Landesregierung Brandenburg

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“

Aktuelle Fassung

Auf Grund des § 22 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes vom 25. Juni 1992 (GVBl. I S. 208), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 1997 (GVBl. I S. 140), verordnet der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung:

§ 1
Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oder-Spree werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Dahme-Heideseen".

§ 2
Schutzgegenstand

(1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von rund 56 733 Hektar. Es umfaßt den Landschaftsraum des Dahme-Seengebietes, im Südwesten Teile des Teupitzer Hügellandes und im Südosten Teile der Beeskower Platte.

Das Landschaftsschutzgebiet umfaßt folgende Flure der Gemarkungen ganz oder teilweise:

Im Landkreis Dahme-Spreewald:

Bestensee, Flure 4, 5, 8, 10-13; Bindow, Flure 2, 3; Birkholz, Flure 1-6; Blossin, Flure 1-5; Briesen, Flure 1-5; Dolgenbrodt, Flure 1, 3-5; Egsdorf, Flure 1, 3; Freidorf, Flure 1-9; Gräbendorf, Flure 1-7, 9-11; Groß Köris, Flure 1-8; Gussow, Flure 1-3; Halbe, Flure 1-6; Hermsdorf, Flure 1-10; Klein-Köris, Flure 1-11; Köthen, Flur 1; Kolberg, Flure 1-7; Löpten, Flure 1-7; Märkisch Buchholz, Flure 1-9; Motzen, Flur 4; Münchehofe, Flure 1-6; Neuendorf (bei Teupitz), Flure 1-4; Oderin, Flure 1-4; Pätz, Flure 1-8; Prieros, Flure 1-6; Schwerin, Flure 2, 3; Staakow, Flure 1, 2, 5, 6; Streganz, Flure 1-7; Teupitz, Flure 3-8; Teurow, Flure 1-7; Tornow, Flure 1-7; Wolzig, Flure 1-5;

Im Landkreis Oder-Spree:

Ahrensdorf, Flur 1; Alt-Stahnsdorf, Flure 1-3; Behrensdorf, Flur 1; Bugk, Flure 1-6; Giesensdorf, Flur 1; Glienicke, Flur 2; Görsdorf (bei Beeskow), Flure 1-4; Görsdorf (bei Storkow), Flure 1-3; Groß Eichholz, Flure 1-4; Groß Schauen, Flure 1, 2; Kehrigk, Flure 1-5; Klein Schauen, Flure 1, 2; Kossenblatt, Flure 1-4; Kummersdorf, Flure 1, 2; Lebbin, Flur 2; Limsdorf, Flure 1-12; Lindenberg, Flure 3, 4; Philadelphia, Flure 1-5; Rieplos, Flure 1-3; Schwenow, Flure 1-3; Schwerin, Flure 1, 2; Selchow, Flure 1-3; Spreenhagen, Flure 9, 11, 12; Storkow, Flure 1-6, 9, 10, 12-19, 21, 26-28, 30, 34, 36, 37, 41; Wendisch-Rietz, Flure 2-6; Werder, Flure 1-3; Wochowsee, Flure 1-3; Wulfersdorf, Flur 1.

Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Landschaftsschutzgebietes ist dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt.

(2) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in den in Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 2 Nr. 1 dieser Verordnung aufgeführte topografische Übersichtskarte im Maßstab 1 : 50 000, Kartenblatt L 3746, L 3748, L 3750, L 3946, L 3948, L 3950, dient der räumlichen Einordnung des Landschaftsschutzgebietes. Die Verortung im Gelände ermöglichen die in Anlage 2 Nr. 2 aufgeführten 35 topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 2 Nummer 3 aufgeführten 281 Flurkarten und in den in Nummer 4 aufgeführten 26 Liegenschaftskarten.

