Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Amtliches Eichwesen
Bekanntmachung zur Füllmengenprüfung von Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden

Historische Fassung
  1. Die vom Bund-Länder-Ausschuss „Gesetzliches Messwesen“ auf seiner Sitzung am 13./14. Juni 1996 angenommene Richtlinie „Füllmengenprüfung von Fertigpackungen und Prüfung von Maßbehältnissen durch die zuständigen Behörden (RFP) wird in Brandenburg angewendet.
  2. Der in der o.g. Richtlinie enthaltene bundeseinheitliche Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen Fertigpackungsvorschriften basiert auf dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302).
  3. Die Richtlinie kann im Landesamt für das Mess- und Eichwesen Brandenburg und in den zuständigen Eichämtern (03 31/28 49 00) eingesehen werden.
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 1. Dezember 1996 ABl./97, [Nr. 3], S. 38
am 02.11.2018 außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MWE vom 8. Oktober 2018 ABl./18, [Nr. 44], S. 1056

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen