Landesregierung Brandenburg

Gesetz zu dem Zehnten Staatsvertrag vom 19. Dezember 2007 zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 19. Dezember 2007 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) § 1 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 6 Abs. 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 11. Juni 2008

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag

zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag

zum Staatsvertrag - Deutschlandradio-Staatsvertrag

zum Staatsvertrag - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 11. Juni 2008 GVBl.I/08, [Nr. 8], S. 144

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