Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Auslandsreisekostenverordnung - ARV - Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (1. ÄndARVVwV)

Historische Fassung

In der beigefügten Anlage wird die „Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder - 1. ÄndARVVwV - “ des Bundesministeriums des Innern vom 24. September 2002, die am 1. Dezember 2002 in Kraft tritt, mit nachstehenden Hinweisen bekannt gegeben:

Für den Landesbereich gilt die 1. ÄndARVVwV mit der Maßgabe, dass die durch die geänderten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder bedingten Mehrausgaben ab 1. Dezember 2002 weiterhin durch entsprechende Einsparungen innerhalb der bei dem Reisekosten-Titel verfügbaren Ausgaben zu decken sind.

Die beigefügte 1. ÄndARVVwV berücksichtigt das für die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder seit der letzten Festsetzung in drei Ländern (China, Libyen und USA) geänderte Preisniveau.

Die Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen 30. Oktober 1997 (ABl. S. 943) und 13. Dezember 2000 (ABl. 2001 S. 46) sind mit einem Hinweis zu versehen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 21. November 2002 ABl./02, [Nr. 52], S. 1083
Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MdF vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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