Landesregierung Brandenburg

Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern, Nr. 9/2004
Aufhebung von Runderlassen

Aktuelle Fassung

Wegen Zeitablaufs, eindeutiger Rechtslage oder Änderung der Rechtsgrundlagen werden folgende Runderlasse mit sofortiger Wirkung aufgehoben:

Nummer/DatumBetreff
44/1992 vom 15.06.1992Durchführung des Bundesreisekostengesetzes
hier: Darlehen zur Beschaffung privateigener anerkannter Kraftfahrzeuge für Bedienstete in den Kommunen
76/1992 vom 23.10.1992Versorgung von hauptamtlichen Funktionsträgern
80/1992 vom 06.12.1992Hinweise zur Erteilung des kommunalen Einvernehmens durch die Gemeinden gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2253, zuletzt geändert durch Einigungsvertrag vom 31.08.1990 BGBl. II S. 889, 1122)
36/1993 vom 31.03.1993Befreiung von den Kosten (Gebühren und Auslagen) der Kataster- und Vermessungsbehörden im Land Brandenburg aufgrund von Sonderregelungen
39/1993 vom 13.04.1993Beteiligung und/oder Unterstützung von Volksinitiativen durch Gemeinden oder Landkreise
40/1993 vom 18. 05.1993Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Vermessungsbefugten im Land Brandenburg
56/1993 vom 28.05.1993Entschädigungsansprüche von Gewerbeanliegern bei Straßenbauarbeiten
30/1994 vom 21.02.1994Bildung von Schiedsstellen in den Gemeinden und Ämtern Runderlass vom 23. Januar 1992
31/1994 vom 09.03.1994Einstufung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit;
hier: Feststellungen im Rahmen der Kommunalaufsicht
1/1996 vom 31.01.1996Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
hier: Erstellung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen

Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit- gemeinsame Verfügung des MI mit MdJBE - 8.11.95
5/1996 vom 02.04.1996Gemeinsame Rechnungsprüfungsämter von Ämtern und amtsfreien Gemeinden
1/1997 vom 20.02.1997Aktualisierung des Runderlasses III Nr. 47/1994 vom 22.07.1994

Hinweise für die Ernennung von Beamten auf Probe bei den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen des Landes Brandenburg nach dem Grundsatzbeschluss des LPA Nr. 19 und der Bewährungsanforderungsverordnung
10/1999 vom 02.07.1999Zweitwohnungssteuer
10/2000 vom 24.08.2000Vorbereitung der Schöffenwahl 2000

Schreiben des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16. August 2000
5/2001 vom 13.03.2001Umsetzung der Euro-Einführung im Abgaben-, Haushalts- und anderem Satzungsrecht
2/2003 vom 22.01.2003Verwendung von Briefkopfbögen durch Standesbeamte

Bezug zu Runderlass in kommunalen Angelegenheiten Nr. 3/2002 (Behördeneigenschaft) und Runderlass des MI Nr. 10/2001, Az.: III/5-43-11
11/2003 vom 24.10.2003Genehmigung von Dienstsiegeln bei Zusammenschlüssen und Neubildung von Ämtern und amtsfreien Gemeinden zur Kommunalwahl 2003 - befristete Genehmigung
3/2004 vom 20.04.2004Europawahl am 13. Juni 2004
hier: Landesweiter Test des Meldesystems (Großtest)

Gleichzeitig wird das Rundschreiben des Ministers des Innern - Hinweise zur Gestaltung von Dienstsiegeln der Ämter im Land Brandenburg - vom 3. Juli 1992 (ABl. S. 960) und das Rundschreiben zur Nichtanwendbarkeit von § 19 Abs. 2 PersVG Bbg - Vorabstimmung über gemeinsame Wahl - vom 30. Mai 1995 (Akz.: Z/2.12-20-10) sowie die Runderlasse III in vermessungs- und katastertechnischen Angelegenheiten Nr. 12/99 vom 30.07.1999 - Fortschreibung der Anlagen zum Gemarkungserlass (Az.: III/2-76-41; ABl. Nr. 35, S. 728) und Nr. 13/99 vom 23.12.1999 - Automatisiertes Geschäftsbuch (Az.: III/2-76-44) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Im Auftrag

Hoffmann

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 9. Dezember 2004

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