Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Musterprozesse gegen Anpassungen auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001

Historische Fassung

Zu der Frage, wie mit den Widersprüchen gegen die verminderte Versorgungsanpassung gem. § 69e Abs. 3 Satz 1 BeamtVG verfahren werden soll, teile ich Folgendes mit:

Nachdem Klagen von Versorgungsempfängern des Bundes gegen den Widerspruchsbescheid gerichtsanhängig sind, so dass eine gerichtliche Entscheidung über diese Frage sichergestellt ist, bin ich zur Vermeidung unnötigen Aufwandes in der Verwaltung und bei den Gerichten damit einverstanden, wenn Sie die Bescheidung von Anträgen oder Widersprüchen in vorgenannten Fällen bis zu einer gerichtlichen Entscheidung aussetzen, sofern die Antragsteller oder Widerspruchsführer das Ruhen des Verfahrens beantragen. In diesen Fällen ist auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 11. Dezember 2003
Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 10. Mai 2012 ABl./12, [Nr. 22], S. 827

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