Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Erlass 7/93 Ausländerrecht
Gebühren für Aufenthaltserlaubnisse von ausländischen Austauschschülern 1

Historische Fassung

Auf Anregung des Auswärtigen Amtes wurde Einvernehmen erzielt, dass bundeseinheitlich in Fällen, in denen von einer staatlichen oder gemeinnützigen Stelle vermittelte Austauschschüler Anträge auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen stellen, gemäß § 52 Abs. 7 der Aufenthaltsverordnung von der Erhebung von Gebühren abgesehen werden soll.

Ich bitte entsprechend zu verfahren.

1 Dieser Erlass wurde im Hinblick auf das In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes redaktionell überarbeitet.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten durch Allgemeine Weisung Nr. 03/2026
Außer Kraft getreten am 20. August 2026

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