Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung (Landesschulamtserrichtungsgesetz - LSAEG)

Historische Fassung

§ 1
Errichtung

Durch Zusammenlegung der staatlichen Schulämter und des Landesinstitutes für Lehrerbildung wird das Landesamt für Schule und Lehrerbildung (Landesschulamt) als Landesoberbehörde gemäß § 7 Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes errichtet.

§ 2
Aufgaben

Die Aufgaben und Befugnisse der staatlichen Schulämter und des Landesinstitutes für Lehrerbildung gehen auf das Landesschulamt über.

§ 3
Personal

Das Personal der staatlichen Schulämter und des Landesinstitutes für Lehrerbildung wird dem Landesschulamt zugeordnet.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 14. März 2014 GVBl.I/14, [Nr. 14]
§ 1 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 GVBl.I/14, [Nr. 28]
Außer Kraft getreten am 1. Februar 2016 durch Artikel 45 Absatz 1 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 GVBl.I/16, [Nr. 5]

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