Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Einrichtung der Landesjustizkasse

Historische Fassung

Mit Wirkung vom 1. Januar 1998 wird eine zentrale Gerichtskasse mit Sitz in Brandenburg an der Havel bei dem Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts eingerichtet. Sie führt die Bezeichnung "Landesjustizkasse".

Solange eine räumliche Unterbringung der Landesjustizkasse in Brandenburg an der Havel noch nicht möglich ist, verbleibt sie am Standort der bisherigen Gerichtskasse Potsdam.

Die Landesjustizkasse erledigt die Kassenaufgaben der Justiz des Landes Brandenburg mit Ausnahme der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit und der Justizvollzugsanstalten sowie der Abwicklung von Haushaltseinnahmen und -ausgaben, soweit es sich nicht um Gebühren, Geldstrafen, Geldbußen und Hinterlegungen handelt. Das Nähere ergibt sich aus den Verwaltungsvorschriften zu § 79 Landeshaushaltsordnung.

Die Landesjustizkasse führt die Geschäfte der bisherigen Gerichtskasse Potsdam, die in der Landesjustizkasse aufgeht, fort. Die bisherigen Gerichtskassen Cottbus und Frankfurt (Oder) werden zu Außenstellen der Landesjustizkasse umgewandelt. Sie führen die Bezeichnung "Landesjustizkasse, Außenstelle ...". Eine spätere Umwandlung in Gerichtszahlstellen bleibt vorbehalten.

Den Leiter der Landesjustizkasse und seinen Vertreter sowie die Leiter der Außenstellen bestellt der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.

Potsdam, den 9. Dezember 1997

Der Minister der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten

Dr. Bräutigam

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 9. Dezember 1997 JMBl/97, [Nr. 12], S. 159
Außer Kraft getreten am 1. November 2006 durch Organisationsverfügung vom 24. Oktober 2006 JMBl/06, [Nr. 11], S. 142

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