Gesetz zum Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Aktuelle Fassung
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 21. Mai 1992 unterzeichneten Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften wird zugestimmt. Der Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 18 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg bekanntzugeben.
Potsdam, den 14. Juli 1992
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 14. Juli 1992 | GVBl.I/92, [Nr. 17], S. 290 | |
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