Historische Fassung Rundschreiben 25/00 (RS 25/00)
Historische Fassung
Fortbildung im Rahmen der Medienoffensive m.a.u.s.
1. Allgemeines
Mit der Medienoffensive m.a.u.s. stellen sich das Land Brandenburg, die Schulträger und die Schulen den neuen bildungspolitischen Erfordernissen. Die Vermittlung einer umfassenden Medienkompetenz und die damit verbundenen Kompetenzen im Umgang mit Computer und Internet sind wichtige Beiträge der Schule zur Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf das Lebenslange Lernen und auf die Informationsgesellschaft. Die entsprechende Fortbildung der Lehrkräfte ist dafür eine notwendige Voraussetzung. Die erheblichen Investitionen der kommunalen Schulträger und des Landes in die Ausstattung der Schulen mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik werden sich nur dann lohnen, wenn es gelingt, die medienpädagogisch und fachdidaktisch qualifizierte Anwendung der Technik im Unterricht zu sichern. Aus diesem Grund werden Ausstattungsmaßnahmen mit Beteiligung des Landes sowie parallele Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte miteinander verbunden.
2. Fortbildungsmaßnahmen innerhalb der Medienoffensive m.a.u.s.
Die Fortbildung innerhalb der Medienoffensive m.a.u.s. findet nach Möglichkeit regional und grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit statt. Die Fortbildungsmaßnahmen der Medienoffensive m.a.u.s. sind aufeinander abgestimmt und erfüllen jeweils spezifische Funktionen. Sie gliedern sich wie folgt:
- Technisch orientierte Grundlagenfortbildung
- Fachdidaktisch orientierte Grundlagenfortbildung
- IKG Fortbildung
- Fortbildung für Schulleitung und Schulaufsicht
- Fortbildung für pädagogisch-organisatorische Netzwerkkoordinatoren (PONK)
- Schulinterne Fortbildung (SchiLF) bezogen auf Schulentwicklung mit neuen Medien
- Weitere Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte
2.1 Technisch orientierte Grundlagenfortbildung
Die technisch orientierte Grundlagenfortbildung beinhaltet die Ausbildung von Lehrkräften im allgemeinen Umgang mit Computer und Internet. Die Fortbildung ist spezifisch auf Bedürfnisse von Lehrkräften zugeschnitten und enthält nur die Inhalte, die zum späteren Verständnis der fachdidaktisch orientierten Fortbildung notwendig sind.
Sie ist für Lehrkräfte aller Schulstufen und Schulformen identisch.
Die technisch orientierte Grundlagenfortbildung enthält drei Bausteine, die auch einzeln nutzbar sind:
- Grundlagen zum Betriebssystem, zu Hard- und Software (ca. 12 Stunden),
- Nutzung von Standardsoftware (ca. 26 Stunden)
- Nutzung des Internet (ca. 12 Stunden).
Es wird ein Selbsttest zur Verfügung gestellt, der den Lehrkräften die Möglichkeit bietet, ihre Qualifikationsstufe einzuschätzen.
Die Kurse zur technisch orientierten Grundlagenfortbildung werden regional in Zusammenarbeit mit den Volkhochschulen des Landes Brandenburg durchgeführt. Die Kurse setzen einen Eigenanteil der Lehrkräfte von 2,00 DM pro Teilnehmerstunde voraus. Die Kurse werden von den PLIB-Außenstellen ausgeschrieben. Lehrkräfte, die die Bausteine zur Vorbereitung auf eine nachfolgende fachdidaktisch orientierte Grundlagenfortbildung benötigen, werden bei der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die technisch orientierte Grundlagenfortbildung bevorzugt.
Die Ausschreibungen der PLIB-Außenstellen werden den Staatlichen Studienseminaren zur Kenntnis gegeben. Lehramtskandidatinnen und -kandidaten und Fachseminarleiterinnen und -leiter, die sich über das jeweilige Studienseminar um Teilnahme an der technisch orientierten Grundlagenfortbildung bewerben, werden bevorzugt. Für Lehramtskandidatinnen und -kandidaten ist die Teilnahme nach Bestätigung durch das jeweilige Studienseminar verpflichtend und kostenfrei.