(3) Die Karten können beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam, sowie bei den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oder-Spree, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 3
Schutzzweck

Schutzzweck ist

  1. die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Schönheit, Vielfalt und Eigenart der eiszeitlich entstandenen und durch menschliche Nutzungen geprägten Landschaft, insbesondere
    1. eines typischen Ausschnittes der südlichen Jungmoränenlandschaft innerhalb des Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebietes mit ihrem Mosaik aus Seen, Fließgewässern, Mooren, Talsandebenen, Dünen, Hügeln der End- und Grundmoränen sowie den weiträumigen Waldgebieten,
    2. der historisch geprägten und weitgehend offenen, reich gegliederten Kulturlandschaft mit ihren teilweise kleinräumigen und strukturreichen Landschaftselementen, wie Wiesen, Weiden und Obstpflanzungen, Äcker, Heiden, Kopfweiden, Feldgehölze, Hecken, Solitärbäumen und Lesesteinhaufen,
    3. der historisch geprägten, weiträumig angelegten Siedlungsstrukturen mit Alleen;
  2. die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere
    1. der Funktionsfähigkeit der Böden durch Sicherung und Förderung der natürlichen Vielfalt der Bodeneigenschaften, den Schutz des Bodens vor Überbauung, Verdichtung, Erosion und vor Abbau,
    2. der Funktionsfähigkeit eines weitgehend unbeeinträchtigten Wasserhaushaltes innerhalb eines für den Südosten Brandenburgs bedeutsamen Wassereinzugs- und Grundwasserneubildungsgebietes, insbesondere der Quellen, Stand- und Fließgewässer, Überflutungsstandorte, Uferbereiche, Verlandungszonen sowie der verschiedenen Moortypen,
    3. der Reinhaltung und Verbesserung der Luft sowie der Erhaltung und Stabilisierung des Regional- und Lokalklimas,
    4. eines umfassenden und großräumigen Schutzes unerschlossener Landschaftsräume für bestandsbedrohte Arten großer Arealansprüche, insbesondere der Vorkommen seltener Greifvögel und Schreitvögel sowie weiterer störungsempfindlicher Arten,
    5. der seltenen, gefährdeten und landschaftstypischen Biotoptypen, vor allem
      ea) der Rinnen-, Becken- und Kesselseen sowie Fließgewässer mit ihren Wasserpflanzen-, Schwimmblatt- und Röhrichtgesellschaften,
      eb) der an nährstoffarme Standortverhältnisse angepaßten Kessel- und Verlandungsmoore, der Trockenrasen, Zwergstrauchheiden und Binnendünen,
      ec) der naturnah ausgebildeten Wälder, insbesondere der Bruchwälder und grundwassernahen Niederungswälder sowie der Eichenmischwälder und Kiefernwälder,
    6. eines landschaftsübergreifenden Biotopverbundes, insbesondere der zusammenhängenden Fließgewässersysteme für die Vorkommen des Fischotters;
  3. die Sicherung und Entwicklung einer naturverträglichen Erholungsnutzung im Einzugsbereich des Großraums Berlin, unter Berücksichtigung und Einbindung der vorhandenen dörflichen Strukturen und der Naturausstattung;
  4. die Entwicklung des Gebietes im Hinblick auf eine naturverträgliche, nachhaltige Landnutzung.

§ 4
Verbote, Genehmigungsvorbehalte

(1) Vorbehaltlich der nach § 5 dieser Verordnung zulässigen Handlungen sind in dem Landschaftsschutzgebiet gemäß § 22 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes folgende Handlungen verboten:

  1. Borstgras- und Trockenrasen, Zwergstrauchheiden und Binnendünen nachteilig zu verändern, zu beschädigen oder zu zerstören;
  2. Niedermoorstandorte umzubrechen oder in anderer Weise zu beeinträchtigen;
  3. Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Feld- oder Ufergehölze, Ufervegetation oder Findlinge zu beschädigen oder zu beseitigen.

