Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Runderlass III Nr. 94/1993
Ergänzende Hinweise zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer

Historische Fassung

Mit dem o. a. gemeinsamen Runderlass Nr. 83/93 wurden ergänzende Hinweise zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer im Land Brandenburg gegeben. Die Hinweise beziehen sich insbesondere auf den zu berücksichtigenden Mietaufwand und die zulässigen Steuersätze. Um die bei der Zustimmung zur Einführung der Zweitwohnungssteuer beabsichtigte Begrenzung der Steuerhöhe zu gewährleisten, bitte ich bei der Genehmigung von Zweitwohnungssteuersatzungen insbesondere darauf zu achten, dass die Zweitwohnungssteuer 10 v. H. des Mietaufwandes bei linearem Steuersatz und 12,5 v. H. des Mietaufwandes bei gestaffelten Steuerbeträgen nicht überschreitet.

Soweit die vorgegebenen Höchstsätze in bereits genehmigten Satzungen überschritten werden, bitte ich die Ihrem Landkreis zugehörigen Gemeinden in geeigneter Weise auf das erhöhte Prozessrisiko hinzuweisen. Es kann in solchen Fällen nicht ausgeschlossen werden, dass bei einem Rechtsstreit die Steuersatzung für nichtig erklärt wird, weil die festgesetzten Steuersätze von der Zustimmung zur Einführung der Zweitwohnungssteuer durch das Ministerium des Innern und das Ministerium der Finanzen nicht abgedeckt sind.

Im Auftrag

gez. Plumbaum

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 6. August 1993

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen