Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Zweigstellen der Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg

Historische Fassung

I.

Gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes zur Neuordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Land Brandenburg vom 14. Juni 1993 werden bei folgenden Staatsanwaltschaften Zweigstellen eingerichtet:

  1. bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) für den Bezirk der Amtsgerichte Bad Freienwalde, Bemau, Eberswalde, Strausberg und Schwedt die Zweigstelle in Eberswalde,
  2. bei der Staatsanwaltschaft Potsdam für den Bezirk der Amtsgerichte Königs Wusterhausen, Luckenwalde und Zossen die Zweigstelle in Luckenwalde.

Bis zur endgültigen Einrichtung der Zweigstelle Eberswalde der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) besteht vorübergehend für den Bezirk der Amtsgerichte Bad Freienwalde, Bemau, Eberswalde und Strausberg eine Zweigstelle in Bemau sowie für den Bezirk des Amtsgerichts Schwedt eine Zweigstelle in Schwedt.

II.

Fortwirkende Entscheidungen der Leitenden Oberstaatsanwälte über vorläufige Dienstorte der in ihrem Bereich tätigen Staatsanwälte und weiteren Bediensteten bleiben bis zu ihrem Widerruf wirksam.

III.

Die Allgemeine Verfügung vom 5. August 1992 (3262-III.l4, JMBl. S. 121) wird aufgehoben.

IV.

Die Allgemeine Verfügung tritt am 1. September 1994 in Kraft.

Potsdam, den 23. August 1994

Der Minister der Justiz

Dr. Bräutigam

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 23. August 1994 JMBl/94, [Nr. 10], S. 133
Außer Kraft getreten am 1. Oktober 1996 durch Allgemeine Verfügung vom 6. September 1996 JMBl/96, [Nr. 10], S. 124

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