Historische Fassung Rundschreiben 28/01 (RS 28/01)
Historische Fassung
Wahrnehmung der pädagogisch-organisatorischen Netzwerkkoordination (PONK) an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Schuljahr 2001/02
1. Grundsätze und Ziele
Die IT-Ausstattung von Schulen nimmt nicht zuletzt durch das Förderprogramm des Landes Brandenburg innerhalb der Medienoffensive stark zu. Insbesondere werden Datennetze in weiterführenden Schulen in Kürze zum allgemeinen Grundstandard gehören. Dementsprechend erhöhen sich auch der Umfang und die Komplexität der Aufgaben, die mit der Betreuung der IT-Systeme verbunden sind. Das Spektrum der Aufgaben reicht von der Planung über pädagogisch begründete organisatorische Arbeiten, die Sicherung der technischen Administration bis zur technischen Wartung und Reparatur der Systeme. Diesen Aufgaben müssen sich das Land und die kommunalen Schulträger in der im Brandenburgischen Schulgesetz geregelten Weise stellen.
2. Aufgabenwahrnehmung durch Lehrkräfte
An jeder Schule in öffentlicher Trägerschaft mit entsprechender Ausstattung ist eine Lehrkraft mit der Aufgabe einer pädagogisch-organisatorischen Netzwerkkoordinatorin oder eines pädagogisch-organisatorischen Netzwerkkoordinators (PONK) zu betrauen. Die Schulleitung wählt eine geeignete Lehrkraft aus. Die Befähigung soll dem unter Punkt 3 genannten Aufgabenprofil für PONK entsprechen. Die Betrauung mit der Aufgabe als PONK soll grundsätzlich im Einvernehmen mit der Lehrkraft erfolgen. Sollte an einer Schule keine geeignete Lehrkraft vorhanden sein, kann in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt eine Lehrkraft einer anderen Schule die Aufgaben an dieser Schule mit übernehmen.
3. Aufgaben der PONK
Die Tätigkeit der PONK besteht in der Organisation und Koordination des schulbezogenen Einsatzes neuer Medien unter pädagogisch-organisatorischen und didaktisch-methodischen Gesichtspunkten. Die Aufgaben der PONK beinhalten keine Schulträgeraufgaben wie technische Administration, technische Wartung und Reparatur. Sie ersetzen auch nicht die medienpädagogischen Aufgaben der anderen Lehrkräfte und der Medienmoderatorinnen und Medienmoderatoren. PONK sind für ihre Kolleginnen und Kollegen nicht primär fortbildend und beratend tätig.
Zu den Aufgaben der PONK gehören:
- Beratung und Planung bei der Schulausstattung mit Hard- und Software in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Schulträger
- Organisation des Zugangs zu Hard- und Software sowie insbesondere der Zugangsbeschränkungen zu Netzwerkbereichen
- Ansprechpartner für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler zur Regelung von Abläufen bezüglich der Nutzung der IT-Ausstattung der Schule
- Mitarbeit bei Datenschutzfragen
- Verwaltung und Pflege der Softwarebestände und damit verbundenen Materialien wie Datenträger, Handbücher und Arbeitsmaterialien an der Schule
- Installation und Pflege von Anwendungsprogrammen und Lernsoftware wobei die Installation von systemnaher Software und Systemsoftware ausdrücklich ausgeschlossen wird
- Feststellen und Eingrenzen von Problemen mit Hardware und systemnaher Software
- Ansprechpartner für Lehrkräfte und Schüler bei technischen Problemen
- Die Aufgaben der PONK beinhalten keine Schulträgeraufgaben wie technische Administration, technische Wartung und Reparatur. Sie ersetzen auch nicht die medienpädagogischen Aufgaben der anderen Lehrkräfte und der Medienmoderatorinnen und Medienmoderatoren. PONK sind für ihre Kolleginnen und Kollegen nicht primär fortbildend und beratend tätig.
4. Maßnahmen zur Berücksichtigung der Aufgabenwahrnehmung der PONK
4.1 Anrechnungsstunden
Zur Wahrnehmung der Aufgaben als PONK an allen allgemein bildenden Schulen des Landes Brandenburg werden den Lehrkräften Anrechnungsstunden zur Verfügung gestellt.
4.2 Fortbildung und Beratung
Die PONK erhalten durch das MPZ eine auf ihre Aufgabengebiete zugeschnittene Fortbildung. Diese Fortbildung enthält Präsenz- und Internetanteile. Die Teilnahme an der Fortbildung ist durch die gewährten Anrechnungsstunden mit abgedeckt. Für die PONK werden auf dem Brandenburger Bildungsserver unterstützende und beratende Arbeitsbereiche eingerichtet (www.bildung-brandenburg.de/bbs/maus/index.html). Die Betreuung der PONK erfolgt durch das MPZ.
4.3 Ausstattungsstandards
Im Rahmen der Möglichkeiten wirkt das Land Brandenburg auf die Herausbildung von schulgemäßen und vor allem wartungsarmen Ausstattungsstandards ein. Dazu gehört die Festlegung von Sicherheitsstandards innerhalb der Ausstattungsförderung sowie der Erwerb von Landeslizenzen für Software, die die Arbeit der PONK unterstützen. Dabei arbeitet das Land eng mit den entsprechenden Gremien und EDV-Arbeitsgruppen der kommunalen Schulträger zusammen.
5. Evaluation
Das MPZ evaluiert die Tätigkeit der PONK insbesondere unter den Aspekten Anforderungsdichte, Zeitrahmen, Aufgabenteilung, Kooperation mit dem Schulträger und berichtet hierüber dem MBJS am Ende des Schuljahres 2001/02.
6. In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten
Dieses Rundschreiben tritt zum 1. August 2002 in Kraft und am 31. Juli 2007 außer Kraft.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 26. September 2001 | Abl. MBJS/01, [Nr. 13], S. 491 | |
| Außer Kraft getreten am 31. Juli 2007 durch Zeitablauf vom 6. Juni 2002 | Abl. MBJS/02, [Nr. 7], S. 305 | |
| Nr. 4.1, 6 geändert durch Rundschreiben vom 6. Juni 2002 | Abl. MBJS/02, [Nr. 7], S. 305 | |
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen