Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 65/97 (RS 65/97)

Historische Fassung

Bescheinigung über den Besuch eines beruflichen Bildungsganges

  1. Wer einen beruflichen Bildungsgang verläßt erhält die in der Anlage beigefügte ”Bescheinigung über den Schulbesuch in beruflichen Bildungsgängen”, wenn aufgrund der Kürze des Besuchs des Bildungsganges eine Benotung nicht oder nicht hinreichend erfolgte und damit kein Abgangszeugnis erteilt werden kann.
  2. Bezüglich der Ausfertigung und Ausgabe dieser Bescheinigung sind die für Zeugnisse geltenden Bestimmungen anzuwenden.
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 26. November 1997 Abl. MBJS/97, [Nr. 18], S. 910
Außer Kraft getreten am 11. Juli 2009 durch Rundschreiben vom 12. Mai 2009 Abl. MBJS/09, [Nr. 5], S. 162

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