(2) Sonstige Handlungen, die geeignet sind, den Charakter des Gebietes zu verändern, den Naturhaushalt zu schädigen, das Landschaftsbild zu verunstalten, den Naturgenuß zu beeinträchtigen oder sonst dem besonderen Schutzzweck zuwiderzulaufen, bedürfen der Genehmigung. Der Genehmigung bedarf insbesondere, wer beabsichtigt,

  1. bauliche Anlagen, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder Anzeige bedürfen, zu errichten oder wesentlich zu verändern;
  2. die Bodengestalt zu verändern, die Böden zu verfestigen, zu versiegeln oder zu verunreinigen;
  3. Plakate und Werbeanlagen aufzustellen oder anzubringen, ausgenommen zur saisonalen Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte;
  4. Röhrichtzonen sowie Verlandungs- und Kesselmoore außerhalb der Wege zu betreten;
  5. außerhalb öffentlich-rechtlich zugelassener und gekennzeichneter Plätze sowie von Hausgärten Wohnwagen aufzustellen;
  6. Veranstaltungen mit motorbetriebenen Fahrzeugen durchzuführen;
  7. Grünland in eine andere Nutzungsart zu überführen;
  8. Gewässer jeder Art entgegen dem Schutzweck zu verändern;
  9. außerhalb des Waldes landschaftsuntypische Gehölzpflanzungen vorzunehmen.

(3) Die Genehmigung nach Absatz 2 ist, unbeschadet anderer Rechtsvorschriften, auf Antrag von der unteren Naturschutzbehörde zu erteilen, wenn die beabsichtigte Handlung den Charakter des Gebietes nicht verändert und dem besonderen Schutzzweck nicht oder nur unerheblich zuwiderläuft. Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Flächen im Geltungsbereich eines Bauleitplans, für die eine bauliche oder sonstige dem Schutzzweck widersprechende Nutzung dargestellt oder festgesetzt ist, sofern das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium diesen Darstellungen oder Festsetzungen zugestimmt hat. Diese Flächen sind im Bauleitplan in geeignetem Maßstab kartografisch darzustellen.

§ 5
Zulässige Handlungen

(1) Entgegen § 4 dieser Verordnung bleiben zulässig:

  1. die im Sinne des § 11 Abs. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung auf den rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, daß
    1. § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 3 sowie § 4 Abs. 2 Nr. 7 gelten,
    2. § 4 Abs. 1 Nr. 2 gilt, wobei eine Bewirtschaftung von Niedermooren entsprechend den Moortypen (Norm-, Mulm-, Erdniedermoor) ausgenommen ist. Dabei ist eine weitere Degradierung des Moorkörpers weitestgehend auszuschließen;
  2. die im Sinne des § 11 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung auf den rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, daß
    1. § 4 Abs. 1 Nr. 1 und
    2. § 4 Abs. 2 Nr. 8 gelten;
  3. für den Bereich der Jagd:
    1. die rechtmäßige Ausübung der Jagd,
    2. die Errichtung von Ansitzleitern und Kanzeln, soweit das charakteristische Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird und nur Materialien verwendet werden, die sich in das Landschaftsbild einfügen;
  4. die im Sinne des § 11 Abs. 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg ordnungsgemäße fischereiwirtschaftliche Flächennutzung sowie die Angelfischerei auf den rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, daß
    1. § 4 Abs. 2 Nr. 4 für die Angelfischerei gilt,
    2. Fanggeräte und Fangmittel so einzusetzen oder auszustatten sind, daß eine Gefährdung des Fischotters weitgehend ausgeschlossen ist;
  5. die ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und mit der Maßgabe, daß
    1. Maßnahmen zeitlich und räumlich derart durchzuführen sind, daß ein vielfältiger und standortgerechter Pflanzen- und Tierbestand erhalten bleibt oder sich neu entwickeln kann,
    2. bei erforderlichen Wasserbaumaßnahmen möglichst natürliche Baustoffe und ingenieurbiologische Methoden verwendet werden,
    3. keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Der Herstellung des Benehmens bedarf es nicht, soweit es sich um unaufschiebbare Maßnahmen handelt;
  6. die im Sinne des § 38 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes bestimmungsgemäße Nutzung der der Landesverteidigung dienenden Flächen einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung sowie die zur Aufrechterhaltung und Sicherung der militärischen Nutzung erforderlichen Tätigkeiten, Maßnahmen und Einrichtungen;
  7. die ordnungsgemäße Unterhaltung der rechtmäßig bestehenden Anlagen einschließlich der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. Der Herstellung des Benehmens bedarf es nicht, soweit es sich um unaufschiebbare Maßnahmen handelt;
  8. die Nachrüstung bestehender landwirtschaftlicher Anlagen, soweit sie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bis zum 30. Juni 1999 erforderlich ist;
  9. Maßnahmen der Modernisierung, Instandsetzung sowie der notwendigen Anpassung der Infrastruktur an umweltgesetzliche Erfordernisse auf räumlich abgegrenzten landwirtschaftlichen Betriebsstandorten, die als solche im Liegenschaftskataster bezeichnet sind. Soweit diese Maßnahmen eine Errichtung bzw. Erweiterung von Baukörpern, die einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen, darstellen, ist das Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde erforderlich;
  10. Handlungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 Nr. 9 in rechtmäßig bestehenden Baumschulen, Gärten, Friedhöfen, Park- und Gartenanlagen;
  11. die sonstigen bei Inkrafttreten dieser Verordnung aufgrund behördlicher Einzelfallentscheidung rechtmäßig ausgeübten Nutzungen und Befugnisse in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang;
  12. Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die von der zuständigen Naturschutzbehörde angeordnet worden sind;
  13. Maßnahmen zur Untersuchung von Altlast-Verdachtsflächen und Maßnahmen der Altlastensanierung im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. Der Herstellung des Benehmens bedarf es nicht, soweit es sich um unaufschiebbare Maßnahmen handelt;
  14. behördlich angeordnete oder zugelassene Beschilderungen;
  15. die Durchführung von Untersuchungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Altbergbaugebieten auf der Grundlage einer bergschadenskundlichen Analyse im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. Der Herstellung des Benehmens bedarf es nicht, soweit es sich um unaufschiebbare Maßnahmen handelt.

(2) Die in § 4 Abs. 2 Nr. 4 dieser Verordnung für das Betreten des Landschaftsschutzgebietes enthaltenen Einschränkungen gelten nicht für die Dienstkräfte der Naturschutzbehörden, die zuständigen Naturschutzhelfer und sonstige von den Naturschutzbehörden beauftragte Personen sowie für Dienstkräfte und beauftragte Personen anderer zuständiger Behörden und Einrichtungen und die von ihnen beauftragten Personen, soweit diese in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben handeln. Der Genehmigungsvorbehalt nach § 19 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes bleibt unberührt.

§ 6
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Es werden folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen als Zielvorgabe festgelegt:

  1. die periodische Pflege bzw. Neuanlage von Landschaftselementen wie Hecken, Obstreihen, Streuobstflächen am Rand der Ortslagen, Alleepflanzungen, Kopfweiden, Lesesteinhaufen, Flurholzinseln und Solitärbäumen und anderer für den Biotopverbund in der Offenlandschaft wichtiger Strukturelemente ist zu fördern;
  2. die mittelfristige Wiederherstellung von Vernässungsflächen auf Grünlandstandorten, z. B. durch den Rückbau von Meliorationsanlagen, zwecks Verbesserung des Wasserhaushaltes und Sicherung der Lebensstätten bestandsbedrohter Vogelarten wird angestrebt. Dies betrifft insbesondere Grünlandstandorte in Niederungsgebieten entlang der Dahme, bei Pätz und Gräbendorf, Hermsdorf-Münchehofe, im Wochowseegebiet, das Wiesengebiet "Luchwiesen" bei Philadelphia-Storkow und die Niederung zwischen Lebbiner See, Rieplos und Alt-Stahnsdorf;
  3. zur Entwicklung eines großräumigen Verbundsystems naturnaher Wälder mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften wird angestrebt:
    1. ein Netz von Dauerbeobachtungsflächen und Naturwaldreservaten besonders geschützter Waldgesellschaften der für den Naturraum repräsentativen Standorteinheiten in ausreichenden Flächengrößen einzurichten,
    2. die natürliche Waldverjüngung zu fördern;
  4. zur Sicherung der natürlichen Entwicklung der Stand- und Fließgewässer einschließlich ihrer Verlandungszonen mit Ausnahme in Fischteichen und Fischanzuchtanlagen wird angestrebt:
    1. die Ufervegetation zu fördern,
    2. Fließgewässer zu renaturieren,
    3. den Fischbestand den natürlichen Bedingungen anzupassen,
    4. die Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln entlang der Gewässerränder in einer Breite von 50 Metern zu vermindern bzw. nach Möglichkeit darauf zu verzichten;
  5. die artenreichen Feuchtwiesen sollen durch Pflege der Grünlandstandorte, insbesondere durch Entbuschungen, Mahd und Weide, erhalten bzw. wiederhergestellt werden;
  6. naturnahe Offenflächen nährstoffarmer Standorte wie Trockenrasen, Sandfluren und Feuchtheiden sollen durch Gehölzauflichtungen und Entbuschungen erhalten bzw. wiederhergestellt werden;
  7. die Lebensstätten störungsempfindlicher Lebensgemeinschaften und von Arten mit großen Lebensraumansprüchen sollen vor Beunruhigung jeder Art geschützt werden. Zu diesem Zweck sollen Wegführungen, falls erforderlich und angemessen, verändert oder gesperrt werden;
  8. die naturverträgliche und naturorientierte Erholungsnutzung soll durch geeignete Lenkungsmaßnahmen wie Wander-, Rad- und Reitwege gesichert werden;
  9. Freileitungen sollen aus landschaftsästhetischen Gründen und zum Schutz von Vogelarten möglichst gesichert oder durch Erdverlegung ersetzt werden;
  10. Ackerflächen auf Nieder- oder Anmoorstandorten sollten mittelfristig in extensiv zu nutzendes Grünland umgewandelt und die extensive Bewirtschaftung von Feuchtgrünland gefördert werden;
  11. die fischereiliche Flächennutzung außerhalb von Teichanlagen sollte sich am natürlichen Artenspektrum und an dem natürlichen Gewässerertrag orientieren und nach Möglichkeit Produktionsverfahren vermeiden, die zu einer Eutrophierung oder einer anderen Schädigung von Gewässern führen können.

§ 7
Befreiungen

Von den Verboten dieser Verordnung kann die untere Naturschutzbehörde auf Antrag gemäß § 72 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes Befreiung gewähren. Dies gilt auch im Falle der Versagung einer Genehmigung nach § 4 Abs. 2 und Abs. 3.

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 2 Nr. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. den Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 zuwiderhandelt oder
  2. Handlungen ohne die nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 9 erforderliche Genehmigung vornimmt oder
  3. den Maßgaben des § 5 dieser Verordnung zuwiderhandelt.

(2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können gemäß § 74 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Deutsche Mark geahndet werden.

§ 9
Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen

(1) Der Erlaß von Pflegeplänen zur Ausführung der in dieser Verordnung festgelegten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und zur Verwirklichung des Schutzzwecks und die Duldung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten sich nach den §§ 29, 68 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes.

(2) Soweit für den Bereich des Landschaftsschutzgebietes weitergehende naturschutzrechtliche Vorschriften bestehen, bleiben diese unberührt.

(3) Soweit diese Verordnung keine weitergehenden Vorschriften enthält, bleiben die Regelungen über gesetzlich geschützte Teile von Natur und Landschaft (§§ 31 bis 36 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes) und über den Schutz und die Pflege wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§§ 20 bis 26 b des Bundesnaturschutzgesetzes und §§ 37 bis 43 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes) unberührt.

§ 10
Geltendmachen von Form- und Verfahrensmängeln

Die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes kann gegen diese Verordnung nur innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Verkündung geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß verkündet worden oder
  2. der Form- oder Verfahrensmangel ist zuvor gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung unter Angabe der verletzten Rechtsvorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, gerügt worden.

