Historische Fassung Rundschreiben 8/98 (RS 8/98)
Historische Fassung
Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte im öffentlichen Schuldienst nach dem Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991 und den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL-Ost) vom 22. Juni 1995
hier: Eingruppierung von angestellten Lehrkräften mit der Befähigung für das Amt des Lehrers im Unterricht an Förderschulen nach § 10 Abs. 1 SopEPV
Lehrkräfte, die nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über das Ergänzungsstudium und die Ergänzungsprüfung in Sonderpädagogik (SopEPV) eine Ergänzungsprüfung abgelegt haben und damit die Befähigung für das Amt des “Lehrers im Unterricht an Förderschulen” nachweisen, werden außertariflich in Anlehnung an die Fußnote 4 b Abs. 1 zur Besoldungsgruppe A 12 BbgBesG in die Vergütungsgruppe III BAT-O eingruppiert.
Hierunter fallen Lehrkräfte, die Lehrbefähigungen nach dem Recht der DDR für zwei Fächer der unteren Klassen besitzen, die aber weder die Befähigung für das Lehramt für die Primarstufe noch die Lehrbefähigung als Lehrer für untere Klassen erworben haben.
Die rückwirkende Eingruppierung erfolgt im Rahmen der Ausschlußfristen gemäß § 70 BAT-O.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 24. Februar 1998 | Abl. MBJS/98, [Nr. 4], S. 157 | |
| Außer Kraft getreten am 1. Januar 2016 durch Rundschreiben 1/16 vom 29. Februar 2016 | Abl. MBJS/16, [Nr. 6], S. 85 | |
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