Landesregierung Brandenburg

Gesetz zu dem Elften Staatsvertrag vom 12. Juni 2008 zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 12. Juni 2008 vom Land Brandenburg unterzeichneten Elften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 3. Dezember 2008

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

zum Staatsvertrag - Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

zum Staatsvertrag - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 3. Dezember 2008 GVBl.I/08, [Nr. 16], S. 287

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