem 9. März 2001 (Tag nach Veröffentlichung des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Februar 2001 im Bundessteuerblatt) umsatzsteuerpflichtig.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 6. März 2003
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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