Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Amtliches Eichwesen
Bekanntmachung der Richtlinien zur Behandlung von Verstößen gegen Vorschriften des Einheiten- und Eichrechts (mit Ausnahme der Fertigungspackungsvorschriften) durch die zuständigen Behörden

Historische Fassung
  1. Die vom Bund-Länder-Ausschuss „Gesetzliches Messwesen“ auf seiner Sitzung am 5./6. Mai 1997 angenommen Richtlinien zur „Behandlung von Verstößen gegen Vorschriften des Einheiten- und Eichrechts“ werden in Brandenburg angewendet.
  2. Der in den o.g. Richtlinien enthaltene bundeseinheitliche Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen das Einheiten- und Eichrecht basiert auf dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302).
  3. Die Richtlinien können im Landesamt für das Mess- und Eichwesen und in den zuständigen Eichämtern (03 31/28 49 00) eingesehen werden.
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 1. März 1998 ABl./98, [Nr. 12], S. 380
am 2. November 2018 außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MWE vom 8. Oktober 2018 ABl./98, [Nr. 12], S. 380

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen