Historische Fassung Aufwendungen für Adipromed-Vario-Stabil-Schuh
Historische Fassung
Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Aufgrund verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung wurde geklärt, dass der „Adipromed-Vario-Stabil-Schuh“ wegen seiner spezifischen Ausstattungsmerkmale kein Gegenstand der allgemeinen Lebenshaltung sein könne und folglich kein mit dem in Nummer 9 der Anlage 3 ausgewiesenen „Adimed-Stabil-Schuh“ vergleichbares Schuhwerk sei. Demnach sind derartige Aufwendungen beihilfefähig - ggf. auch Aufwendungen für einen Partnerschuh (funktionelle Einheit).
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 20. April 2001 | ||
| Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 | ABl./09, [Nr. 41], S. 2047 | |
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