Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Einführung Technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg
- Naturschutz und Landschaftspflege -
ARS Nr. 32/1998 vom 09. August 1998: „Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau“ - Ausgabe 1998 - (Musterkarten LBP)

Historische Fassung

Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr,
Abteilung 5 - Nr. 20/2000 - Straßenbau -

An die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Staatliches Rechnungsprüfungsamt Cottbus
  • Staatliches Rechnungsprüfungsamt Brandenburg
  • Staatliches Rechnungsprüfungsamt Frankfurt (Oder)

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 32/1998 hat das Bundesministerium für Verkehr die „Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitplane im Straßenbau“ - Ausgabe 1998 - (Musterkarten LBP) für Bundesfernstraßen eingeführt und die sinngemäße Anwendung bei der Planung und dem Bau von Landesstraßen empfohlen.
Mit den „Musterkarten LBP“ soll insbesondere eine Verbesserung und Vereinheitlichung der textlichen und kartographischen Darstellung der Ergebnisse der landschaftspflegerischen Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben erreicht werden.

Das Kartenwerk besteht aus dem

  • Bestands- und Konfliktplan
  • Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen
  • Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Darüber hinaus enthalten die „Musterkarten LBP“ einen erläuternden Text mit Hinweisen zur Anwendung. Ferner enthalten sie ein Muster des Maßnahmeblattes und ein Muster des Formblattes zur vergleichenden Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich einschließlich Beispiele.
Für das Land Brandenburg sollen gemäß dem durch Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 - Nr. 10/2000 - Straßenbau - vom 11.01.2000 eingeführten Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg (Handbuch LBP) folgende abweichende Regelungen gelten:

  • Den Gestaltungsmaßnahmen kommt in begrenztem Maße eine Wirkung auf das Landschaftsbild und für die landschaftsgerechte Einbindung des Vorhabens zu. Gestaltungsmaßnahmen können daher auch Maßnahmen im Sinne von § BNatSchG sein.
  • Die Musterformblätter 6 und 10 des Handbuchs LBP ersetzen die Muster 6.1 und 6.3 der Musterkarten LBP.

Ich führe die Musterkarten LBP mit den o. g. Änderungen für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen ein und empfehle die sinngemäße Anwendung für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen.

Die „Musterkarten LBP“ ersetzen die folgende Darstellung der RE 1985:

  • „Muster zu RE Nr. 7c“ (Lageplan/Integrierte Darstellung, Maßstab 1 : 1.000),
  • „Muster zu RE Nr. 12.2“ (Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen; Maßstab 1 : 5.000).

Ich bitte, die Anwendung der Musterkarten LBP bei der Vergabe von Landschaftspflegerischen Begleitplänen (Teil 12 der Straßenbauentwürfe) für Bundesfern- und Landesstraßen über die Technischen Vertragsbedingungen für Landschaftsplanerische Leistungen im Straßen- und Brückenbau (TVB-Landschaft) des HVAF -StB mit den o. g. Änderungen zu vereinbaren.
Ich bitte, die Erfahrungen bei der Anwendung der „Musterkarten LBP“ für eine spätere Auswertung zu erfassen und mir über das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen bis zum 1. Juli 2001 zu berichten.

Die „Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau“ - Ausgabe 1998 - (Musterkarten LBP) können bei der Verlags-Kartographie GmbH Alsfeld, Virchowstraße 7, 36304 Alsfeld bezogen werden.

Im Auftrag

gez. Vollpracht

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 7. August 2000
Außer Kraft getreten am 30. März 2016 durch Runderlass vom 4. März 2016 ABl./16, [Nr. 12], S. 342

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen