Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Entgeltverzeichnis für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsentgeltverzeichnis - VermEVz)

Historische Fassung

Auf Grund von § 15 Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I, Nr. 9, S. 186), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I, Nr. 42, S. 4) geändert worden ist, sowie § 28 Brandenburgisches Vermessungsgesetz vom 27. Mai 2009 (GVBl. I, Nr. 8, S. 166), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl. I/10, Nr. 17) geändert worden ist, in Verbindung mit § 121 Absatz 2 Nummer 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. Nr. 19, S. 286), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I, Nr. 12, S. 202,207) geändert worden ist, bestimmt das Ministerium des Innern: Die im Brandenburgischen Vermessungsgesetz (BbgVermG) benannten Aufgabenträger erheben für die Wahrnehmung der in diesem Verzeichnis benannten Aufgaben die nachfolgend festgesetzten Entgelte.

Inhaltsverzeichnis

0 Hinweise zur Benutzung dieses Verzeichnisses

I Grundsätze

1 Berechnungsgrundlagen.
1.1 Entgelte
1.2 Informationsmenge
1.2.1 Flächengröße
1.2.2 Objektanzahl
1.2.3 Pixelmenge
1.3 Datenformat
1.4 Datenqualität
1.5 Arbeitsplatzanzahl
1.6 Aktualisierung

2 Bereitstellung
2.1 Offline-Bereitstellung
2.2 Online-Bereitstellung
2.2.1 Suchdienste
2.2.2 Darstellungsdienste
2.2.3 Download-Dienste
2.2.4 LiKa-online (ALB, ALK, ANS)
2.2.5 Brandenburgviewer

3 Nutzung
3.1 Interne Nutzung
3.2 Externe Nutzung von Geobasisdaten
3.2.1 Weitergabe von Geobasisinformationen ohne Veränderung (Wiederverkauf)
3.2.2 Weitergabe von Geobasisinformationen mit Veränderung (Veredlung) in Folgeprodukten
3.2.3 Weitergabe von Geobasisinformationen mit Veränderung (Veredlung) in Folgediensten
3.2.4 Einstellung einzelner Bilder auf Internetseiten

II Produktbereiche

Teil A Geobasisinformationen des Raumbezugs

4 Geobasisinformationen des Raumbezugs
4.1 Präsentationsausgaben des Raumbezugs
4.2 Datensätze des Raumbezugs
4.3 Daten des SAPOS®
4.4 Daten des Quasigeoids

5 Basisbeträge für Geobasisinformationen des Raumbezugs
5.1 Präsentationsausgaben des Raumbezugs
5.2 Datensätze des Raumbezugs
5.3 Daten des SAPOS®
5.3.1 Echtzeitpositionierungsservice (EPS)
5.3.2 Hochpräziser Echtzeitpositionierungsservice (HEPS)
5.3.3 Geodätischer Postprocessing-Positionierungsservice (GPPS)
5.4 Daten des Quasigeoids

Teil B Geobasisinformationen der Liegenschaften

6 Geobasisinformationen der Liegenschaften
6.1 ALK-Datensätze (bis zur Einführung von ALKIS®)
6.2 ALB-Datensätze (bis zur Einführung von ALKIS®)
6.3 ALKIS®-Datensätze (nach der Einführung von ALKIS®)

7 Basisbeträge für Geobasisinformationen der Liegenschaften
7.1 ALK-Datensätze (bis zur Einführung von ALKIS®)
7.2 ALB-Datensätze in Listenform (bis zur Einführung von ALKIS®)
7.2.1 Auswertungen zu Einzelkennzeichen
7.2.2 Auswertungen zu Regionaldaten
7.3 ALKIS®-Datensätze (nach der Einführung von ALKIS®)

Teil C Geobasisinformationen der Landschaft

8 Geobasisinformationen der Landschaft
8.1 ATKIS® - Präsentationsausgaben der Landschaft
8.2 ATKIS® - Datensätze der Landschaft

9 Basisbeträge für Geobasisinformationen der Landschaft
9.1 ATKIS® - Präsentationsausgaben der Landschaft (Topographische Karten)
9.2 ATKIS® - Datensätze der Landschaft
9.2.1 Digitale Landschaftsmodelle
9.2.2 Digitale Geländemodelle
9.2.3 Digitale Orthophotos
9.2.4 Digitale topographische Karten (DTK)

Teil D Weitere Leistungen des Landesbetriebes LGB

10 Produkte des Raumbezugs der LGB
10.1 Produkte des Raumbezugs
10.2 Produkte der Liegenschaften

11 Produkte der Landschaft der LGB
11.1 Digitale Topographische Daten
11.2 Interaktive Karten (mit Präsentationssoftware)
11.3 Verzeichnisse
11.4 Topographische Landeskartenwerke (Kartendrucke)
11.5 Topographische Sonderkarten (Kartendrucke)
11.6 Historische topographische Karten
11.7 Luftbilder und Luftbildkarten

12 Geodaten- und Grafikserviceleistungen
12.1 Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag Dritter
12.2 GIS- und Geodatenconsulting
12.3 Grafische Serviceleistungen
12.4 Geodatentechnische Serviceleistungen

13 Vervielfältigungen
13.1 Kopieren
13.2 Plots farbig
13.3 Zusatzleistungen

14 Weitere Serviceleistungen
14.1 Kartografische Leistungen
14.2 Kalibrierung
14.3 Druckschriften
14.4 Überbetriebliche Ausbildung Vermessungstechnikerinnen und -techniker

Teil E Bodenrichtwertdaten (Geofachdaten)

15 Bodenrichtwerte
15.1 Bodenrichtwert-DVD
15.2 Bodenrichtwertdatensätze

16 Basisbeträge für die Bodenrichtwerte
16.1 Bodenrichtwert-DVD
16.2 Bodenrichtwertdatensätze
16.3 Interne Nutzung von Bodenrichtwerten aus den Bodenrichtwertdatensätzen
16.4 Externe Nutzung von Bodenrichtwerten aus den Bodenrichtwertdatensätzen

17 Anwendung anderer Vorschriften und Aufteilung der Einnahmen
17.1 Anwendung von Vorschriften der BbgGAGebO
17.2 Aufteilung der Einnahmen

III Entgeltermäßigungen

18 Entgeltermäßigungen bei den Bereitstellungsentgelten
18.1 Testdaten
18.2 Vermessungs- und Katasterverwaltungen der benachbarten Bundesländer
18.3 Zusammenarbeit zwischen LGB und Katasterbehörden
18.4 Ministerium des Innern
18.5 Finanzverwaltung und Grundbuchverwaltung
18.6 Wissenschaft, Ausbildung
18.7 Vertragliche Entgeltregelung

19 Entgeltermäßigungen bei den Nutzungsentgelten
19.1 Kein Nutzungsentgelt
19.2 Kein Nutzungsentgelt, abgesehen von der Auslagenerstattung
19.3 Rabatt in Höhe von 75 %

IV Nutzungsbedingungen

20 Nutzungsbedingungen

V In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

0 Hinweise zur Benutzung dieses Verzeichnisses

Für die Ermittlung eines Entgeltes nach dem VermEVz ist es erforderlich zu wissen,

  • welches Produkt der Vermessungs- und Katasterverwaltung Sie nutzen möchten,
  • auf welchem Wege Sie das Produkt beziehen möchten,
  • welche Nutzung Sie mit dem Produkt betreiben möchten.

Für die Entgeltbestimmung beginnen Sie zweckmäßig mit der beabsichtigten Nutzung.

1. Bestimmen Sie für die Art der Nutzung, die Sie betreiben möchten, das Bereitstellungsentgelt und das Nutzungsentgelt anhand der folgenden Tabelle (Sie spiegelt in erster Linie die Nummer I 3 des VermEVz wider):

(Anmerkung: Der in der Tabelle mit BB bezeichnete Basisbetrag wird erforderlichenfalls mit Hilfe der unter der Tabelle aufgeführten Arbeitsschritte 2 und 3 bestimmt.)

Art der NutzungBereitstellungsentgelt
(BE)
Nutzungsentgelt
(NE)
Interne Nutzung (3.1)
bei Offline-Bereitstellung (2.1):BB. Mindestens 15 €.(kein NE)
bei Online-Bereitstellung (2.2):
mittels Suchdienst (2.2.1):
mittels Darstellungsdienst (2.2.2):
(kein BE)(kein NE)
mittels E-Shop (2.2.3.1):BB. Mindestens 15 € (wie Offline-Bereitstellung).(kein NE)
mittels WCS
mittels WFS, WFS-G (2.2.3.2):
(4) Jahrespauschale: 0,3 von 2.1.
(5): Nach Verbrauch des Vorjahres
(6): WCS: 1 € je MPx,

WFS: 0,04 bis 0,90 € je Objekt.

Jeweils multiplizieren mit Speicherungsfaktor.

Mindestens 50 € je Jahr.
Plus Nutzerverwaltung 50 € je Jahr.
(kein NE)
Externe Nutzung (3.2)
Nutzer bezieht die Daten
mittels WCS, WFS, WFS-G (3.2. Abs. 3):
kein BE. Lediglich für
Nutzerverwaltung 50 € je Jahr.


0,2 BB



1
Nutzer bezieht digitale Daten
auf sonstigem Wege (3.2. Abs. 3):
Wiederverkauf
Top. Karten (3.2.1 Abs. 1):Händler: 0,7 bis 0,4 BB(kein NE)
digitale Daten (3.2.1 Abs. 2):(wie Folgeprodukt, siehe unten).0,6 BB je Weitergabe
Veredlung
Folgeprodukt (3.2.2):(siehe 1).
Falls die Daten auf sonstigem Wege bezogen werden, wird 0,2 BB mit NE des ersten Jahres verrechnet.
Anteil am Erlös (mindestens 40 % von 2.1): 0,05 bis 0,25.
Mindestens 15 € je Folgeprodukt.
Folgedienst (3.2.3):(wie Folgeprodukt, siehe oben).0,6 von 2.2.3.2
Mindestens 50 € je Jahr.

2. Bestimmen Sie für das Produkt, das Sie nutzen möchten, den Basisbetrag (Abschnitt II Teil A bis C sowie Teil D Nr. 11. Für Downloaddienste mit direktem Datenzugriff finden sich die Basisbeträge unter 2.2.3.2).

3. Multiplizieren Sie den Basisbetrag mit den zutreffenden Faktoren für

  1. Informationsmenge (I 1.2)
  2. Wertigkeitsfaktoren (Tab. B.2 - ALK, Tab. C.4 - ATKIS-DLM, Tab. C.8 - ATKIS-DTK-V)
  3. Abgleich mit Höchstentgelt, gegebenenfalls Höchstentgelt einsetzen
  4. Datenformat (I 1.3)
  5. Arbeitsplatzanzahl (I 1.5)
  6. Aktualisierung (I 1.6)
  7. Ermäßigungsfaktoren
  8. Abgleich mit Mindestentgelt, gegebenenfalls Mindestentgelt einsetzen

Der mit diesen Faktoren modifizierte Basisbetrag heißt in der Tabelle BB.

Anmerkung:

  1. Diese Hinweise dienen lediglich als Orientierungshilfe. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen in den Abschnitten I ff. diesen Hinweisen vor.
  2. Diese Hinweise gelten nur für die Geobasisdaten, also für die in den Teilen A bis C und in Teil D Nummer 11 aufgeführten Produkte. Für die Bodenrichtwertdaten gelten allein die Regelungen in Teil E.

I Grundsätze

1 Berechnungsgrundlagen

1.1 Entgelte

1.1.1 Für Leistungen des Landesbetriebes LGB sowie der Katasterbehörden auf Grund des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG), für die ein anderweitiges Entgelt weder in diesem Verzeichnis noch in der Vermessungsgebührenordnung vorgesehen ist, werden Entgelte nach dem Zeitaufwand gemäß der folgenden Tabelle berechnet. Hierbei sind für jede außen- oder innendienstlich angefangene Arbeitshalbstunde zu Grunde zu legen:

ZeitentgeltEuro
Ingenieur oder entsprechend eingesetzte Fachkraft47,60
andere Fachkraft29,75

Tabelle 1
Zeitentgelt

Der Zeitaufwand bestimmt sich nach der von einer entsprechend ausgebildeten Dienstkraft benötigten Arbeitszeit, gegebenenfalls einschließlich unvermeidbarer Reisezeiten.

1.1.2 Für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisinformationen werden Entgelte ausgehend von Nummer 3 (Nutzung) auf Grundlage der Basisbeträge nach Abschnitt II (Produktbereiche), Teile A bis C sowie Teil D Nr. 11, erhoben. Der Aufwand für die Datenaufbereitung und die Datenträger sind für den Standardfall der Datenabgabe in den Entgelten enthalten. Für die Bereitstellung und Nutzung von Bodenrichtwertdaten (Geofachdaten) gelten allein die Regelungen in Teil E.

1.1.3 Zur Erprobung neuer Entgelt- und Geschäftsmodelle können für die Dauer einer Entwicklungs- und Erprobungsphase von zwei Jahren mit Zustimmung des Ministeriums des Innern besondere Entgelte geregelt beziehungsweise vereinbart werden, soweit dies einer angemessenen Verteilung der Vorteile und Risiken des Entgelt- beziehungsweise Geschäftsmodells entspricht. Sofern sich das Entgeltmodell bewährt, kann es bis zur nächsten Anpassung dieses Verzeichnisses beibehalten werden.

1.1.4 Die Entgelte beinhalten die Umsatzsteuer - soweit sie der Umsatzsteuer unterliegen - und die sonstigen Preisbestandteile.

1.1.5 Werden Geobasisinformationen der Liegenschaften von der LGB bereitgestellt, stehen der zuständigen Katasterbehörde und der LGB die Bereitstellungsentgelte zu gleichen Anteilen zu. Entsprechendes gilt für die Nutzungsentgelte.

1.1.6 Werden Geobasisinformationen der Landschaft von einer Katasterbehörde bereitgestellt, stehen der Katasterbehörde und der LGB die Bereitstellungsentgelte zu gleichen Anteilen zu. Entsprechendes gilt für die Nutzungsentgelte.

1.1.7 Mindestentgelte und Höchstentgelte sind auf das jeweilige Produkt bezogen. Höchstentgelte werden in der Regel bei der landesweit flächendeckenden Bereitstellung von Daten des betreffenden Produktes erreicht.

1.1.8 Soweit Geobasisdaten als Unterlagen für Liegenschaftsvermessungen nach dem BbgVermG dienen, sind sie nicht Gegenstand dieses Entgeltverzeichnisses.

1.1.9 Die in diesem Verzeichnis verwendeten Funktions-, Status- und anderen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer.

1.2 Informationsmenge

(1) Die Entgelte für die Bereitstellung der Geobasisinformationen werden entweder nach der Flächengröße, der Objektanzahl, der Pixelmenge oder nach der Zeitdauer ermittelt.

(2) Die abzugebende Informationsmenge wird in die Mengenstaffeln der entsprechenden Tabelle 2a, 2b bzw. 2c einsortiert. Je Mengenstaffel wird dann die dortige Informationsmenge mit dem zugehörigen Ermäßigungsfaktor und dem im Produktbereich ermittelten Basisbetrag multipliziert. Die sich daraus ergebenden Teilbeträge werden anschließend addiert.

(3) Die Ermäßigungsfaktoren wirken bei Downloaddiensten mit direktem Datenzugriff (Nummer 2.2.3.2) pro Kalenderjahr und bei Offline-Bereitstellung (Nummer 2.1) und bei Download-Diensten ohne direkten Datenzugriff (E-Shop-Funktionalität, Nummer 2.2.3.1) pro Auftrag.

1.2.1 Flächengröße

Sofern Geobasisinformationen flächenbezogen abgerechnet werden, richtet sich die Höhe der Entgelte nach der Flächengröße gemäß der folgenden Tabelle.

Informationsmenge - Landschaftsfläche [km²]Faktor
für die ersten 5001,0
für den 501. bis zum 5 000.0,5
für den 5 001. bis zum 25 000.0,25
ab dem 25 001.0,125

Tabelle 2a
Ermäßigungsfaktoren nach Flächengröße

1.2.2 Objektanzahl

Sofern Vektordaten objektbezogen abgerechnet werden, richtet sich die Höhe der Entgelte nach der Objektanzahl gemäß der folgenden Tabelle.

Informationsmenge - Objekte [Anzahl]Faktor
für das 1. bis zum 1 000.1,0
für das 1 001. bis zum 10 000.0,5
für das 10 001. bis zum 100 000.0,25
für das 100 001. bis zum 1 000 000.0,125
ab dem 1 000 001.0,0625

Tabelle 2b
Ermäßigungsfaktoren nach Objektanzahl

1.2.3 Pixelmenge

Die Höhe der Entgelte für den Online-Abruf von Geobasisinformationen im Rasterformat (Web-Coverage-Services, WCS, Web-Map-Service, WMS) richtet sich nach der abgerufenen Pixelmenge gemäß der folgenden Tabelle.

Informationsmenge - Millionen Pixel [MPx]Faktor
für die ersten 1 000.1,0
für das 1 001. bis zum 10 000.0,5
für das 10 001. bis zum 100 000.0,25
für das 100 001. bis zum 1 000 000.0,125
ab dem 1 000 001.0,0625

Tabelle 2c
Ermäßigungsfaktoren nach Pixelmenge

1.3 Datenformat

(1) ALK-, ATKIS- und Raumbezugsdatensätze werden standardmäßig über das Format der Einheitlichen Datenbankschnittstelle (EDBS) abgegeben. Künftig werden die Daten als AAA-Datensätze standardmäßig über das Format der normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) abgegeben. Bei der Abgabe in davon abweichenden Datenformaten sind die Basisbeträge der Produktbereiche mit dem betreffenden Faktor der folgenden Tabelle zu multiplizieren.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Geobasisinformationen und Produkte, die als Standard im Rasterformat abgegeben werden.

FormatFaktor
Vektordaten mit Objektstruktur (NAS und vergleichbare wie z. B. EDBS, SHAPE und vergleichbare)1,0
Vektordaten ohne Objektstruktur (DXF, IA und vergleichbare)0,90
Rasterdaten (TIFF und vergleichbare)0,25

Tabelle 3
Formatfaktoren

1.4 Datenqualität

Bei Abweichungen vom AdV-Qualitätsstandard können die Qualitätsunterschiede durch Zu- bzw. Abschläge auf die Basisbeträge der Produktbereiche berücksichtigt werden.

1.5 Arbeitsplatzanzahl

(1) Für die interne Nutzung von digitalen Geobasisinformationen an mehreren Arbeitsplätzen oder für die Weitergabe von Geobasisinformationen ohne Veränderung im Rahmen einer externen Nutzung nach Nr. 3.2.1 Abs. 2 (Wiederverkauf) sind die Basisbeträge der Produktbereiche mit dem betreffenden Faktor der folgenden Tabelle zu multiplizieren.

Anzahl der ArbeitsplätzeFaktor
bis 51,0
über 5 bis 201,5
über 20 bis 1002,0
über 1002,5

Tabelle 4
Arbeitsplatzfaktoren

(2) Für die Bereitstellung von Geobasisinformationen über Online-Dienste (Web-Coverage-Services (WCS) und Web-Feature-Services (WFS, WFS-G)) zum Zweck der internen Nutzung findet der Arbeitsplatzfaktor keine Anwendung, sofern von jedem Arbeitsplatz direkt auf die Dienste zugegriffen werden darf.

1.6 Aktualisierung

(1) Für die Bereitstellung aktualisierter Geobasisinformationen werden pro angefangener Monat, der seit der letzten Bereitstellung vergangen ist, 1,5 % zuzüglich je Aktualisierung 0,3 % der für die erstmalige Bereitstellung der Geobasisinformationen geltenden Entgelte nach diesem Entgeltverzeichnis erhoben. Ist seit der letzten Aktualisierung weniger als ein Monat vergangen, werden pro Tag, der seit der letzten Bereitstellung vergangen ist, 0,06 % zuzüglich je Aktualisierung 0,01 % der für die erstmalige Bereitstellung der Geobasisinformationen geltenden Entgelte nach diesem Entgeltverzeichnis erhoben.

(2) Bei regelmäßigen automatischen Aktualisierungsbereitstellungen gilt das Mindestentgelt nach Nummer 2.1 Abs. 2 für jede Rechnungsstellung.

2 Bereitstellung

(1) Die Bereitstellung umfasst die Abgabe von Geobasisinformationen (Offline und Online) aus den analogen und digitalen Datenbeständen.

(2) Für die Bereitstellung von Geobasisinformationen werden Bereitstellungsentgelte nach den Regelungen der Nr. 2 (Bereitstellung) erhoben. Sie können je nach Nutzung durch Regelungen der Nr. 3 (Nutzung) abgeändert werden.

2.1 Offline-Bereitstellung

(1) Für die Bereitstellung von Geobasisinformationen werden Entgelte auf der Basis der Nr. 1 (Berechnungsgrundlagen) sowie der Regelungen nach Abschnitt II, Teile A bis C (Produktbereiche) sowie Teil D Nr. 11 erhoben.

(2) Für die Bereitstellung von Datensätzen der Geobasisinformationen werden Mindestentgelte gemäß der folgenden Tabelle erhoben.

BereitstellungEuro je Abgabe
Mindestentgelt15,00

Tabelle 5
Mindestentgelt für die Offline-Bereitstellung
von Datensätzen der Geobasisinformationen

2.2 Online-Bereitstellung

2.2.1 Suchdienste

(1) Suchdienste ermöglichen es, auf der Grundlage des Inhalts entsprechender Metadaten nach Geodatensätzen und -diensten zu suchen und den Inhalt der Metadaten anzuzeigen.

(2) Für die Nutzung dieser Dienste werden keine Entgelte erhoben.

2.2.2 Darstellungsdienste (WMS)

(1) Darstellungsdienste ermöglichen es, darstellbare Geobasisinformationen anzuzeigen, darin zu navigieren, sie zu vergrößern und zu verkleinern, zu verschieben und mit Geofachdaten zu überlagern sowie Informationen aus Legenden und sonstige relevante Inhalte von Metadaten anzuzeigen.

(2) Für die nicht kommerzielle Nutzung von Darstellungsdiensten nach Abs. 1 in Form von Applikationen, die eine über eine netzgebundene Bildschirmdarstellung und über eine Druckfunktion hinausgehende Nutzung nicht zulassen, werden keine Entgelte erhoben.

(3) Im Übrigen werden Entgelte nach Nr. 2.2.3.2 (Download-Dienste mit direktem Datenzugriff) erhoben.

2.2.3 Download-Dienste

Download-Dienste ermöglichen es, Geobasisinformationen online abzurufen.

2.2.3.1 Download-Dienste ohne direkten Datenzugriff (E-Shop-Funktionalität)

Für den Download von Geobasisinformationen über eine Warenkorbfunktion werden Entgelte nach Nr. 2.1 (Offline-Bereitstellung) erhoben.

2.2.3.2 Download-Dienste mit direktem Datenzugriff (WCS, WFS und WFS-G)

(1) Downloaddienste mit direktem Datenzugriff ermöglichen das Herunterladen von Datensätzen zum Zeitpunkt der Nutzung.

(2) Die Entgelte für den Download über Web-Coverage-Services (WCS) und Web-Feature-Services (WFS, WFS-G) werden nach den folgenden Tarifen erhoben:

  • Pauschaltarif oder
  • Nutzungsabhängiger Pauschaltarif oder
  • Nutzungsabhängiger Tarif.

Für den WFS-G werden dann keine Entgelte erhoben, wenn er lediglich im Hintergrund einem entgeltfreien Webdienst dient.

(3) Für die Nutzerverwaltung wird je Nutzer ein Entgelt gemäß der folgenden Tabelle erhoben. Die Arbeitsplatzfaktoren nach Tabelle 4 sind anzuwenden.

NutzerverwaltungEuro je Jahr
Nutzerverwaltung50,00

Tabelle 6
Entgelt für die Nutzerverwaltung

(4) Pauschaltarif

Bis zum 31.12.2014 gilt: Die Entgelte können als jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von 10 % der Entgelte für den Erstbezug nach Nr. 2.1 (Offline-Bereitstellung) erhoben werden.

Ab dem 1.1.2015 gilt: Die Entgelte können als jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von 30 % der Entgelte für den Erstbezug nach Nr. 2.1 (Offline-Bereitstellung) erhoben werden.

(5) Nutzungsabhängiger Pauschaltarif

Verpflichtet sich der Lizenznehmer zu einer mindestens 2-jährigen Nutzung, können die Entgelte als nutzungsabhängige Jahrespauschale erhoben werden. Der Nutzungsumfang für das erste Nutzungsjahr wird nach Darlegung des Antragstellers festgelegt und der Entgeltermittlung für das erste Jahr zugrunde gelegt. Die Entgelte für die Folgejahre richten sich nach dem Nutzungsumfang des jeweiligen Vorjahres.

(6) Nutzungsabhängiger Tarif (bis zur Einführung von AAA)

Die Entgelte richten sich nach den jeweils zutreffenden Regelungen in Nummer 5.2, 7.1, 7.2 und 9.2.

(7) Nutzungsabhängiger Tarif (ab der Einführung von AAA)

Der Basisbetrag für den Download von Bilddaten (Rasterdaten) über Web-Coverage-Services (WCS) ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Ermäßigungsfaktoren nach Tabelle 2c finden Anwendung.

RasterdatenEuro je 1 Millionen Pixel (MPx)
Download über WCS1,00

Tabelle 7
Basisbetrag für den Download
mit direktem Datenzugriff über WCS

Die Entgelte für den Download von objektbezogenen Daten (Vektordaten) über Web-Feature-Services (WFS, WFS-G) richten sich nach der Anzahl der abgerufenen Objekte.

Der Basisbetrag für den Download von Objekten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Objekte werden je Datensatz bzw. Produkt gezählt. Die Ermäßigungsfaktoren nach Tabelle 2b finden je Datensatz bzw. Produkt Anwendung.

Vektordaten: DatensätzeEuro je Objekt[1]
AFIS® -Objekte0,90
ALKIS® - Flurstücke0,20
ALKIS® - Gebäude0,20
ALKIS® - Tatsächliche Nutzung0,10
ALKIS® - Bodenschätzung0,10
ALKIS® - Eigentümer0,90
ATKIS® - Objekte0,06
Vektordaten: ProdukteEuro je Objekt
ALKIS® - Hauskoordinaten0,15
ALKIS® - Hausumringe0,12

Tabelle 8
Basisbeträge für den Download
mit direktem Datenzugriff über WFS bzw. WFS-G

(8) Das Entgelt für den Download mit direktem Datenzugriff nach Abs. 4 bis 7 ist mit dem zutreffenden Faktor der folgenden Tabelle zu multiplizieren.

Speicherung ist dabei die dauerhafte Ablage der Geobasisinformationen im System des Nutzers über die jeweilige kurzzeitige Anwendung hinaus.

SpeicherungFaktor
Download mit Speicherung1,0
Download ohne Speicherung per WFS (Vektordaten)0,5
Download ohne Speicherung per WCS (Rasterdaten)0,1

Tabelle 9
Speicherungsfaktoren für Downloads
mit direktem Datenzugriff

(9) Für den Download mit direktem Datenzugriff ist für jeden Webdienst ein jährliches Mindestentgelt gemäß der folgenden Tabelle zu erheben.

Download mit direktem DatenzugriffEuro je Webdienst je Jahr
Mindestentgelt50,00

Tabelle 10
Mindestentgelt für den Download
mit direktem Datenzugriff

2.2.4 LiKa-online (ALB, ALK, ANS)

Die Entgelte für die Einrichtung des Anschlusses und für den Download sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Downloadentgelte sind unabhängig davon, ob und in welchem Umfang Daten tatsächlich abgerufen werden. Die Arbeitsplatzfaktoren nach Tabelle 4 sind anzuwenden.

LiKa-OnlineÖbVIGemeinden, Gemeindeverbände, ÄmterAndere öffentliche StellenAndere Nutzer
EuroEuroEuroEuro
Einrichtung eines Anschlusses an LiKa-online50,0050,0050,0050,00
Download je Monat für den ersten Katasteramtsbezirk10,0030,0040,0060,00
Download je Monat für den zweiten und dritten Katasteramtsbezirk jeweils8,0022,5030,0050,00
Download je Monat für den vierten bis zum achten Katasteramtsbezirk jeweils6,0015,0020,0040,00
Download je Monat für mehr als acht Katasteramtsbezirke70,00165,00220,00400,00

Tabelle 11
Entgelte für die Nutzung von LiKa-online

2.2.5 Brandenburgviewer

(1) Für die Nutzung des Brandenburgviewers wird vorbehaltlich des Absatz 2 kein Entgelt erhoben. Dies gilt auch, wenn entgeltfreie Applikationen Dritter den Brandenburgviewer einbinden.

(2) Für Ausdrucke aus dem Brandenburgviewer zum Zweck der kommerziellen Nutzung werden Entgelte gemäß Nummer 3.2.2 (Folgeprodukte) beziehungsweise 3.2.3 (Folgedienste) erhoben.

3 Nutzung

(1) Nutzung ist die interne und externe Nutzung von Geobasisinformationen. Hierzu gehört auch die Nutzung von Informationen, die durch Einsichtnahme in den analogen und digitalen Datenbestand gewonnen werden.

(2) Für die Nutzung von Geobasisinformationen werden Nutzungsentgelte nach den Regelungen der Nummer 3 (Nutzung) erhoben. Für bestimmte Nutzungen wird zugleich das nach Nummer 2 (Bereitstellung) zu erhebende Bereitstellungsentgelt reduziert.

(3) In Fällen einer wirtschaftlich untergeordneten Bedeutung oder einer zeitlichen Befristung der Nutzung sowie einer nicht beabsichtigten Härte kann auf die Entgelte ein Abschlag gewährt werden.

3.1 Interne Nutzung

(1) Interne Nutzung ist die Vervielfältigung und Umarbeitung von Geobasisinformationen für den Eigengebrauch einschließlich der Nutzung in internen Informationssystemen des Antragstellers oder Lizenznehmers. Zur internen Nutzung werden auch geringfügige externe Nutzungen gemäß Nummer 20 (Nutzungsbedingungen) gezählt.

(2) Für dieses Recht werden ausschließlich Bereitstellungsentgelte in Höhe von 100 % des Basisbetrages unter Berücksichtigung der jeweils zutreffenden Regelungen nach Nr. 1 (Berechnungsgrundlagen) und Nr. 2 (Bereitstellung) erhoben. Nutzungsentgelte fallen nicht an.

3.2 Externe Nutzung von Geobasisdaten

(1) Externe Nutzung ist jede Weitergabe von Geobasisinformationen durch den Lizenznehmer an Dritte mit oder ohne deren Veränderung.

(2) Für dieses Recht werden Bereitstellungsentgelte gemäß den Absätzen (3) und (4) sowie Nutzungsentgelte je nach Inhalt und Umfang der jeweiligen externen Nutzung (Nr. 3.2.1 bis 3.2.4) erhoben.

(3) Für das Recht der Weitergabe von digitalen Geobasisinformationen werden mit Ausnahme des Entgeltes nach Nr. 2.2.3.2 Abs. 3 (Nutzerverwaltung) keine Bereitstellungsentgelte erhoben, sofern die Daten online bezogen werden.

Bei Offline-Bezug werden Bereitstellungsentgelte in Höhe von 20 % der Entgelte nach Nr. 2.1 (Offline-Bereitstellung) erhoben. Dabei hat der Arbeitsplatzfaktor den Wert 1,0. Die Bereitstellungsentgelte werden gegebenenfalls mit den im ersten Jahr anfallenden Nutzungsentgelten nach 3.2.1 bis 3.2.3 verrechnet.

(4) Bereitstellungsentgelte bei externer Nutzung fallen nur soweit an, als sie nicht bereits im Zusammenhang mit einer bestehenden (auch internen) Nutzung durch den Lizenznehmer entrichtet wurden.

3.2.1 Weitergabe von Geobasisinformationen ohne Veränderung (Wiederverkauf)

(1) Für das Recht der Weitergabe von Präsentationen (Analogausgaben oder Dateien, die nur mit besonderem Aufwand geändert werden können) und analogen Topographischen Karten ohne Veränderung (Wiederverkauf) werden Bereitstellungsentgelte erhoben, die sich für den Einzel- und Großhandel aus der Multiplikation des Basisbetrages mit dem betreffenden Faktor der folgenden Tabelle ergeben. Nutzungsentgelte werden nicht erhoben.

Wiederverkauf: Abgabemenge je Lieferung [Anzahl]Faktor
bis 100,7
über 10 bis 2000,6
über 200 bis 4000,5
über 4000,4

Tabelle 12
Wiederverkaufsfaktoren

(2) Die Nutzungsentgelte für die Weitergabe digitaler Geobasisinformationen ohne Veränderung (Wiederverkauf) betragen je Weitergabe 60 % des Entgeltes nach Nr. 2.1 (Offline-Bereitstellung).

(3) Das Recht zur internen Nutzung der Geobasisinformationen durch den Wiederverkäufer ist in diesem Entgelt nicht enthalten.

3.2.2 Weitergabe von Geobasisinformationen mit Veränderung (Veredlung) in Folgeprodukten

(1) Die Nutzungsentgelte für die Weitergabe digitaler Geobasisinformationen mit Veränderung (Veredlung) in Folgeprodukten entsprechen einem Anteil am Erlös des Lizenznehmers aus der Weitergabe des jeweiligen Folgeproduktes.

(2) Für die Nutzung der Geobasisinformationen werden Mindestentgelte gemäß der folgenden Tabelle erhoben

FolgeprodukteEuro je Folgeprodukt
Mindestentgelt15,00

Tabelle 13
Mindestentgelt für die Nutzung von
Geobasisinformationen in Folgeprodukten

(3) Der Anteil am Erlös ergibt sich aus der Summe der zutreffenden Wertpunkte je Kategorie für das Folgeprodukt der folgenden Tabelle 14 und Multiplikation des Erlöses mit dem betreffenden Faktor der Tabelle 15.

(4) Setzt der Lizenznehmer einen nicht marktgerechten Preis oder keinen Erlös an, ist der Erlös zu schätzen. Als Erlös sind dabei mindestens 40 % des Entgeltes nach Nr. 2.1 (Offline-Bereitstellung) anzusetzen.

Kategorie 1:
Anteil der Geobasisinformationen
am Folgeprodukt
Kategorie 2:
Grad der Umarbeitung
der Geobasisinformationen
%Wertpunkte%Wertpunkte
bis 2510bis 2530
über 25 bis 7520über 25 bis 7520
über 7530über 7510

Tabelle 14
Wertpunke für die Weitergabe von Folgeprodukten

Summe der WertpunkteFaktor
200,05
300,10
400,15
500,20
600,25

Tabelle 15
Wertigkeitsfaktoren

(5) Mit den Entgelten für die externe Nutzung ist die interne Nutzung der Geobasisinformationen nur insoweit abgegolten, als dies für die Erstellung des Folgeproduktes erforderlich ist.

3.2.3 Weitergabe von Geobasisinformationen mit Veränderung (Veredlung) in Folgediensten

(1) Die jährlichen Nutzungsentgelte für die Weitergabe digitaler Geobasisinformationen (Veredlung) in Folgediensten betragen 60 % der entsprechenden Entgelte nach Nr. 2.2.3.2 (Download-Dienste mit direktem Datenzugriff).

(2) Für jeden genutzten Download-Dienst mit direktem Datenzugriff werden Mindestentgelte gemäß der folgenden Tabelle erhoben.

Download mit direktem Datenzugriff zur Nutzung in FolgedienstEuro je Webdienst je Jahr
Mindestentgelt50,00

Tabelle 16
Mindestentgelt für den Download
mit direktem Datenzugriff zur Nutzung in einem Folgedienst

(3) Mit den Entgelten für die externe Nutzung ist die interne Nutzung der Geobasisinformationen nur insoweit abgegolten, als dies für die Einrichtung der Folgedienste erforderlich ist.

3.2.4 Einstellung einzelner Bilder auf Internetseiten

Nutzungsentgelte für die Einstellung einzelner Bilder auf Internetseiten werden nicht erhoben, wenn es sich um eine einzige statische Darstellung von Geobasisinformationen je Website (Domain) mit einem Umfang von maximal 1 Million Pixel handelt, der Zugang zur Webseite (Domain) entgeltfrei ist und ein Link auf den Urheber der Geobasisinformationen (Lizenzgeber) angebracht wird. Die Regelung ist sinngemäß auch für andere Medien anzuwenden.

II Produktbereiche

Teil A Geobasisinformationen des Raumbezugs

4 Geobasisinformationen des Raumbezugs

4.1 Präsentationsausgaben des Raumbezugs

Gegenstand
Punktlisten
Einzelpunktnachweis
Festpunktübersichten

4.2 Datensätze des Raumbezugs

Gegenstand
Objektbezogene Datensätze

4.3 Daten des SAPOS®

GegenstandKurzbezeichnung
EchtzeitpositionierungsserviceEPS
Hochpräziser EchtzeitpositionierungsserviceHEPS
Geodätischer Postprocessing-PositonierungsserviceGPPS

4.4 Daten des Quasigeoids

Gegenstand
Geoidteil Brandenburg

5 Basisbeträge für Geobasisinformationen des Raumbezugs

5.1 Präsentationsausgaben des Raumbezugs

Der Basisbetrag für die Bereitstellung von Präsentationsausgaben entspricht dem betreffenden Wert der folgenden Tabelle.

GegenstandEuro je Produkt
Punktlisten (je angefangene 50 Punkte)20,00
Einzelpunktnachweis (einschließlich Punktbeschreibung)10,00
Festpunktübersichten bis DIN A 310,00

Tabelle A.1
Basisbeträge für
Präsentationsausgaben des Raumbezugs

5.2 Datensätze des Raumbezugs

Die Entgelte für die Bereitstellung von Datensätzen des Raumbezugs richten sich nach dem Basisbetrag der folgenden Tabelle. Die Objekte werden produktbezogen (Lagefest-, Höhenfest-, Schwerefest-, Grundnetz- und Referenzstationspunkt) gezählt.

Die Ermäßigungsfaktoren nach Tabelle 2b finden Anwendung.

Datensätze des RaumbezugsEuro je Objekt
Festpunkt (je Produkt)0,90

Tabelle A.2
Bezugswert für die Bereitstellung
von Datensätzen des Raumbezugs

5.3 Daten des SAPOS®

5.3.1 Echtzeitpositionierungsservice (EPS)

Für EPS-Daten über NTRIP werden Entgelte gemäß der folgenden Tabelle erhoben:

EPS-Daten (NTRIP)Euro je Jahr
Land Brandenburg20,00

Tabelle A.3
Bezugswert für die Bereitstellung von EPS-Daten

5.3.2 Hochpräziser Echtzeitpositionierungsservice (HEPS)

(1) Für die Übertragung mit einer Taktrate von 1 Hertz werden Entgelte gemäß der folgenden Tabelle erhoben.

HEPS-Daten (Taktrate 1 Hertz)Euro je angefangene Minute
je Messung/Einwahl0,10

Tabelle A.4
Minutenbezogener Bezugswert
für die Bereitstellung von HEPS-Daten

(2) Alternativ können Pauschalentgelte gemäß der folgenden Tabelle für jede Freischaltung einer registrierten Telefonnummer und Vergabe einer individuellen Nutzerkennung innerhalb des Landes erhoben werden.

HEPS-Daten (Taktrate 1 Hertz)Euro je Monat
je Freischaltung250,00

Tabelle A.5
Pauschaler monatsbezogener Bezugswert
für die Bereitstellung von HEPS-Daten

(3) Alternativ können im Voraus jeweils 12 Monate gültige Zeitkontingente gemäß der folgenden Tabelle erworben werden. Ist ein erworbenes Zeitkontingent ausgeschöpft, kann für eine weitere Nutzung entweder ein höheres Zeitkontingent gemäß der unten stehenden Tabelle unter Anrechnung des Entgeltes des zuvor erworbenen Zeitkontingents erworben werden oder es kann auf die minutenbezogene (Abs. 1) oder auf die monatsbezogene (Abs. 2) Abrechnung übergegangen werden.

HES-DPaten (Taktrate 1 Hertz)Euro
12 Monate gültiges Zeitkontingent für bis zu 120 Stunden Nutzung650,00
12 Monate gültiges Zeitkontingent für bis zu 240 Stunden Nutzung1.250,00
12 Monate gültiges Zeitkontingent für bis zu 360 Stunden Nutzung1.750,00
12 Monate gültiges Zeitkontingent für bis zu 480 Stunden Nutzung2.150,00
12 Monate gültiges Zeitkontingent für bis zu 600 Stunden Nutzung2.500,00

Tabelle A.6
Pauschaler kontingentbezogener Bezugswert
für die Bereitstellung von HEPS-Daten

(4) Für die minutenbezogen abgerechnete Nutzung der SAPOS®-Daten wird von jedem Endnutzer ein Mindestentgelt gemäß der folgenden Tabelle erhoben. Bei gleichzeitiger Anmeldung bei SAPOSâ-GPPS (5.3.3 (4)) wird das Mindestentgelt nur einmal erhoben. Das Mindestentgelt wird nur für die Monate erhoben, in denen tatsächlich SAPOS®-Daten bezogen werden.

SAPOS®-DatenEuro je Monat
Mindestentgelt10,00

Tabelle A.7
Mindestbezugswert für die Bereitstellung von SAPOS-Daten

5.3.3 Geodätischer Postprocessing-Positionierungsservice (GPPS)

(1) Die Entgelte für jede Referenzstation richten sich nach den Bezugswerten der folgenden Tabelle. Für die Bereitstellung der Daten einer virtuellen Referenzstation wird zusätzlich ein Zuschlag in Höhe von 100 % auf die Werte der folgenden Tabelle erhoben.

GPPS-Daten (Taktrate) im RINEX-FormatEuro je Minute
bis 1 Hertz0,20
über 1 Hertz0,80

Tabelle A.8
Minutenbezogener Bezugswert
für die Bereitstellung von GPPS-Daten

(2) Alternativ können bei einer Taktrate £ 1 Hertz Pauschalentgelte gemäß der folgenden Tabelle für jede Referenzstation erhoben werden.

GPPS-Daten (Taktrate 1 Hertz) im RINEX-FormatEuro je Monat
Pauschalentgelt je Referenzstation500,00

Tabelle A.9
Pauschaler monatsbezogener Bezugswert
für die Bereitstellung von GPPS-Daten

(3) Alternativ können im Voraus jeweils 12 Monate gültige Zeitkontingente gemäß der folgenden Tabelle erworben werden.

GPPS-Daten (Taktrate ≤ 1 Hertz) im RINEX-FormatEuro
12 Monate gültiges Zeitkontingent für bis zu 120 Stunden Nutzung1.300,00
12 Monate gültiges Zeitkontingent für bis zu 240 Stunden Nutzung2.500,00
12 Monate gültiges Zeitkontingent für bis zu 360 Stunden Nutzung3.500,00
12 Monate gültiges Zeitkontingent für bis zu 480 Stunden Nutzung4.300,00
12 Monate gültiges Zeitkontingent für bis zu 600 Stunden Nutzung5.000,00

Tabelle A.10
Pauschaler kontingentbezogener Bezugswert
für die Bereitstellung von GPPS-Daten

(4) Für die minutenbezogen abgerechnete Nutzung der SAPOS®-Daten wird von jedem Endnutzer ein Mindestentgelt gemäß der folgenden Tabelle erhoben. Bei gleichzeitiger Anmeldung bei SAPOSâ-HEPS (5.3.2 (4)) wird das Mindestentgelt nur einmal erhoben. Das Mindestentgelt wird nur für die Monate erhoben, in denen tatsächlich SAPOS®-Daten bezogen werden.

SAPOS®-Daten im RINEX-FormatEuro je Monat
Mindestentgelt10,00

Tabelle A.11
Mindestbezugswert
für die Bereitstellung von SAPOS-Daten

5.4 Daten deiges Quasoids

(1) Der Basisbetrag für die Bereitstellung der Daten des Quasigeoids beträgt

GeoidteilEuro
Geoidteil Brandenburg60,00

Tabelle A.12
Basisbetrag für den Geoidteil Brandenburg

(2) Für Teilmengen entspricht der Basisbetrag dem Verhältnis der Teilmengen zur vollständigen Datenmenge des Geoidteils.

Teil B Geobasisinformationen der Liegenschaften

6 Geobasisinformationen der Liegenschaften

6.1 ALK-Datensätze (bis zur Einführung von ALKIS®)

Gegenstand
Flächenbezogene Datensätze
Objektbezogene Datensätze

6.2 ALB-Datensätze (bis zur Einführung von ALKIS®)

Gegenstand
Beschreibende Datensätze

6.3 ALKIS®-Datensätze (nach der Einführung von ALKIS®)

Gegenstand
Objektbezogene Datensätze

7 Basisbeträge für Geobasisinformationen der Liegenschaften

7.1 ALK-Datensätze (bis zur Einführung von ALKIS®)

(1) Der Basisbetrag für die Bereitstellung von ALK-Datensätzen ist der folgenden Tabelle B.1 zu entnehmen. Die Ermäßigungsfaktoren nach Tabelle 2a finden Anwendung.

(2) Für einzelne Folien der ALK sind die Basisbeträge der Tabelle B.1 mit dem betreffenden Wertigkeitsfaktor der Tabelle B.2 zu multiplizieren. Wird bei der Abgabe mehrerer Folien die Summe der Faktoren nach Tabelle B.2 größer als 1,00, wird der Entgeltberechnung der Faktor 1,00 zu Grunde gelegt.

(3) Ausdrucke sind nur dann im Entgelt enthalten, wenn dies ausdrücklich geregelt ist.

Automatisierte LiegenschaftskarteEuro je km²Höchstentgelt Euro
ALK14,00103.000,00

Tabelle B.1
Basisbeträge für Datensätze
der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK)

FolienFaktor
Folie 001 - Flurstücke0,45
Folie 002 - Gemarkung, Flur0,15
Folie 003 - Politische Grenzen0,05
Folie 011 - Gebäude (mit Folie 84 und 86)0,20
Folie 021 - Tatsächliche Nutzung0,05
Folie 042 - Bodenschätzung0,10
Folie 051 bis 53 - Punktart 1 bis 30,05
Folie 081 - Topographie (mit Folie 82)0,05

Tabelle B.2
Wertigkeitsfaktoren für die ALK

(4) Der Basisbetrag für die Bereitstellung von Hausumringen und Hauskoordinaten (Objekten) ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Objekte werden je Datensatz bzw. Produkt gezählt.

(5) Die Ermäßigungsfaktoren nach Tabelle 2b finden je Datensatz bzw. Produkt Anwendung.

DatensätzeEuro je ObjektHöchstentgelt Euro
Hauskoordinaten0,1515.000,00
Hausumringe0,1219.000,00

Tabelle B.2a
Basisbeträge für Hausumringe und Hauskoordinaten

7.2 ALB-Datensätze in Listenform (bis zur Einführung von ALKIS®)

7.2.1 Auswertungen zu Einzelkennzeichen

Der Basisbetrag für die Bereitstellung von beschreibenden Datensätzen für einzelne Kennzeichen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Ermäßigungsfaktoren nach Tabelle 2b finden Anwendung.

