Historische Fassung Bestellungs- und Unterschriftsbestätigung der Standesbeamten
Historische Fassung
Bezug: Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 108 und 114 DA
Anlagen
Sehr geehrter Herr Dezernatsleiter,
auf Grund des Runderlasses des Ministers des Innern über die Neubildung von Standesamtsbezirken im Land Brandenburg vom 27. November 1992 (AMBl. Nr. 99) macht es sich erforderlich, die beim Ministerium des Innern vorhandene Übersicht über die Bestellungs- und Unterschriftsbestätigung der Standesbeamten gemäß Nr. 9.3 der Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg zur Durchführung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz vom 13. November 1992 (AMBL. Nr. 93) zu aktualisieren.
Zur Unterstützung wird ein vorbereiteter Überdruck der Bestellungs- und Unterschriftsbestätigung für jedes einzelne Standesamt in zweifacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt.
Es wird gebeten, eine Ausfertigung des Überdrucks ausgefüllt und mit den Unterschriftsproben sowie dem durch die Standesbeamten genutzten Siegelabdruck an die Abteilung I des Ministeriums des Innern baldmöglichst zurückzusenden.
Die zweite Ausfertigung ist bei der unteren Fachaufsichtsbehörde zu hinterlegen.
Im Auftrag
Jädicke
Änderungshistorie
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| außer Kraft getreten Ursprüngliche Fassung | ||
| Außer Kraft getreten am 15. September 2014 | ||
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