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:

  1. der Beschluß Nr. 149-14/66 des Rates des Bezirkes Potsdam vom 20. Juli 1966 über die Erklärung zu den Landschaftsschutzgebieten "Teupitz-Köriser Seengebiet" und "Köthener See" für den Geltungsbereich dieser Verordnung und für die vom Geltungsbereich dieser Verordnung allseitig umschlossenen Ortslagen und ortsnahen Bereiche;
  2. der Beschluß Nr. 7-1/65 des Rates des Bezirkes Frankfurt (Oder) vom 12. Januar 1965 über die Erklärung zum Landschaftschutzgebiet "Scharmützel-See, Storkower See, Schwenower Forst" für den Geltungsbereich dieser Verordnung und für die vom Geltungsbereich dieser Verordnung allseitig umschlossenen Ortslagen und ortsnahen Bereiche;
  3. die Verordnung der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt (Oder) über das Landschaftsschutzgebiet "Dahmetal" vom 9. Mai 1942.

Potsdam, den 11. Juni 1998

Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
In Vertretung
Rainer Speer

Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.

Anlage 2
(zu § 2 Abs. 2)

1. Topografische Karte Maßstab 1 : 50 000

Titel: Übersichtskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“
Blatt Nr.Unterzeichnung
1unterzeichnet vom Siegelverwahrer und gesiegelt mit dem Siegel des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL), Siegelnummer 15, am 21.01.2016

2. Topografische Karten Maßstab 1 : 10 000

Titel: Übersichtskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“
Blatt Nr.Unterzeichnung
1.1.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
1.2.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
2.1.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
2.2.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
3.1.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
3.2.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
3.3.unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV), am 05.07.2007
3.4.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
4.1.unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
4.2.unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
4.3.unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
4.4.unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
5.1.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
6.1.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
6.2.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
6.3.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
7.1.unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) am 27. Februar 2012
7.2.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
7.3.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
7.4.unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
8.1.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
8.2.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
8.3.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
8.4.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
9.1.unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
9.2.unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
9.3.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
9.4.unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
10.1.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
10.2.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
11.1.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
11.2.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
11.3.unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
11.4.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
12.1.unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998