ALB-DatensätzeEuroHöchstentgelt Euro
für jedes im Auswertegebiet liegende Flurstück und/oder für jeden im Auswertegebiet liegenden Bestand0,90230.000,00
Zuschlag je Ausdruck10,00

Tabelle B.3
Basisbeträge für Auswertungen aus dem ALB

7.2.2 Auswertungen zu Regionaldaten

Der Basisbetrag für die Bereitstellung von regionalen Daten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

ALB-Regionaldatenje Katasterbehörde EuroHöchstentgelt Euro
Regionaldatenverzeichnis (Gemarkungsnachweis)15,0075,00
Straßennamenverzeichnis15,0075,00
Zuschlag je Ausdruck10,0010,00

Tabelle B.4
Basisbeträge für die Bereitstellung
von ALB-Regionaldatensätzen

7.3 ALKIS®-Datensätze (nach der Einführung von ALKIS®)

(1) Der Basisbetrag für die Bereitstellung von ALKIS®-Datensätzen (Objekten) ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Objekte werden je Datensatz bzw. Produkt gezählt.

(2) Die Ermäßigungsfaktoren nach Tabelle 2b finden je Datensatz bzw. Produkt Anwendung.

DatensätzeEuro je ObjektHöchstentgelt
Flurstücke0,2050.000,00
Gebäude0,2040.000,00
Tatsächliche Nutzung0,1013.000,00
Bodenschätzung0,1010.000,00
Eigentümer0,90125.000,00
ProduktEuro je ObjektHöchstentgelt
Hauskoordinaten0,1515.000,00
Hausumringe0,1219.000,00

Tabelle B.5
Basisbeträge für die ALKIS®-Datensätze

Teil C Geobasisinformationen der Landschaft

8 Geobasisinformationen der Landschaft

8.1 ATKIS®- Präsentationsausgaben der Landschaft

GegenstandKurzbezeichnung
Topographische KartenTK10 / 25 / 50 / 100

8.2 ATKIS®- Datensätze der Landschaft

GegenstandKurzbezeichnung
Digitale LandschaftsmodelleBasis-DLM / DLM50
Digitale GeländemodelleDGM1 / 2 / 5 / 10 / 25 / 50
Digitale OrthophotosDOP20 / 40 / 100
Digitale topographische KartenDTK10 / 25 / 50 / 100

9 Basisbeträge für Geobasisinformationen der Landschaft

9.1 ATKIS®- Präsentationsausgaben der Landschaft (Topographische Karten)

Der Basisbetrag für ein Blatt der Topographischen Karten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

PräsentationsausgabeEuro je Kartenblatt
Topographische Kartenwerke (TK)5,00

Tabelle C.1
Basisbetrag für analoge topographische Karten (TK)

Werden ATKIS®-Präsentationsausgaben, die dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen, an Letztabnehmer abgegeben, kommen folgende Faktoren in Abhängigkeit von der Abgabemenge ein- und derselben ATKIS®-Präsentationsaus-gabe zur Anwendung:

Abgabemenge je ATKIS®-PräsentationsausgabeFaktor(Letztabnehmer)
für 1 bis 10 Exemplare1,0
für 11 bis 200 Exemplare0,8
ab 201 Exemplare0,7

Tabelle C.2
Faktoren bei Mehrfachabgabe je
ATKIS®-Präsentationsausgabe an Letztabnehmer

9.2 ATKIS®- Datensätze der Landschaft

9.2.1 Digitale Landschaftsmodelle

(1) Der Basisbetrag für die Bereitstellung von Digitalen Landschaftsmodellen (DLM) ist für das jeweilige Produkt der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Ermäßigungsfaktoren nach Tabelle 2a finden Anwendung.

(2) Für einzelne Objektartenbereiche der DLM sind die Basisbeträge der Tabelle C.3 mit dem betreffenden Wertigkeitsfaktor der Tabelle C.4 zu multiplizieren. Wird bei der Abgabe mehrerer Objektartenbereiche die Summe der Faktoren nach Tabelle C.4 größer als 1,00, wird der Entgeltberechnung der Faktor 1,00 zu Grunde gelegt.

(3) Für Teilmengen einzelner Objektartenbereiche entspricht der Basisbetrag dem Verhältnis der Teilmengen zur vollständigen Datenmenge des betreffenden Objektartenbereiches.

LandschaftsmodelleEuro je km²Höchstentgelt Euro
Basis-DLM7,5055.000,00
DLM502,0015.000,00

Tabelle C.3
Basisbeträge für Digitale Landschaftsmodelle (DLM)

ObjektartenbereichFaktor
- Siedlung0,35
- Verkehr0,35
- Vegetation0,15
- Gewässer0,10
- Gebiete0,05
- Relief0,15

Tabelle C.4
Wertigkeitsfaktoren für ATKIS®-DLM und
digitale topographische Karten

9.2.2 Digitale Geländemodelle

Der Basisbetrag für die Bereitstellung von Digitalen Geländemodellen (DGM) ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Ermäßigungsfaktoren nach Tabelle 2a finden Anwendung.

GeländemodelleStandard-GitterweiteEuro je km²Höchstentgelt Euro
DGM11 m30,00225.000,00
DGM22 m20,00150.000,00
DGM55 m10,0075.000,00
DGM1010 m4,0030.000,00
DGM2525 m2,0015.000,00
DGM5050 m1,007.500,00
Aus Geländemodellen abgeleitete Produkte
SchummerungsbildFormat: TIFF10 % vom Preis der zugrunde liegenden DGM-Daten
HöhenlinienFormat.shape / dxf70 % vom Preis der zugrunde liegenden DGM-Daten

Tabelle C.5
Basisbeträge für Digitale Geländemodelle (DGM)
und daraus abgeleitete Produkte

9.2.3 Digitale Orthophotos

Der Basisbetrag für die Bereitstellung von Digitalen Orthophotos (DOP) ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Ermäßigungsfaktoren nach Tabelle 2a finden Anwendung.

Digitale OrthophotosRGBIRGBCIRPAN (SW)SW-Infrarot
BodenauflösungEuro je km²Euro je km²Euro je km²Euro je km²Euro je km²
20 cm12,009,009,004,504,50
40 cm8,006,006,003,003,00
100 cm2,502,002,001,001,00
Höchstentgelte
BodenauflösungEuroEuroEuroEuroEuro
20 cm89.000,0067.000,0067.000,0033.500,0033.500,00
40 cm60.000,0045.000,0045.000,0022.500,0022.500,00
100 cm19.000,0015.000,0015.000,007.500,007.500,00
Der Basisbetrag für das historische Produkt DOP100g (2001 - 2005) beträgt 1,00 € je km². Das Höchstentgelt beträgt 7.500 €.
Der Basisbetrag für das historische Produkt DOP40g (2001 - 2009) beträgt 3,00 € je km². Das Höchstentgelt beträgt 22.500 €.

Tabelle C.6
Basisbeträge für Digitale Orthophotos (DOP)

9.2.4 Digitale topographische Karten (DTK)

Der Basisbetrag für die Bereitstellung von Digitalen topographische Karten (DTK) ist der folgenden Tabelle C.7 zu entnehmen. Die Ermäßigungsfaktoren nach Tabelle 2a finden Anwendung.

Für einzelne Objektartenbereiche der aus den DLM abgeleiteten DTK sind die Basisbeträge der Tabelle C.7 mit dem betreffenden Wertigkeitsfaktor nach Tabelle C.4 zu multiplizieren. Für einzelne Objektartenbereiche der vorläufigen Ausgabe der DTK (DTK-V) sind die Basisbeträge der Tabelle C.7 mit dem betreffenden Wertigkeitsfaktor nach Tabelle C.8 zu multiplizieren.

Für Teilmengen einzelner Objektartenbereiche entspricht der Basisbetrag dem Verhältnis der Teilmengen zur vollständigen Datenmenge des betreffenden Objektartenbereiches.

Historische Digitale Topographische Karten können zu einem geringeren Entgelt bereitgestellt werden. Die Basisbeträge für die DTK-V sind der Tabelle C.9 zu entnehmen. Die Ermäßigungsfaktoren nach Tabelle 2a finden Anwendung.

Digitale Topographische KartenEuro je km²Höchstentgelte
DTK104,0030.000,00
DTK251,007.500,00
DTK500,302.200,00
DTK1000,10750,00

Tabelle C.7
Basisbeträge für Digitale topographische Karten (DTK)

ObjektartenbereichFaktor
- Grundriss/Schrift0,60
- Vegetation0,15
- Gewässer0,10
- Höhenlinien0,15

Tabelle C.8
Wertigkeitsfaktoren für ATKIS®-DTK-V

DTK-V, in Ebenenkombination oder in EinzelebenenEuro je km²Höchstentgelte
Euro
DTK10-V3,0022.500,00
DTK25-V0,755.625,00
DTSK25-V0,755.625,00
DTK50-V0,251.835,00
DTK100-V0,075562,50

Tabelle C.9
Basisbeträge für DTK-V

Teil D Weitere Leistungen des Landesbetriebes LGB

10 Produkte des Raumbezugs und der Liegenschaften der LGB

10.1 Produkte des Raumbezugs

Programm (Lizenz)Euro je Lizenz
Lagetransformation: STN_ETRS60,00
NTv2-Lagetransformation59,50
Quasigeoidundulation60,00
Höheninterpolation: inm76_92 (Höheninterpolation HN76 zu DHHN92)50,00

Tabelle D.1a
Softwarelizenzen für Geodätische Basisdaten

10.2 Produkte der Liegenschaften

Die Ermäßigungsfaktoren nach Tabelle 2b finden Anwendung. Das Produkt wird mit der Einführung von ALKIS überflüssig.

ProduktEuro je km²Höchstentgelte
Euro
ALK-Hausumringe mit Attributen0,2040.000,00

Tabelle D 1b
Basisbetrag für ALK-Hausumringe mit Attributen

11 Produkte der Landschaft der LGB

11.1 Digitale Topographische Daten

11.1.1 Digitale Landschaftsmodelle

Gegenstand (Vektordaten)Euro je Datei
TopVek 100 (landesweite Datei im SPAPE-Format)2000,00
TopVek 250 (landesweite Datei im SHAPE-Format)750,00

Tabelle D.2a
Basisbetrag für digitale Landschaftsmodelle

11.1.2 Digitale Verwaltungsgrenzen

Gegenstand (Vektordaten)Euro je km²
Digitale Verwaltungsgrenzen0,03

Tabelle D.2b
Basisbetrag für digitale Verwaltungsgrenzen

Entgeltanteil nach Verwaltungseinheiten für die Digitalen Verwaltungsgrenzen

Objektbereich (Vektordaten)Faktor
Ortsteilgrenzen0,5
Amts-, Gemeindegrenzen, Grenzen Stadtbezirke Berlin0,3
Kreisgrenzen, Grenzen kreisfreie Städte0,2
Landesgrenze0,1

Tabelle D.2c
Objektbereichsfaktoren für digitale Verwaltungsgrenzen

11.1.3 Digitale Postleitzahlgrenzen

Digitale Postleitzahlgrenzen (Vektordaten)Euro je Datei
Datei im shape-Format250,00

Tabelle D.3
Digitale Postleitzahlgrenzen

11.1.4 Digitale Telefonvorwahlbereichsgrenzen

Digitale Telefonvorwahlbereichsgrenzen (Vektordaten)Euro je Datei
Datei im shape-Format250,00

Tabelle D.4
Digitale Telefonvorwahlbereichsgrenzen

11.1.5 Digitale Flurübersichtskarte

Digitale Flurübersichtskarte (Vektordaten)Euro je Datei
Datei im Shape-Format420,00

Tabelle D.4a
Digitale Flurübersichtskarte

11.1.6 Digitale Regionalkarten TG 100 RK

Digitale topographische Regionalkarten (Rasterdaten)Euro je km²
Regionalkarten TG 100 RK0,10

Tabelle D.5
Basisbetrag für die digitale topographische
Regionalkarte TG 100 RK

11.1.7 Digitale Gebietskarten

Digitale Topographische Gebietskarten (TG) (Rasterdaten)Euro
1 : 250 000 - Normalausgabe Ebenenkombination300,00
1 : 250 000 - Verwaltungsgrenzen Ebenenkombination300,00
1 : 400 000 - Normalausgabe Ebenenkombination225,00
1 : 400 000 - Verwaltungsgrenzen Ebenenkombination225,00

Tabelle D.6
Basisbeträge für die digitalen
topographischen Gebietskarten

11.1.8 Digitale Sonderkarten

Digitale Topographische Freizeitkarte (Rasterdaten)Entgelt Layer Topographie EuroEntgelt Layer Thema Euro
Freizeitkarte 1 : 25 000205,0030,00
Freizeitkarte 1 : 30 000250,0035,00
Freizeitkarte 1 : 50 000280,0040,00

Tabelle D.7
Basisbeträge für die digitalen
Topographischen Sonderkarten

11.1.9 Laserscanrohdaten

Die Ermäßigungsfaktoren nach Tabelle 2a finden Anwendung. Der Aktualisierungsfaktor (Nummer 1.6) wird nicht angewendet.

