Gesetz zur Auflösung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen
Aktuelle Fassung
§ 1
Auflösung
Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen wird aufgelöst.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 25. Januar 2016 | GVBl.I/16, [Nr. 5] | |
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