Fundstellennachweis Brandenburg - Stichwortverzeichnis - Archiv - Verwaltungsvorschriften
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- 203-13 Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg zu erhebenden Verwaltungsgebühren vom 8. September 1998
- - Gebührenfestlegung für die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher und Ermächtigung als Übersetzer für die Gerichte und Notare des Landes Brandenburg vom 8. November 2001