Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau - Ausgabe 1999

Historische Fassung

Bekannt gegeben im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 9/1999 vom 3. Februar 1999 durch das Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.

Die Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau/HNL-S 99) zeigen die Pflichten auf, die sich bei Planung, Bau, Unterhaltung und Betriebsdienst von Bundesfernstraßen aus dem Bundesnaturschutzgesetz und den Naturschutzgesetzen der Länder ergeben.

Die HNL-S 99 wurden mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) erörtert.

Die HNL-S 99 ersetzen die mir ARS Nummer 5/1987 vom Bundesministerium für Verkehr eingeführten Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau - Ausgabe 1987 - (HNL-StB 87). Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat mit dem ARS Nummer 9/1999 das ARS Nummer 5/1987 aufgehoben. Er bittet um Einführung der HNL-S 99.

Hiermit führt das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr die HNL-S 99 für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen ein. Für die Kreis- und Kommunalstraßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 5. August 1997 (ABl. S. 824) wird bezüglich der Einführung der HNL-StB 87 für den Bereich des Landes-, Kreis- und Kommunalstraßen aufgehoben.

Die Hinweise (HNL-S 99) können beim Verkehrsblatt-Verlag (Dokument Nummer B 65112), Hohe Straße 39, 44139 Dortmund bezogen werden.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 15. Oktober 1999 ABl./99, [Nr. 49], S. 1190
Aufgehoben: Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Nr. 41/1999 vom 15. Oktober 1999 (ABl. S. 1190) in Bezug auf Kapitel 3 der Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau, Ausgabe 1999 (HNL-S 99) durch Runderlass des MIL vom 4. März 2016 ABl./16, [Nr. 12], S. 342
Kapitel 6 und 7 der mit diesem Runderlass eingeführten Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau (HNL-S 99) sind nicht mehr anzuwenden durch Runderlass des MIL vom 4. Mai 2016 ABl./16, [Nr. 34], S. 859
Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 26. Juni 2025 ABl./25, [Nr. 32], S. 520

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