2.2 Fachdidaktisch orientierte Grundlagenfortbildung
Unter der fachdidaktisch orientierten Grundlagenfortbildung wird eine speziell auf die Didaktik der einzelnen Fächer oder Lernbereiche angepasste Fortbildung verstanden, die sich unter angemessener Berücksichtigung allgemeiner mediendidaktischer und medienerzieherischer Aspekte weitgehend an praxisrelevanten Bedürfnissen der Lehrkräfte in Bezug auf den Einsatz neuer Medien im Fachunterricht orientiert. Besondere Beachtung erhält die enge Verbindung zu den Inhalten der neuen Rahmenlehrpläne.
Für eine erfolgreiche Teilnahme an der fachdidaktisch orientierten Grundlagenfortbildung ist es unverzichtbar, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über ein definiertes technisches Grundverständnis und über Umgangsfertigkeiten mit Computern, Anwendungsprogrammen und dem Internet verfügen. Der erfolgreiche Abschluss des Selbsttestes ist die Grundlage für die Teilnahme an der fachdidaktisch orientierten Grundlagenfortbildung. Bei der Teilnahmeanmeldung für die fachdidaktisch orientierte Grundlagenfortbildung ist durch die Schulleitung für die jeweilige Lehrkraft anzugeben, ob die Grundfertigkeiten entsprechend dem Selbsttest gegeben sind oder in welcher Weise sie vorher erworben werden sollen. Sofern eine Teilnahme an den angebotenen Bausteinen der technisch orientierten Grundlagenfortbildung gewünscht wird, muss dieses für die Fortbildungsplanung angegeben werden.
Die Kurse zur fachdidaktisch orientierten Grundlagenfortbildung werden beginnend zum Schuljahr 2000/2001 über die PLIB Außenstellen regional ausgeschrieben. Lehrkräfte, die die fachdidaktisch orientierte Grundlagenfortbildung im Zusammenhang mit Ausstattungsmaßnahmen benötigen, werden bei der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bevorzugt.
Für Lehramtskandidatinnen und -kandidaten und Fachseminarleiterinnen und -seminarleiter gilt die Regelung für die fachdidaktisch orientierte Grundlagenfortbildung entsprechend.
Die Maßnahmen der fachdidaktisch orientierten Grundlagenfortbildung sind stufenspezifisch ausgelegt.
2.2.1 Primarstufe, Förderschulen
Zur Ausgestaltung der fachdidaktisch orientierten Grundlagenfortbildung in Grund- und Förderschulen werden zunächst im Rahmen von Pilotprojekten, die von MPZ und PLIB begleitet werden, mit Schulen Fortbildungsbausteine und Materialien entwickelt. Der zukünftige Umfang wird sich am Umfang der Maßnahmen in der Sekundarstufe I orientieren. Für die Förderschulen werden die Angebote nach Bildungsgängen differenziert.
2.2.2 Sekundarstufe I
Für Lehrkräfte, die in der Sekundarstufe I unterrichten, werden Fortbildungen in
- Mathematik
- Deutsch
- Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
- Gesellschaftswissenschaften (Erdkunde, Geschichte, Politische Bildung)
- Fremdsprachen (Englisch, Französisch)
- Arbeitslehre
- Musisch-ästhetischer Bereich (Kunst, Musik)
mit einer internen Differenzierung nach Fächern angeboten. Das Stundenvolumen der fachdidaktisch orientierten Grundlagenfortbildung im Bereich Sekundarstufe I wird in der Regel mit 40 Präsenzstunden sowie etwa 10 Stunden internetgestützter Fortbildung angesetzt.
2.2.3 Sekundarstufe II (GOST)
Lehrkräfte an weiterführenden allgemein bildenden Schulen mit GOST nutzen zuerst die Fortbildungsveranstaltungen für die Sekundarstufe I. Zu einem späteren Zeitpunkt werden Bausteine mit spezifischen GOST-lnhalten angeboten.
Für Lehrkräfte in der GOST an OSZ wird vor den Bausteinen mit spezifischen GOST-Inhalten eine spezielle Fortbildung angeboten.
2.2.4 Sekundarstufe II (OSZ)
Bis zur Einbeziehung der Oberstufenzentren in die Medienoffensive m.a.u.s. sind die im Programm “Oberstufenzentren” des PLIB ausgewiesenen Fortbildungsveranstaltungen maßgebend.
