Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Errichtung der Berufsgerichtsbarkeit für Rechtsanwälte in Brandenburg

Historische Fassung
  1. Bei dem Berufsgerichtshof für Rechtsanwaltssachen des Landes Brandenburg werden zwei Senate gebildet.
  2. Bei dem Berufsgericht für Rechtsanwälte im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg werden zwei Kammern gebildet.
  3. Die Vereidigung des Präsidenten des Berufsgerichtshofes für Rechtsanwaltssachen des Landes Brandenburg und des Geschäftsleitenden Vorsitzenden des Berufsgerichts für Rechtsanwälte im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg erfolgt durch den Zweiten Senat für Rehabilitierungsverfahren des Bezirksgerichts Potsdam.
  4. Diese Allgemeine Verfügung tritt am 10. Februar 1992 in Kraft.

Der Minister der Justiz

Dr. Bräutigam

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 10. Februar 1992 JMBl/92, [Nr. 12], S. 188
Außer Kraft getreten am 18. Juli 2017 durch Allgemeine Verfügung vom 23. Juni 2017 JMBl/17, [Nr. 7], S. 54

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