Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung
Aktuelle Fassung
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem im Land Brandenburg am 10. April 2008 unterzeichneten Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 3. Dezember 2008
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 3. Dezember 2008 | GVBl.I/08, [Nr. 16], S. 310, Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/10, [Nr. 23] | |
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