Historische Fassung
Amtliches Eichwesen
Bekanntmachung zur Füllmengenprüfung von Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden
Historische Fassung
- Die vom Bund-Länder-Ausschuss „Gesetzliches Messwesen“ auf seiner Sitzung am 13./14. Juni 1996 angenommene Richtlinie „Füllmengenprüfung von Fertigpackungen und Prüfung von Maßbehältnissen durch die zuständigen Behörden (RFP) wird in Brandenburg angewendet.
- Der in der o.g. Richtlinie enthaltene bundeseinheitliche Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen Fertigpackungsvorschriften basiert auf dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302).
- Die Richtlinie kann im Landesamt für das Mess- und Eichwesen Brandenburg und in den zuständigen Eichämtern (03 31/28 49 00) eingesehen werden.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 1. Dezember 1996 | ABl./97, [Nr. 3], S. 38 | |
| am 02.11.2018 außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MWE vom 8. Oktober 2018 | ABl./18, [Nr. 44], S. 1056 | |
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