2.3 IKG Fortbildung
Die Fortbildung zur IKG wird entsprechend den derzeit gültigen Rundschreiben zur IKG fortgesetzt.
2.4 Fortbildung für Schulleitung und Schulaufsicht
Die Wirksamkeit der Maßnahmen innerhalb der Medienoffensive m.a.u.s. wird in starkem Maße von der Unterstützung der Schulleitungen und der Schulaufsicht abhängig sein. Daher ist es notwendig, dass die Schulleitungen und die Schulaufsicht innerhalb von speziellen Fortbildungsmaßnahmen bei der Wahrnehmung ihrer Rolle begleitet und unterstützt werden.
Die Fortbildungen werden über das PLIB angeboten.
2.5 Fortbildung für pädagogisch-organisatorische Netzwerkkoordinatoren (PONK)
Für die an Schulen benannten pädagogisch-organisatorischen Netzwerkkoordinatoren wird durch das MPZ eine entsprechende Fortbildung angeboten.
2.6 Schulinterne Fortbildung (SchiLF) bezogen auf Schulentwicklung mit neuen Medien
Verstärkte Ausstattung, Qualifizierung und neue Rahmenlehrpläne mit expliziter Ausweisung von Fachanteilen, die mit neuen Medien zu bearbeiten sind, werden schulintern zu veränderter Unterrichtsorganisation, zu höherem Abstimmungsbedarf und mehr Austausch zwischen den Lehrkräften führen. So sollen insbesondere die Qualifikationen, die ein Teil der Lehrkräfte einer Schule durch die Fortbildung in der Medienoffensive erwirbt, auch den anderen Lehrkräften an der Schule in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden.
2.7 Weitere Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte
Über die obigen Maßnahmen hinaus werden weitere Fortbildungen für Lehrkräfte innerhalb der Medienoffensive durchgeführt. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen in Zusammenhang mit Pilotprojekten und modellhaften Vorhaben oder Maßnahmen, die mit schon erfolgten medienpädagogischen Profilierungen von Schulen im Zusammenhang stehen.
3. Fortbildungsplanung der Schule
Eine Schule kann nur dann eine Förderung der Medienausstattung erhalten, wenn sie der unteren Schulbehörde eine Fortbildungsplanung vorlegt.
Die Fortbildungsziele der Schule, den notwendigen Zeitrahmen sowie die konkreten Maßnahmen und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Sinne eines Personalqualifizierungskonzeptes bestimmt die Schule entsprechend ihrer Ausgangslage und ihrem Schulprofil selbst.
Die Fortbildungsplanung der Schule muss folgende Anforderungen berücksichtigen:
- Der schulseitig geplante Zeitrahmen für die Fortbildung ist anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass für die Durchführung der zahlreichen, regionalen Maßnahmen ein zeitlicher Spielraum erforderlich ist.
- Die voraussichtliche Anzahl der Lehrkräfte zugeordnet zu den drei Bausteinen der technisch orientierten Grundlagenfortbildung ist zur Planung der Maßnahmen anzugeben.
Die Teilnahme an den jeweiligen Bausteinen der technisch orientierten Grundlagenfortbildung wird in Vorbereitung der fachdidaktisch orientierten Grundlagenfortbildung empfohlen. Die Bausteine bieten eine sehr effektive Möglichkeit, die noch fehlenden technischen Grundlagen für die fachdidaktisch orientierte Grundlagenfortbildung zu erwerben. - Allgemein bildende weiterführende Schulen sichern in einem ersten Schritt die Abdeckung aller für den Bereich der Sekundarstufe I genannten Fächer/Bereiche der fachdidaktisch orientierten Grundlagenfortbildung durch die Fortbildungsteilnahme mindestens einer Lehrkraft ab.
Dabei können folgende Tätigkeiten oder erworbene Qualifikationen angerechnet werden: Tätigkeit als Medienmoderator oder Moderator für Informatik Mitarbeit in Rahmenplangruppen, IKG Fortbildung (Teilnahme mit Zertifikat oder geplante Teilnahme) sowie bereits herausgehobene Erfahrungen im Einsatz neuer Medien im Unterricht. - Für Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen und Lehrkräfte in der GOST an OSZ ist derzeit eine pauschale Bereitschaftserklärung zur Fortbildungsteilnahme ausreichend.
