Landesregierung Brandenburg

Erfassung der an der Ausbildung der Rechtsreferendare mitwirkenden Rechtsanwälte im Land Brandenburg

Aktuelle Fassung
  1. Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts führt ein Verzeichnis, in das Namen und Anschriften der an der Ausbildung der Rechtsreferendare gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1, 5, 6 und 7 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen im Land Brandenburg (Brandenburgische Juristenausbildungsordnung - BbgJAO) mitwirkenden Rechtsanwälte im Land Brandenburg eingetragen werden.
  2. In das Verzeichnis wird auf Antrag jeder Rechtsanwalt aufgenommen, der im Zeitpunkt der Aufnahme seit mindestens zwei Jahren bei einem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg zugelassen ist und gegen dessen Ausbildungseignung keine berufsrechtlichen Bedenken bestehen.
  3. Der Antrag ist bei dem Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zu stellen. Dieser holt eine Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg ein. Dem Antrag steht eine schriftliche Einverständniserklärung des Rechtsanwalts zur Aufnahme in das Verzeichnis gleich.
  4. Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts stellt sicher, dass Rechtsreferendare, die sich um eine Ausbildung bei einem Rechtsanwalt bewerben wollen, Einsicht in das von ihm geführte Verzeichnis erhalten können.
  5. Die Möglichkeit, die Ausbildung bei einem Rechtsanwalt außerhalb des Landes Brandenburg abzuleisten (§ 23 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1, 5, 6 und 7 BbgJAO), bleibt unberührt. In diesen Fällen ist die Eignung des Rechtsanwalts zur Ausbildung der Rechtsreferendare unter Berücksichtigung der am Ort der Niederlassung des Rechtsanwalts geltenden Bestimmungen zu beurteilen.
  6. Alle Personen-, Amts- und Funktionsbezeichnungen, die in dieser Allgemeinen Verfügung Verwendung finden, gelten sowohl in der weiblichen als auch in der männlichen Sprachform.
  7. Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. Mai 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz vom 15. April 1994 (JMBl. S. 67, 2220E-V.237) außer Kraft.

Potsdam, den 2. April 2004

Die Ministerin der Justiz und für Europaangelegenheiten

Barbara Richstein

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 2. April 2004 JMBl/04, [Nr. 4], S. 36

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