Laserscanrohdaten.
Abgabe im ASCII-Format
Euro je km²Höchstentgelte
Euro
First Pulse50,00312.500,00
Last Pulse60,00375.000,00
First + Last Pulse80,00500.000,00

Tabelle D.7a
Basisbeträge für Laserscanrohdaten

11.1.10 DOP 10c

Die Ermäßigungsfaktoren nach Tabelle 2a finden Anwendung. Personenbezogene Rabate werden nicht gewährt.

ProduktEuro je km²
DOP 10c60,00

Tabelle D.7b
Basisbetrag für DOP 10c

11.2 Interaktive Karten (mit Präsentationssoftware)

Top 50

Top 50 - Einzelplatzlizenz (auf CD-ROM)Euro
Version für einen Arbeitsplatz29,00
zusätzliche Lizenz für jeden weiteren Arbeitsplatz15,00
Update der TK50 für die Top 5019,90
Ergänzungsdaten Karte des Deutschen Reiches 1:100.00019,90

Tabelle D.8
Interaktive Karten auf CD-ROM (TOP 50)

11.3 Verzeichnisse

Gemeinde- und OrtsteilverzeichnisEuro
Gemeinde- und Ortsteilverzeichnis (landesweite Datei)75,00

Tabelle D.8a
Gemeinde- und Ortsteilverzeichnis

11.4 Topographische Landeskartenwerke (Kartendrucke)

11.4.1 Regionalkarten

Topographische GebietskartenEuro
Regionalkarten 1 : 100 0006,00
Set Regionalkarten 1 : 100 00055,00

Tabelle D.9a
Topographische Landeskartenwerke (Regionalkarten)

11.4.2 Landeskarten 1 : 175 000 - Wandkarte

Landeskarten 1 : 175 000 - WandkarteEuro
ohne Laminierung 1. Karte87,50
ohne Laminierung ab der 2. Karte65,00
mit Laminierung 1. Karte175,00
mit Laminierung ab der 2. Karte150,00
laminiert, aufgeblockt, mit Dekorrahmung 1. Karte420,00
laminiert, aufgeblockt, mit Dekorrahmung ab der 2. Karte395,00

Tabelle D.9b
Topographische Landeskartenwerke
(Landeskarten - Wandkarten)

11.4.3 Landeskarten 1 : 250 000

Landeskarten 1 : 250 000Euro
Ausgabe mit Verwaltungsgrenzen, plano, einseitig geplottet15,00
Ausgabe mit Verwaltungsgrenzen, gefaltet (beidseitig bedruckt)10,00
Normalausgabe, gefaltet (beidseitig bedruckt)10,00
Normalausgabe, plano, einseitig geplottet15,00
Ausgabe mit Postleitzahlen, gefaltet (beidseitig bedruckt)10,00
Ausgabe mit Postleitzahlen, plano, Nord- und Südblatt montiert15,00

Tabelle D.9c
Topographische Landeskartenwerke
(Landeskarten 1:250.000)

11.4.4 Landeskarten 1 : 400 000

Landeskarten 1 : 400 000Euro
Ausgabe mit Verwaltungsgrenzen (gefaltet oder plano)6,00
Normalausgabe (gefaltet oder plano)6,00

Tabelle D.9d
Topographische Landeskartenwerke
(Landeskarten 1:400.000)

11.5 Topographische Sonderkarten (Kartendrucke)

11.5.1 Sonderkarten

Topographische SonderkartenEuro
Freizeitkarten 1 : 25 000 oder 1 : 50 0006,00
Set Freizeitkarten, bestehend aus 2 Karten 1 : 25 000 oder 1 : 50 00010,00
Wassersportkarte 1 : 50 0007,00
Set Wassersportkarten, bestehend aus 2 Karten12,00
Freizeitkarten Barnimer Land 1:30.0007,00
Set Freizeitkarten Barnimer Land,bestehend aus 3 Karten + Beiheft15,00
Wanderkarte 1:25.000 Bad Freienwalde und Umgebung7,00
Parkpläne 1 : 5 0002,50
Set Parkpläne Potsdam, bestehend aus 3 Karten6,00
City-Plan Potsdam1,00

Tabelle D.10a
Topographische Landeskartenwerke
(Sonderkarten)

11.5.2 Fachkarten - Geodäsie

Topographische Fachkarten - GeodäsieEuro
Übersicht der Referenzpunkte 1 : 300 0008,00
Maßstabzonenkarte 1 : 500 0005,00
Karte der Nivellementnetze 1: 300 000 (nur digital)10,00

Tabelle D.10b
Topographische Landeskartenwerke
(Fachkarten - Geodäsie)

11.5.3 Fachkarten - Relief

Topographische Fachkarten - ReliefEuro
Reliefkarte 1 1 : 500 0004,00
Reliefkarte 2 1 : 500 0004,00
Höhenschichtenkarten 1 : 500 0004,00

Tabelle D.10c
Topographische Landeskartenwerke
(Fachkarten - Relief)

11.5.4 Fachkarten - Geologie

Topographische Fachkarten - GeologieEuro
Geologische Übersichtskarte 1 : 300 00014,00
Geologische Übersichtskarte - Zechstein 1 : 300 00014,00
Bodenübersichtskarte - Grundkarte Bodengeologie 1 : 300 00014,00
Geologische Übersichtskarte der Landkreise 1 : 100 00010,00
Geologische Übersichtskarte - Berlin 1 : 100 00012,00
Bodengeologische Karte 1 : 50 00010,00
Geologische Karte 1 : 50 0008,00

Tabelle D.10d
Topographische Landeskartenwerke
(Fachkarten - Geologie)

11.5.5 Fachkarten - Verkehr

Topographische Fachkarten - VerkehrEuro
- Straßenbauverwaltungskarte 1 : 300 00010,00
- Straßenkarten 1 : 100 0006,00
- Verkehrsstärkenkarte 1 : 300 00010,00

Tabelle D.10e
Topographische Landeskartenwerke
(Fachkarten - Verkehr)

11.6 Historische topographische Karten

Historische topographische KartenEuro
Brandenburgensis Marchae Descriptio von Abraham Ortelius, 15889,00
Schmettausches Kartenwerk 1 : 50 000 in Produktverpackung8,00
Preußische Ur-Messtischblätter in Produktverpackung7,00
Musterblatt für die Topografischen Arbeiten des Königlich Preußischen Generalstabes2,75
Grundriss der königlichen Residenz-Stadt Potsdam, 17702,00
Das Churmaercksche Weichbild Brandenburg, 17802,00
Gegend der Staedte Berlin und Potsdam, 17802,00
Karte der Eisenbahn zwischen Potsdam und Berlin, 18382,00
Rundkarte von Potsdam2,00
Karte für Touren nach der Umgegend von Potsdam über Neubabelsberg, 18822,00
Plan von der Insel und deren Stadtgebieten, 1786 einfarbig7,00
Plan von der Gegend um Potsdam, 1785 einfarbig7,00
Plan von der Gegend um Potsdam, 1785 mehrfarbig7,00
Plan von der Gegend um Potsdam, 1786 mehrfarbig10,00
Sonderausgabe Luckenwalde10,00
Suchodoletz-Karte15,00
Spezialkarte von der Mittelmark, Karte aus dem Jahr 1790, 68 cm x 60 cm, 1 : 300 000, Sotzmann/Jäck12,00
Karte des Kurfürstentums Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1725, 71 cm x 61 cm, 1 : 550 000, Gundling/Ottens12,00
Markgrafschaft und Kurfürstentum Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1696, 102 cm x 68 cm, 1 : 450 000, Abbeville/Jaillot12,00
Geographische Karte des Kurfürstentums Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1758, 67 cm x 59 cm, 1 : 550 000, Lotter12,00
Geographische Karte der Markschaft Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1773, 74 cm x 68 cm, 1 : 625 000, Güssefeld/Dorn12,00
Karte der Uckermark, Karte aus dem Jahr 1773, 59 cm x 66 cm, 1 : 150 00012,00
Schauplatz der Welt, Teil Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1791, 14 Blätter in einer Mappe 50 cm x 35 cm, 1 : 330 000, Reilly30,00

Tabelle D.11a
Topographische Landeskartenwerke
(Historische Karten)

11.6.1 Karte des Deutschen Reiches

Karte des Deutschen ReichesEuro
Messtischblatt 1 : 25 0004,00
Generalstabskarten 1 : 100 000, einfarbig2,00
Luftbildkarte des Deutschen Reiches, Plot auf Fotopapier30,00

Tabelle D.11b
Topographische Landeskartenwerke
(Karte des Deutschen Reiches)

11.6.2 Staatliches Kartenwerk der DDR, Topographische Karten

Staatliches Kartenwerk der DDR, Topographische KartenEuro
Ausgabe Volkswirtschaft (AV) 1 : 50 0004,00
Ausgabe Staat (AS) 1 : 25 0004,00
Ausgabe Staat (AS) 1 : 50 0004,00
Ausgabe Staat (AS) 1 : 100 0004,00

Tabelle D.11c
Topographische Landeskartenwerke
(Staatliches Kartenwerk der DDR)

11.6.3 Topographische Karten der Landesvermessung

Topographische Karten der LandesvermessungEuro
TK 1 : 10 000 (Plotausgabe)19,00
TK 1 : 25 000, topographische Stadtkarte 1 : 25 0004,50
TK 1 : 50 0004,50
TK 1 : 100 0004,50

Tabelle D.11d
Topographische Landeskartenwerke

11.6.4 Historische Stadtpläne, Ansichten und Umgebungskarten

Historische Stadtpläne, Ansichten und UmgebungskartenEuro
Potsdam in topographischen Karten 1 : 25 000,
1848 - 1999 (9 Karten, 2 Luftbilder)
25,00
Potsdam 1848, Karte (mehrfarbig)7,00
Potsdam 1877, Karte (einfarbig)5,00
Potsdam 1909, Karte (einfarbig)5,00
Potsdam 1927/30, Karte (einfarbig)5,00
Potsdam 1939, Karte (einfarbig)5,00
Potsdam 1956, Karte (mehrfarbig)7,00
Potsdam 1966, Karte (mehrfarbig)7,00
Potsdam 1989, Karte (mehrfarbig)7,00
Potsdam 1992, Luftbild7,00
Potsdam 1993, Karte (mehrfarbig)7,00
Potsdam 1999, Luftbild7,00

Tabelle D.11e
Topographische Landeskartenwerke
(Historische Stadtpläne, Ansichten und Umgebungskarten von Potsdam)

11.7 Luftbilder und Luftbildkarten

11.7.1 Luftbilder

Für Bilder, die nicht im Digitalen Luftbildarchiv verfügbar sind, werden die Entgelte für Scan und Ausdruck addiert.

