Landesregierung Brandenburg

Gesetz zum Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 21. Mai 1992 unterzeichneten Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften wird zugestimmt. Der Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 18 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg bekanntzugeben.

Potsdam, den 14. Juli 1992

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zum Staatsvertrag

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 14. Juli 1992 GVBl.I/92, [Nr. 17], S. 290

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