Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung-Änderungsverordnung (Vierte Besoldungs-Übergangsverordnung-Änderungsverordnung - 4. BesÜVÄndV)
Aktuelle Fassung
Die Vierte Besoldungsübergangs-Änderungsverordnung vom 17. November 1997 (BGBl. I S. 2713) ist am 24. November 1997 verkündet worden und am 25. November 1997 in Kraft getreten.
Nach § 4 der 2. BesÜV in der Neufassung ist nunmehr die Gewährung eines Zuschusses zur Ergänzung der Dienstbezüge unter den dort genannten Voraussetzungen als Ermessensleistung ausgestaltet worden und von der Zustimmung der obersten Dienstbehörde und des für das Besoldungsrecht zuständigen Ministeriums abhängig.
Für Beamte und Richter, die bis einschließlich 24. November 1997 ernannt worden sind, ist § 4 der 2. BesÜV in der bisherigen Fassung weiter anzuwenden.
Ich weise darauf hin, dass ich meine Zustimmung zur Gewährung des Zuschusses - insbesondere vor dem Hintergrund der Angleichung der Ausbildungsinhalte und -abschlüsse in Ost und West und der Arbeitsmarktlage in Brandenburg - nur im Ausnahmefall i. S. d. geänderten Vorschrift erteilen werde.
Die sonstigen Änderungen der 2. BesÜV bitte ich ebenfalls zu beachten.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 27. November 1997 | ||
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