3. Flurkarten

Titel: Flurkarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“
lfd. Nr.Gemarkung Flur Maßstab
1 :
Unterzeichnung
1Ahrensdorf14 000nterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
4Alt-Stahnsdorf32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
5Behrensdorf14 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
6Bestensee42 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
7Bestensee52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
8Bestensee85 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
9Bestensee101 250unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
10Bestensee111 250unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
11Bestensee122 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
12Bestensee131 250unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
13Bindow23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
14Bindow33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
15Birkholz12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
16Birkholz22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
17Birkholz32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
18Birkholz45 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
19Birkholz52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
20Birkholz65 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
21Blossin15 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
22Blossin22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
23Blossin35 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
24Blossin42 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
25Blossin52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
26Briesen13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
28Briesen33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
29Briesen45 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
30Briesen53 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
31Bugk13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
32Bugk23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
33Bugk33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
34Bugk45 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
35Bugk55 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
36Bugk65 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
37Dolgenbrodt12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
38Dolgenbrodt32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
39Dolgenbrodt42 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
40Dolgenbrodt52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
41Egsdorf13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
42Egsdorf33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
43Freidorf15 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
44Freidorf25 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
45Freidorf32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
46Freidorf42 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
47Freidorf52 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
48Freidorf62 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
49Freidorf72 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
50Freidorf82 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
51Freidorf92 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
52Giesendorf12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
53Glienicke24 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
56Görsdorf/ Beeskow25 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
57Görsdorf/ Beeskow32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
59Görsdorf/ Storkow23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
60Görsdorf/ Storkow34 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
61Gräbendorf13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
62Gräbendorf23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
64Gräbendorf42 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
65Gräbendorf52 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
66Gräbendorf63 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
67Gräbendorf75 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
68Gräbendorf95 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
69Gräbendorf105 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
70Gräbendorf115 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
71Groß Eichholz12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
72Groß Eichholz22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
73Groß Eichholz35 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
74Groß Eichholz45 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
75Groß Köris13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
76Groß Köris23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
77Groß Köris35 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
78Groß Köris45 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
79Groß Köris53 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
80Groß Köris62 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
81Groß Köris73 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
82Groß Köris83 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
83Groß Schauen12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
84Groß Schauen22 500unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
85Gussow14 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
86Gussow34 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
87Gussow2 (I)4 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
88Gussow2 (II)2 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
89Halbe12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
90Halbe22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
91Halbe32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
92Halbe42 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
93Halbe52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
94Halbe62 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
95Hermsdorf12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
96Hermsdorf22 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
97Hermsdorf33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
98Hermsdorf43 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
99Hermsdorf55 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
100Hermsdorf62 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
101Hermsdorf75 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
102Hermsdorf82 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
103Hermsdorf95 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
104Hermsdorf105 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
105Kehrigk14 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
106Kehrigk24 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
107Kehrigk45 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
108Kehrigk52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
109Kehrigk2 (Beiblatt)1 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
110Kehrigk35 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
111Klein Köris12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
112Klein Köris22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
113Klein Köris32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
114Klein Köris42 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
115Klein Köris55 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
116Klein Köris62 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
117Klein Köris75 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
119Klein Köris95 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
120Klein Köris102 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
121Klein Köris112 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
122Klein Schauen13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
123Klein Schauen23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
124Kolberg12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
125Kolberg22 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
126Kolberg33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
127Kolberg42 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
128Kolberg52 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
129Kolberg62 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
130Kolberg72 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
131Kossenblatt13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
132Kossenblatt23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
133Kossenblatt35 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
134Kossenblatt43 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
135Köthen13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
136Kummersdorf12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
138Lebbin23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
139Limsdorf12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
140Limsdorf22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
141Limsdorf32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
142Limsdorf42 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
143Limsdorf52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
144Limsdorf62 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
145Limsdorf72 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
146Limsdorf82 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
147Limsdorf92 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
148Limsdorf102 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
149Limsdorf112 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
