Runderlass BAföG Nr. 004/04 zur Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (Runderlass BAföG Nr. 004/04)
Aktuelle Fassung
Zusatzleistungen in Härtefällen bei der Unterbringung im Internat, gemäß dem Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung - Ausbildungsreformgesetz - (AföRG) vom 19. März 2001 i.V.m. der Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen (HärteV)
Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 15.07.1974 (BGBl. I S. 1449); zuletzt geändert durch Art. 7 des AföRG vom 19.03.2001 (BGBl. I S. 390, 399)
materiell-rechtliche Auslegung
| Ausbildungsstätte: | Hoffbauer-Stiftung Evangelisches Gymnasium Hermannswerder 14473 Potsdam |
| Unterbringungsart: | Internat |
1. Der Runderlass BAföG Nr. 002/04 vom 26.05.2004 wird mit Wirkung vom 1. August 2004 aufgehoben.
2. Mit Vorliegen der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt Brandenburg ab 1. August 2004 erfüllt das Wohnheim (der Internatscharakter wurde bescheinigt) die Voraussetzungen zur Erstattung der Unterkunftskosten als Internatskosten gemäß § 6 HärteV.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zu den Internatskosten die Kosten für die Unterbringung, die pädagogische Betreuung und die Verpflegungskosten zu rechnen sind. Nicht berücksichtigungsfähig sind Schulgeld und Investitionspauschalen bzw. Refinanzierungskosten für Neu- und Umbauten.
Es wird um sofortige Beachtung im Vollzug gebeten.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 11. August 2004 | ||
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen