Historische Fassung Organisationserlass des Ministerpräsidenten
Historische Fassung
- Mit sofortiger Wirkung wird die Dienststelle "Amt des Ministerpräsidenten" gebildet.
- Dieser Dienststelle wird bis zur Bildung der Landesregierung die Aufgabe übertragen, den Ministerpräsidenten beim Aufbau der Landesregierung zu unterstützen.
- Leiter der Dienststelle ist der Chef der Staatskanzlei.
- Der Chef der Staatskanzlei weist der Dienststelle weiteres Personal unter Berücksichtigung der Mitarbeiter der Arbeitsstäbe und Sachmittel zu.
- Die Bezirksverwaltungsbehörden werden vorläufig dem Amt des Ministerpräsidenten unterstellt; sie stellen dieser Dienststelle auf Anforderung Personal und Sachmittel bereit.
- Die die künftigen Landesministerien gemeinsam berührenden Fragen (Räume, gemeinsame Hausdienste) regelt unter Leitung eines Vertreters der Staatskanzlei eine Arbeitsgruppe, der weiter angehören Bedienstete der Geschäftsbereiche Inneres und Finanzen.
- Zum Beauftragten für die Bezirksverwaltungsbehörden des Landes wird Herr Verwaltungsdirektor Speer bestellt.
Potsdam, den zweiten November Neunzehnhundertneunzig
Dr. Manfred Stolpe
Ministerpräsident
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 2. November 1990 | ABl./90, [Nr. 2], S. 1 | |
| Außer Kraft getreten am 2. April 2026 durch Erlass der Staatskanzlei vom 16. März 2026 | ABl./26, [Nr. 12], S. 347 | |
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