Landesregierung Brandenburg

Gesetz zu dem Zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 22. Juni 1995

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Berlin am 22. Juni 1995 unterzeichneten Zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.

Potsdam, den 26. Oktober 1995

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 26. Oktober 1995 GVBl.I/95, [Nr. 20], S. 258

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