150Limsdorf125 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
151Lindenberg33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
152Lindenberg43 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
153Löpten13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
154Löpten23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
155Löpten33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
156Löpten45 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
157Löpten55 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
158Löpten65 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
159Löpten75 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
160Märkisch Buchholz12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
161Märkisch Buchholz22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
162Märkisch Buchholz32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
163Märkisch Buchholz42 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
164Märkisch Buchholz52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
166Märkisch Buchholz72 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
167Märkisch Buchholz82 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
168Märkisch Buchholz95 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
169Motzen43 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
170Münchehofe13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
171Münchehofe23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
172Münchehofe33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
173Münchehofe45 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
174Münchehofe55 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
175Münchehofe65 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
176Neuendorf13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
177Neuendorf23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
178Neuendorf33000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
179Neuendorf43 000 /
5 000
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
180Oderin13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
181Oderin23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
182Oderin33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
183Oderin43 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
184Pätz22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
185Pätz32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
186Pätz42 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
187Pätz52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
188Pätz62 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
189Pätz72 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
190Pätz82 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
191Pätz1 (I)5 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
192Pätz1 (II)5 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
193Philadelphia12000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
195Philadelphia32 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig am 10.07.1998
196Philadelphia42 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
197Philadelphia52 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
198Prieros12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
199Prieros22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
200Prieros32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
201Prieros42 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
202Prieros52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
203Prieros65 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
204Rieplos13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
205Rieplos23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
206Rieplos33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
207Schwenow15 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
208Schwenow22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
209Schwenow35 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
210Schwenow3 (Beiblatt)2 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
211Schwerin12 500/
5 000
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
212Schwerin22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
213Schwerin22 500/
5 000
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
214Schwerin32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
215Selchow15 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
216Selchow25 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
217Selchow32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
218Spreenhagen95 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
219Spreenhagen113 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
220Spreenhagen125 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
221Staakow15 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
222Staakow52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
223Staakow62 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
224Staakow5 (Sonderzeichnung)1 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
225Storkow12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
226Storkow22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
227Storkow32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
228Storkow42 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
229Storkow52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
230Storkow62 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
232Storkow102 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
233Storkow122 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
234Storkow132 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
235Storkow142 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
236Storkow152 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
237Storkow162 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
238Storkow172 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
239Storkow182 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
240Storkow192 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
241Storkow211 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
242Storkow261 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
244Storkow281 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
245Storkow29500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
246Storkow301 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
247Storkow34500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
248Storkow37500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
249Storkow39500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
250Storkow40500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
251Storkow41500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
252Streganz14 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
253Streganz25 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
254Streganz34 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
255Streganz44 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
256Streganz55000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
257Streganz62 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
258Streganz72 500,
5 000
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
259Teupitz31 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
260Teupitz41 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
261Teupitz51 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
262Teupitz63 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
263Teupitz73 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
264Teupitz83 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
265Teurow15 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
266Teurow25 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
267Teurow32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
268Teurow42 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
269Teurow52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
270Teurow62 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
271Teurow72 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
272Tornow12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
273Tornow22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
274Tornow32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
275Tornow42 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
276Tornow55 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
277Tornow63 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
278Tornow75 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
279Tornow6 (Beiblatt)1 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
280Wendisch Rietz35 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
281Wendisch Rietz45 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
283Wendisch Rietz64 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
284Werder13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
285Werder23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
286Werder33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
287Wochowsee13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
288Wochowsee23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
289Wochowsee33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
290Wolzig12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
291Wolzig22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
292Wolzig32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
293Wolzig42 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
294Wolzig52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
295Wulfersdorf15 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998

