Historische Fassung Aufwendungen für eine Air-Flow-Behandlung
Historische Fassung
Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Die Air-Flow-Behandlung ist eine spezielle Zahnreinigung bei Verfärbungen der Zähne durch Kaffee, Tee, Nikotin, Rotwein, etc. Bei Anwendung dieser Technik wird ein Pulverwassergemisch aus Natrium-Bikarbonat zusammen mit einem Wasserstrahl unter Druckluft auf die Zähne aufgesprüht. Diese Behandlungsart wird von Zahnarztpraxen als besondere Leistung zusätzlich zur „Professionellen Zahnreinigung“ angeboten. Sie soll ferner als Vorbeugung von Zahn- oder Zahnfleischerkrankungen dienen.
Die Air-Flow-Behandlung kann nur im Rahmen der konservativen Parodontalbehandlung als alleinige Leistung entsprechend der „Professionellen Zahnreinigung“ - nicht jedoch als rein kosmetische Maßnahme - nach den Gebührenpositionen 405 bis 407 der GOZ abgerechnet und als beihilfefähig anerkannt werden. Sie ist nicht als zusätzliche Zahnreinigung neben der „Professionellen Zahnreinigung“ beihilfefähig.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 15. Juli 2002 | ||
| Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 | ABl./09, [Nr. 41], S. 2047 | |
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