Abgabeformat (ohne Maßstabsänderung bis zum Format 30 cm x 30 cm)Euro
Scan auf Datenträger30,00
Ausdruck/Plot (Papier 120 g/m²)15,00
Ausdruck/Plot (Fotopapier)16,00

Tabelle D.12a
Luftbilder

11.7.2 Luftbildliegenschaftskarten

AusgabeformatEuro
PDF35,00
Ausdruck/Plot bis A3 (Papier 120 g/m²)4,64
Plot größer als A3 und Plot auf FotopapierTabelle D.23

Tabelle D.13
Luftbildliegenschaftskarten

11.7.3 Umbildung von Luftbildern, maßstäbliche Vergrößerungen oder Verkleinerungen

Umbildung (Fertigungs- und Materialkosten)Euro
Luftbildvergrößerungen, -verkleinerungen, -umbildungenTabelle 1 (Zeitentgelt)
plus
Tabelle D.23 (Plots)
Für Bilder, die nicht im Digitalen Luftbildarchiv verfügbar sind, werden die Entgelte für den Scan nach Nr. 12.3 (Zeitentgelt) zusätzlich erhoben

Tabelle D.14
Umbildung von Luftbildern (Fertigungs- und Materialkosten)

12 Geodaten- und Grafikserviceleistungen

12.1 Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag Dritter

Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag DritterEuro
AerotriangulationTabelle 1 (Zeitentgelt)
Consulting/Betreuung photogrammetrischer Projekte (Bodensonderung, LELF, KB)Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Consulting zur LandesluftbildsammlungTabelle 1 (Zeitentgelt)

Tabelle D.18
Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag Dritter

12.2 GIS- und Geodatenconsulting

GIS- und GeodatenconsultingEuro je Tag
Geodaten-Beratung, Konzeption500,00
GIS-Beratung, Konzeption500,00
Geodatenkonfiguration in GIS500,00
GIS-Installation und Unterhaltung (ohne Hardware)500,00
Schulung zu ArcGIS - ArcView350,00

Tabelle D.19
GIS- und Geodatenconsulting

12.3 Grafische Serviceleistungen

Grafische VerarbeitungEuro
Scannen, Datenkonvertieren, Bildbearbeitung, grafische Arbeiten (Web)Tabelle 1 (Zeitentgelt)

Tabelle D.20
Grafische Verarbeitung

12.4 Geodatentechnische Serviceleistungen

Geodatentechnische ServiceleistungenEuro
räumliche DatenselektionTabelle 1 (Zeitentgelt)
inhaltliche DatenselektionTabelle 1 (Zeitentgelt)
Daten-, DateiformatumwandlungTabelle 1 (Zeitentgelt)
KoordinatentransformationTabelle 1 (Zeitentgelt)
ProduktverschneidungTabelle 1 (Zeitentgelt)
GeoreferenzierungTabelle 1 (Zeitentgelt)
VektorisierungTabelle 1 (Zeitentgelt)
Integration von Sachdaten in GeodatenTabelle 1 (Zeitentgelt)
sonstige Geodatentechnische LeistungenTabelle 1 (Zeitentgelt)

Tabelle D.21
Geodatentechnische Serviceleistungen

13 Vervielfältigungen

13.1 Kopieren und Drucken im Officebereich

(1)

Vervielfältigungen (Officebereich)Euro je KopieEuro je Kopie
Kopiermaterialnormale Vorlagegebundene Vorlage
schwarz/weiß
A 4, Papier 80 g/m² einseitig0,120,17
A 4, Papier 80 g/m² Duplex0,210,33
A 3, Papier 90 g/m² einseitig0,180,36
A 3, Papier 90 g/m² Duplex0,360,71
farbig
A 4, Papier 80 g/m² einseitig0,711,19
A 4, Papier 80 g/m² Duplex1,432,25
A 3, Papier 90 g/m² einseitig1,191,79
A 3, Papier 90 g/m² Duplex2,383,57
Broschüre, nur s/w, A4
bis 4 Bögen, 16 Seiten8,57
bis 10 Bögen, 40 Seiten10,71
bis max. 20 Bögen, 80 Seiten14,28
Broschüre s/w mit 1 Bogen farbig, A4
bis 4 Bögen, 16 Seiten10,59
bis 10 Bögen, 40 Seiten15,73
bis max. 20 Bögen, 80 Seiten16,90
Broschüre farbig, A4
bis 4 Bögen, 16 Seiten16,66
bis 10 Bögen, 40 Seiten30,94
bis max. 20 Bögen, 80 Seiten54,74
Zuschläge für Sondermaterial je Blatt
Aufpreis Folie0,60
Aufpreis Visitenkarte0,90
Aufpreis Aufkleber0,30
Aufpreis 100 g/m²0,05
Aufpreis bis 200 g/m²0,10
Aufpreis bis 300 g/m²0,20

Tabelle D.22a
Vervielfältigungen (Officebereich)

(2) Je Auftrag und Leistung werden gegebenenfalls die folgenden Zuschläge erhoben:

LeistungEuro
Einrichtungspauschale für Falzen bzw. Broschürenheftung bzw. Ausrichtung Vorder- und Rückseite3,50
Lochen je Blatt0,005
automatische Heftung je Klammer0,06
Falten je Blatt0,03
Dateieinstellung2,50
Ausschießen mit SoftwareTabelle 1 (Zeitentgelt)
Halbfalz und Mittelheftung1. bis 10. Exemplar je0,15
ab dem 11. Exemplar je0,10

Tabelle D.22b
Zuschläge bei Vervielfältigungen (Office-Bereich)

13.2 Plots farbig

Plots farbigEuroEuroEuroEuro
Format1. Plot je Dateijeder weitere Plot
StandardmaterialProof-/SondermaterialStandardmaterialProof-/Sondermaterial
bis A 4 (0,06 m²)11,4812,048,629,19
bis A 3 (0,12 m²)13,3014,4510,4511,59
bis A 2 (0,25 m²)18,3820,6914,1016,41
bis A 1 (0,50 m²)25,7630,3720,0524,66
bis 0,72 m²31,5738,2224,4327,03
bis 0,80 m²34,9642,3426,3933,77
bis A 0 (0,99 m²)40,6449,8629,2138,44
weitere dm²0,400,500,300,38

Tabelle D.23
Plots farbig

13.3 Vervielfältigungen im Offsetdruck und Zusatzleistungen

ZusatzleistungenEuro
Sortieren, Lochen, Binden, Einlegen, etc.Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Offsetbogendruck ein. und mehrfarbiger Druck im Bogenformat von 36 x 52 cm bis 72 x 104 cm (max. Druckformat 71 x 102 cm), Bedruckstoff 40 bis 200 g/m² Papier und Karton bis 450 g/m²auf Anfrage
Weiterverarbeitungauf Anfrage
Ausführung von Falzarbeiten max. 52 x 32 cm und min. 15 x 10 cmauf Anfrage
Broschurenfertigung, Blockherstellungauf Anfrage
Aufblocken von Karten und Bildernauf Anfrage
Grafische Verarbeitung Ausführung von Entwurf und Layout, Verarbeitung von digitalen VorlagenTabelle 1 (Zeitentgelt)

Tabelle D.24
Zusatzleistungen

14 Weitere Serviceleistungen

14.1 Kartografische Leistungen

LeistungEuro
Kartografische LeistungenTabelle 1 (Zeitentgelt)

Tabelle D.25
Kartografische Leistungen
und Ingenieurvermessungen

14.2 Kalibrierung

Sofern das zu prüfende Messsystem im Eigentum des Landes oder einer Katasterbehörde im Land steht, wird kein Entgelt erhoben.

LeistungEuro
Nutzungsentgelt der Landeskalibrierungseinrichtung des Landes Brandenburg in Potsdam, je Gerät50,00
Frequenzprüfung, Prüfung zyklischer Phasenfehler, Auswertung, PrüfprotokollTabelle 1 Zeitentgelt für andere Fachkraft)

Tabelle D.26
Kalibrierung

14.3 Druckschriften

DruckschriftEuro
Zeitschrift Vermessung Brandenburg2,50
Druckschriften des amtlichen Vermessungswesens5,00
Dokumentation der Landesgrenzen der Länder Berlin und Brandenburg100,00
Der Normal-Höhenpunkt für das Königreich Preussen an der Königlichen Sternwarte zu Berlin
Reproduktion, Mappe mit 13 Blättern und 7 Tafeln
30,00
Schmettau-Tagungsband 200818,00
Broschüre „Der Vermesser am Fluss - Spandau“7,00

Tabelle D.27
Druckschriften

14.4 Überbetriebliche Ausbildung Vermessungstechnikerinnen und -techniker

Lehrgänge

Überbetriebliche AusbildungslehrgängeEuro
wöchentliches Teilnahmeentgelt je Auszubildender/Auszubildendem125,00

Tabelle D.28
Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge

Teil E Bodenrichtwertdaten (Geofachdaten)

15 Bodenrichtwert

15.1 Bodenrichtwert-DVD

Gegenstand
DVD mit flächendeckenden Datensätzen für eine bestimmte Region

15.2 Bodenrichtwertdatensätze

Gegenstand
Objektbezogene Datensätze

16 Basisbeträge für die Bodenrichtwerte

16.1 Bodenrichtwert-DVD

Mit dem Entgelt sind die private und die gewerbliche Nutzung an einem Arbeitsplatz abgegolten.

Bodenrichtwert-DVDEuro
BRW-DVD für das gesamte Land Brandenburg290,00
Mehrplatzlizenzen
für die 2. bis zur 5. Lizenz je
für die 6. bis zur 10. Lizenz je
für die 11. bis zur 20. Lizenz je
für die 21. bis zur 50. Lizenz je
für die 51. bis zur 100. Lizenz je
für jede weitere Lizenz je

50 % der Einplatzlizenz
40 % der Einplatzlizenz
30 % der Einplatzlizenz
20 % der Einplatzlizenz
10 % der Einplatzlizenz
5 % der Einplatzlizenz

Tabelle E.1
Entgelte für Bodenrichtwerte-DVD

16.2 Bodenrichtwertdatensätze

(1) Der Basisbetrag für die Bereitstellung von Bodenrichtwertdaten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Arbeitsplatzfaktoren nach Tabelle 4 sind anzuwenden. Der Basisbetrag gilt sowohl für die Offline- als auch für die Online-Bereitstellung (E-Shop, Webdienste).

(2) Es werden nur vollständige Datenbestände für das Gebiet einer oder mehrerer Geme inden abgegeben.

BodenrichtwertdatenEuro
für den 1. bis zum 750. Bodenrichtwert je1,00
für jeden weiteren Bodenrichtwert0,50

Tabelle E.2
Entgelte für die Nutzung der Bodenrichtwertdaten

(3) Das Mindestentgelt für die Bereitstellung von Bodenrichtwertdatensätzen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

BodenrichtwertdatenEuro
Mindestentgelt je Auftrag15,00

Tabelle E.3
Mindestentgelte für die Nutzung der Bodenrichtwertdaten

16.3 Interne Nutzung von Bodenrichtwerten aus den Bodenrichtwertdatensätzen

Die interne Nutzung ist die Verwendung von Bodenrichtwerten aus den Bodenrichtwertdatensätzen für den Eigengebrauch einschließlich der Nutzung in internen Informationssystemen des Antragstellers oder Lizenznehmers (z. B. Erstellung von Wertgutachten, Bearbeitung von Beleihungsanfragen, Liegenschaftsverwaltung und Immobilienvermittlung). Für dieses Recht werden Bereitstellungsentgelte nach Nummer 16.2 erhoben.

16.4 Externe Nutzung von Bodenrichtwerten aus den Bodenrichtwertdatensätzen

(1) Externe Nutzung ist jede Weitergabe von Bodenrichtwerten durch den Lizenznehmer an Dritte mit oder ohne deren Veränderung.

(2) Für dieses Recht werden Bereitstellungsentgelte gemäß Absatz (3) sowie Nutzungsentgelte gemäß Absatz (4) erhoben.

(3) Die Bereitstellungsentgelte betragen 10 % der Basisbeträge nach Nummer 16.2. Das Mindestentgelt beträgt 15 Euro je Antrag.

(4) Die Nutzungsentgelte richten sich, nach Wahl des Lizenznehmers, nach einem der drei Entgeltmodelle in der folgenden Tabelle. Beim Entgeltmodell unter Buchstabe c ist der Anteil am Erlös abhängig vom Anteil der Bodenrichtwertdaten am Folgeprodukt und vom Grad der Umarbeitung der Bodenrichtwertdaten.