- Es wird den Schulen empfohlen, dem Mehrbedarf an fachlichem Austausch in angemessener Weise durch entsprechende Maßnahmen innerhalb der schulinternen Fortbildung (SchiLF) Rechnung zu tragen.
- Die Teilnahme mindestens eines Mitgliedes der Schulleitung an der speziell für Schulleitungen entwickelten Fortbildungsmaßnahme ist Bestandteil der Fortbildungsplanung der Schule.
Die Fortbildungsplanung wird durch einen Beschluss der Lehrkräftekonferenz gemäß BbgSchulG § 85 Abs. 2 Nr. 6 legitimiert. Dieser Beschluss wird dem Staatlichen Schulamt zur Kenntnis gegeben. Er ist notwendig für die Entscheidung über die Gewährung von Fördermitteln für Ausstattungsmaßnahmen. Die Fortbildungsplanung muss daher mindestens zur Beantragung der Ausstattungsförderung vorliegen. Schulen, die schon über eine entsprechende Ausstattung verfügen, wird empfohlen, ihre Fortbildungsplanung bereits vor der Ausstattungsförderung umzusetzen.
Grundsätzlich sollen sich alle Lehrkräfte mittelfristig technisches und didaktisches Grundwissen zur Nutzung neuer Medien im Unterricht und insbeson dere über die Nutzung des Internets aneignen.
4. Qualifizierung der Fortbildner
Es ist beabsichtigt, in der fachdidaktisch orientierten Grundlagenfortbildung Lehrkräfte als Fortbildner einzusetzen. Die Staatlichen Schulämter werden gebeten, die dafür notwendigen Nebentätigkeitsgenehmigungen zu erteilen.
Die Fortbildner bedürfen einer einwöchigen Qualifizierung, die in der Auftaktphase als Intensivfortbildung ausgelegt ist. Diese wird zentral in der PLIB Hauptstelle durchgeführt. Die Schulämter werden gebeten, diese Lehrkräfte für diesen Zeitraum vom Unterricht frei zu stellen, um später die regionale Fortbildung im Land Brandenburg zu ermöglichen.
5. Ersatzschulen
Es wird empfohlen, dass sich Lehrkräfte von Ersatzschulen an der Lehrerfortbildung innerhalb der Medienoffensive beteiligen. Die angebotenen Fortbildungsmaßnahmen stehen Lehrkräften von Ersatzschulen offen.
Dieses Rundschreiben ist den Ersatzschulen durch die Staatlichen Schulämter zur Kenntnis zu geben.
6. Rolle der Schulaufsicht
Durch die Mitgliedschaft einer Vertreterin oder eines Vertreters des Staatlichen Schulamtes in der beim Landrat oder Oberbürgermeister gebildeten Arbeitsgruppe zur regionalen Koordination der Ausstattungsförderung erhält das Staatliche Schulamt die Übersicht über die Ausstattungsförderung im Kreis oder in der kreisfreien Stadt. Der Schulrat oder die Schulrätin sind dafür verantwortlich, dass eine Schule, die eine Ausstattungsförderung innerhalb der Medienoffensive m.a.u.s. erhält, auch über eine entsprechende Fortbildungsplanung verfügt. Die Schulämter leiten die von ihnen bestätigten Fortbildungsplanungen umgehend an die regionale PLIB-Außenstelle weiter, um so die Planung der Fortbildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Verantwortlich innerhalb des Schulamtes ist die Schulrätin oder der Schulrat mit der IT Generalie.
7. Evaluation
Halbjährlich erfolgt eine statistische Auswertung der Fortbildung durch das PLIB bzw. durch das MPZ. Diese ist dem MBJS, Referat 22 sowie den Staatlichen Schulämtern vorzulegen. Die Staatlichen Schulämter werten den Stand der Umsetzung der Fortbildungsplanung der Schulen mit den Schulleitungen aus.
8. In-Kraft-Treten
Dieses Rundschreiben tritt mit dem 16. August 2000 vorläufig in Kraft.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 16. August 2000 | Abl. MBJS/00, [Nr. 8], S. 284 | |
| Außer Kraft getreten am 1. August 2008 durch Rundschreiben vom 23. Juni 2008 | Abl. MBJS/08, [Nr. 7], S. 248 | |
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