Landesregierung Brandenburg

Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 11. September 1996 unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.

Potsdam, den 18. Dezember 1996

Der Präsident des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag

zum Staatsvertrag - ARD-Staatsvertrag

zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag

zum Staatsvertrag - Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

zum Staatsvertrag - Deutschlandradio-Staatsvertrag

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. Dezember 1996 GVBl.I/96, [Nr. 29], S. 398

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