Nutzungsentgelte für BodenrichtwertdatenEntgelthöhe
a) objektbezogen, je weitergegebenem Bodenrichtwert1,00 Euro
b) pauschal125 % des Basisbetrages
nach Nr. 16.2
c) Anteil vom Erlös des Lizenznehmers aus der Weitergabe. Die Höhe des Anteils hängt von Wertanteil, Auflagenhöhe und Verkaufspreis ab.10 bis 50 % des Erlöses

Tabelle E.4
Nutzungsentgelte für Bodenrichtwertdaten

17 Anwendung anderer Vorschriften und Aufteilung der Einnahmen

17.1 Anwendung von Vorschriften der BbgGAGebO

Bei der Bereitstellung von Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses sowie von Bodenrichtwertkarten werden Entgelte in der Höhe der entsprechenden Gebühren in der Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung (BbgGAGebO) erhoben.

17.2 Aufteilung der Einnahmen

Werden Bodenrichtwertdatensätze, Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwert-DVDs von der LGB bereitgestellt, stehen den Gutachterausschüssen auf der einen Seite und der LGB auf der anderen Seite die Bereitstellungsentgelte zu gleichen Anteilen zu. Entsprechendes gilt für die Nutzungsentgelte.

Werden Grundstücksmarktberichte der Gutachterausschüsse von der LGB bereitgestellt, stehen den Gutachterausschüssen 80 % der Entgelte und der LGB 20 % der Entgelte zu.

III Entgeltermäßigungen

(1) Entgeltermäßigungen werden auf die gemäß Nummer 1 bis 3 ermittelten Entgelte gewährt.

(2) Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, zählen zu den Daten im Sinne der Ermäßigungsregelungen auch die analogen Karten und die analogen Luftbilder.

(3) Die Ermäßigungsregelungen gelten für die folgenden Daten:

- LiKa-online(Abschnitt I, Nr. 2.2.4)
- Präsentationsausgaben des Raumbezugs(Abschnitt II, Teil A, Nr. 5.1)
- Datensätze des Raumbezugs(Abschnitt II, Teil A, Nr. 5.2)
- Daten des Quasigeoids(Abschnitt II, Teil A, Nr. 5.4)
- ALK-Datensätze(Abschnitt II, Teil B, Nr. 7.1)
- ALB-Datensätze(Abschnitt II, Teil B, Nr. 7.2)
- ALKIS®-Datensätze(Abschnitt II, Teil B, Nr. 7.3)
- Präsentationsausgaben der Landschaft(Abschnitt II, Teil C, Nr. 9.1)
- Datensätze der Landschaft(Abschnitt II, Teil C, Nr. 9.2)
- Produkte der Landschaft der LGB(Abschnitt II, Teil D, Nr. 11).

(4) Die Ermäßigungsregelungen gelten für die Daten in der jeweils üblichen Ausstattung. Besondere Datenaufbereitungen fallen nicht unter die Ermäßigung.

(5) Personenbezogene Ermäßigungen gelten nicht für wirtschaftliche Unternehmen der Begünstigten.

(6) Mehrfachermäßigungen sind ausgeschlossen. Bei mehreren Ermäßigungsmöglichkeiten ist der jeweils größte Ermäßigungssatz anzuwenden.

(7) Soweit in Gesetzen oder Ländervereinbarungen Rabatte geregelt sind, gehen sie den Rabattregelungen in diesem Entgeltverzeichnis vor.

18 Entgeltermäßigungen bei den Bereitstellungsentgelten

18.1 Testdaten

Testdaten werden unentgeltlich abgegeben.

18.2 Vermessungs- und Katasterverwaltungen der benachbarten Bundesländer

Die Vermessungs- und Katasterverwaltungen der benachbarten Bundesländer erhalten für ihre Fortführungszwecke die erforderlichen Daten im Grenzbereich auf der Basis des gegenseitigen Austausches entgeltfrei.

18.3 Zusammenarbeit zwischen LGB und Katasterbehörden

Entgelte werden nicht erhoben für Daten und Amtshandlungen, die im Zuge der Zusammenarbeit des Landesbetriebes Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) und der Katasterbehörden anfallen.

18.4 Ministerium des Innern

Das Ministerium des Innern erhält Daten zur Erledigung seiner Aufgaben innerhalb der Vermessungs- und Katasterverwaltung entgeltfrei.

18.5 Finanzverwaltung und Grundbuchverwaltung

Auskünfte und Mitteilungen zum Zweck der steuerlichen Bewertung von Sachverhalten sind für das zuständige Finanzamt entgeltfrei. Gleiches gilt für Auskünfte und Mitteilungen, die der Erhaltung der Übereinstimmung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster dienen.

18.6 Wissenschaft, Ausbildung

Für Zwecke der Wissenschaft, insbesondere für die Lehre und Forschung an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen des Bundes und der Länder (nicht jedoch für drittmittel-finanzierte Forschungsvorhaben) und für Zwecke der nichtgewerblichen Aus- und Fortbildung werden die Entgelte für die Daten um 80 % ermäßigt. Auf Antrag kann Studierenden für die Lösung von Prüfungsaufgaben eine Ermäßigung von 100 % zugebilligt werden.

18.7 Vertragliche Entgeltregelung

Mit den im Folgenden genannten Berechtigten können Entgelte im Einzelfall in einem Vertrag beziehungsweise einer Verwaltungsvereinbarung geregelt werden. Bis zum 31.12.2014 gelten die folgenden Ermäßigungen, soweit ein Vertrag oder eine Verwaltungsvereinbarung nach Satz 1 nicht existiert.

KundeEntgeltermäßigung in %
für Datenart/Produkt
(bis zur Einführung von ALKIS®)
anal. top. Karten und Luftbilderdig. top. DatenALKALBALKIS®
MI, Dienstgebrauch100%100%50%50%50%
Landesbehörden u. -einrichtungen, Landkreise, kreisfreie Städte, Regionale Planungsgemeinschaften50%95%50%50%50%
kreisangehörige Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter50%50%90%75%75%
Bundesbehörden50%50%50%50%50%
Kammern50%50%50%50%50%
andere juristische Personen des öffentlichen Rechts--50%50%50%

Tabelle III.1
Entgeltermäßigungen

Höchstentgelte unterliegen der Ermäßigung, Mindestentgelte und Entgelte für die Einrichtung eines Anschlusses an einen Webdienst oder eine Webapplikation nicht.

19 Entgeltermäßigungen bei den Nutzungsentgelten

19.1 Kein Nutzungsentgelt

Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben bei

(1) der Erfüllung von Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes,

(2) der aktuellen Berichterstattung in den Nachrichtenmedien (ausgenommen ist die regelmäßige Verwendung derselben Daten).

19.2 Kein Nutzungsentgelt, abgesehen von der Auslagenerstattung

Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben bei Nutzungen

(1) zur Durchführung gesetzlich geregelter Verfahren, soweit keine Einnahmen mit den Daten erzielt werden,

(2) für amtliche Bekanntmachungen oder Veröffentlichungen,

(3) zur Erfüllung der Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltungen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, soweit Gegenseitigkeit vereinbart ist,

(4) für nicht gewerbliche Unterrichts-, Ausbildungs- und Fortbildungszwecke,

(5) für wissenschaftliche, kulturelle oder heimatkundliche Zwecke (ausgenommen sind drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte) und

(6) ausschließlich zur Werbung für die Geobasisinformationen.

Auslagen sind jedoch zu erstatten.

Mit den Behörden und Einrichtungen des Landes, soweit sie nicht wirtschaftliche Unternehmen sind, können Entgelte im Einzelfall in einem Vertrag beziehungsweise einer Verwaltungsvereinbarung geregelt werden. Bis zum 31.12.2014 gelten die in Satz 1 und 2 genannten Ermäßigungen entsprechend, soweit ein Vertrag oder eine Verwaltungsvereinbarung nach Satz 3 nicht existiert.

19.3 Rabatt in Höhe von 75 %

Ein Rabatt in Höhe von 75 % wird gewährt auf das Nutzungsentgelt für die Einräumung eines Nutzungsrechtes zur Verwendung der Daten

(1) durch Freizeitvereine in einer Form, die unter anderem geeignet ist, der Werbung für die Geobasisinformationen zu dienen, sofern werbewirksam auf die genutzten Geobasisinformationen hingewiesen wird,

(2) in analoger Form für die unentgeltliche Abgabe zur aktuellen, nicht kommerziellen Information der Bevölkerung, sofern das Nutzerprodukt das Format DIN A 4 nicht überschreitet,

(3) für karitative Zwecke,

(4) lediglich zur Hintergrundgestaltung von karten- oder bildhaften Darstellungen, sofern die Geobasisdaten in der Gesamtgestaltung eine stark unterge-ordnete Rolle spielen und

(5) für die Förderung des Tourismus im Land Brandenburg, wenn das Nutzungsrecht von einer Kommune oder einem Fremdenverkehrsverband oder einer vergleichbaren Einrichtung mit touristischer Zweckbindung beantragt wird und das Erzeugnis kostenlos oder gegen Schutzgebühr abgegeben wird.

Durch einen Rabatt darf ein angegebenes Mindestentgelt nicht unterschritten werden.

IV Nutzungsbedingungen

20 Nutzungsbedingungen

Das Bereitstellungsentgelt wird erhoben für die Bereitstellung der Geobasisinformationen und ist verbunden mit folgenden Rechten für den Kunden:

a) Interne Nutzung

Vervielfältigung und Umarbeitung zum eigenen Gebrauch.

Für digitale Daten: Nutzung an einem DV-Arbeitsplatz. Dazu gehört auch die Einstellung in ein Local Area Network (LAN), wenn der Zugriff zeitgleich jeweils von nur einem DV-Arbeitsplatz aus möglich ist. (Hinweis: Die Nutzung an mehreren DV-Arbeitsplätzen sowie die Einstellung in ein LAN mit der Möglichkeit des zeitgleichen Zugriffs von mehreren Arbeitsplätzen aus ist dann zulässig, wenn dieses Recht durch Bezahlung des entsprechenden Entgelts (Tabelle 3 - Arbeitsplatzfaktoren) erworben wurde.

b) Externe Nutzung

Präsentation der Geobasisinformationen auf Ausstellungen und dergleichen.

Herstellung, Veröffentlichung und unentgeltliche Weitergabe von insgesamt bis zu 100 analogen Vervielfältigungen in Verbindung mit thematischen Informationen im Kartenbild an Dritte.

Herstellung, Veröffentlichung und unentgeltliche Weitergabe von insgesamt bis zu 500 analogen Vervielfältigungen in Verbindung mit thematischen Informationen im Kartenbild an Dritte, wenn diese Vervielfältigungen die Größe DIN A 4 nicht überschreiten.

Herstellung, Veröffentlichung und unentgeltliche Weitergabe digitaler Vervielfältigungen in fester Verbindung mit thematischen Informationen im Kartenbild bis zu einem Gesamtumfang von 1024 x 768 Pixel an Dritte,

Einstellung einzelner Bilder im Internet mit oder ohne fester Verbindung mit thematischen Informationen im Kartenbild bis zu einem Gesamtumfang von einer Million Pixel je Website (Internet-Domain), wenn es sich um eine einzige statische Darstellung von Geobasisinformationen je Website (Domain) handelt, der Zugang unentgeltlich möglich ist und die Quellenangabe nach Buchstabe c als Link auf die Internetseite der LGB ausgeführt wird.

c) Das Recht nach Buchstabe b setzt voraus, dass der Kunde einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anbringt, der wie folgt auszugestalten ist:

Geobasisdaten: © GeoBasis-DE/LGB 20__

Das Bereitstellungsentgelt umfasst ein dem Buchstaben b entsprechendes Recht für Ausdrucke und digitale Daten aus kostenfreien Internetdiensten und Internetapplikationen der LGB nicht.

V In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Dieses Entgeltverzeichnis tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.

gez. Schönitz

[1] gezählt werden die in der Spalte Datensätze / Produkt genannten Objekte. Punkt- und linienförmige Hilfsobjekte sind mit den Basisbeträgen abgegolten.

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Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. September 2011
geändert durch Erlass vom 23. Mai 2012
Außer Kraft getreten am 1. Januar 2015 durch Bekanntmachung vom 1. Dezember 2014 ABl./14, [Nr. 52], S. 1647

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