4. Liegenschaftskarten

Titel: Liegenschaftskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“
lfd. Nr. GemarkungFlur Maßstab 1 : Unterzeichnung
2aAlt Stahnsdorf1 (Teil 1 von 3)2 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
2bAlt Stahnsdorf1 (Teil 2 von 3)2 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
2cAlt Stahnsdorf1 (Teil 3 von 3)2 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
3aAlt Stahnsdorf2 (Teil 1 von 2)2 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
3bAlt Stahnsdorf2 (Teil 2 von 2)2 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
27aBriesen2 (Teil 1 von 3)2 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
27bBriesen2 (Teil 2 von 3)2 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
27cBriesen2 (Teil 3 von 3)2 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
54Görsdorf bei Storkow13 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL), am 21.01.2016
55aGörsdorf / Beeskow1 (Teil 1 von 4)2 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
55bGörsdorf/ Beeskow1 (Teil 2 von 4)2 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
55cGörsdorf/ Beeskow1 (Teil 3 von 4)2 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
55dGörsdorf/ Beeskow1 (Teil 4 von 4)2 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
58aGörsdorf/ Beeskow4 (Teil 1 von 2)1 500unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
58bGörsdorf/ Beeskow4 (Teil 2 von 2)1 500unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
63aGräbendorf3 (Teil 1 von 2)2 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
63bGräbendorf3 (Teil 2 von 2)2 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
118Klein Köris84 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) am 27. Februar 2012
137Kummersdorf23 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
194Philadelphia22 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
231Storkow92 500unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
243Storkow271 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
282Wendisch Rietz51 500unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
165Märkisch Buchholz62 000unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 11. Juni 1998 GVBl.II/98, [Nr. 19], S. 454
§ 2 geändert, Flächen ausgegliedert durch Verordnung vom 8. Juli 2002 GVBl.II/02, [Nr. 21], S. 477
§ 2 geändert, Flächen ausgegliedert durch Verordnung vom 6. September 2002 GVBl.II/02, [Nr. 26], S. 578
§ 2 geändert, Flächen ausgegliedert durch Verordnung vom 24. März 2003 GVBl.II/03, [Nr. 10], S. 170
§ 2 geändert, Flächen ausgegliedert durch Verordnung vom 3. Dezember 2004 GVBl.II/04, [Nr. 37], S. 902
§ 2 geändert, Anlage 1 neu, Anlage 2 eingefügt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2007 GVBl.II/07, [Nr. 15], S. 173
§ 2, Anlage 2 geändert durch Verordnung vom 24. April 2012 GVBl.II/12, [Nr. 27]
§ 4 geändert durch Artikel 18 der Verordnung vom 29. Januar 2014 GVBl.II/14, [Nr. 5]
§ 2 und Anlage 2 geändert durch Verordnung vom 30. März 2016 GVBl.II/16, [Nr. 17]

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