Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Aufwendungen für Adipromed-Vario-Stabil-Schuh

Historische Fassung

Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)

Aufgrund verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung wurde geklärt, dass der „Adipromed-Vario-Stabil-Schuh“ wegen seiner spezifischen Ausstattungsmerkmale kein Gegenstand der allgemeinen Lebenshaltung sein könne und folglich kein mit dem in Nummer 9 der Anlage 3 ausgewiesenen „Adimed-Stabil-Schuh“ vergleichbares Schuhwerk sei. Demnach sind derartige Aufwendungen beihilfefähig - ggf. auch Aufwendungen für einen Partnerschuh (funktionelle Einheit).

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 20. April 2001
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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