Landesregierung Brandenburg

Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag vom 2. Mai 2005 zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 2. Mai 2005 unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 22. Juni 2005

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

zum Staatsvertrag

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 22. Juni 2005 GVBl.I/05, [Nr. 15], S. 213

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